Freie Bahn für „Adwords“
Strafrecht / Aktuelle Nachrichten
Der Europäische Gerichtshof (Az.: C-91/09) hat entschieden, dass Firmen in der Intersuchmaschine „Google“ fremde Markennamen als Stichwörter für ihre Werbung nutzen dürfen.
Erst wenn ein Durchschnittsnutzer nicht mehr erkenne, „ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder doch mit diesem wirtschaftlich verbunden ist“ könne diese Art der Werbung unzulässig sein.
(FAZ vom 12.05.2010 Nr. 109, S. 23)
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht finden Sie unter “aktuelles” sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der Kanzlei in den entsprechenden Rubriken.
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