Gegenüber Banker wird Berufsverbot ausgesprochen
Strafrecht / Aktuelle Nachrichten
Die Londoner Finanzaufsicht, die Financical Services Authority (FAS) hat gegenüber dem ehemaligem Chef des Investmentbanking der Royal Bank of Scotland (RBS) ein umfangreiches Berufsverbot ausgesprochen. Dieser darf auf Lebenszeit keine Vollzeitbeschäftigung und keinen einflussreichen Posten in der Finanzbranche mehr ausfüllen. Dies beruht auf den dramatischen Verlusten der RBS, die der ehemalige Chef des Investmentbanking zu verantworten hat.
(FAZ vom 19.05.2010 Nr. 114, S. 16)
Anmerkung: Rechtliche und teilweise auch strafrechtliche Problematiken insbesonders im Zusammenhang mit Untreue § 266 StGB drohen immer noch in vielen Bereichen der Wirtschaft. Mag die Krise nach Meinung der Regierung ausgestanden sein, so gilt dies sicher nicht für Ihre Folgen.
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht finden Sie unter “aktuelles” sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der Kanzlei in den entsprechenden Rubriken.
Anwaltskanzlei Dr. Böttner














