Justizia Strafverteidigung Hamburg

Befangenheit wegen Wunsch auf Selbstjustiz

Strafrecht / Aktuelle Nachrichten / Befangenheit

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Az.: 2 StR 595/09), dass ein Schöffe wegen Befangenheit abgelehnt werden kann, wenn er sich offen zu Methoden der Selbstjustiz bekennt.
Dem Strafverfahren, an dem der Schöffe beteiligt war, lag eine mittelbare Verbindung zum Angeklagten zugrunde. Der im Strafverfahren Angeklagte wurde durch einen Anwalt vertreten, der auch einen Schuldner des Schöffen, der im Hauptberuf Inkassounternehmer ist, vertritt. Der Schöffe schrieb an den Schuldner, dass dieser sich nicht mehr an den Anwalt wenden solle, sondern das Problem mit ihm „unter Männern klären“ solle.
(BGH, 2. Strafsenat, Az. 2 StR 595/09)

Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht finden Sie unter “aktuelles” sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der Kanzlei in den entsprechenden Rubriken.

Teilen: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Reddit
  • Alltagz
  • Ask
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Technorati
  • Wikio DE

Aktuelles


Suche