Klage gegen die Bundesregierung?
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Die von der Bundesregierung im Rahmen des Sparpakets Anfang Juni beschlossene Brennelemente-Steuer steht auf wackligen Füßen. Die Betreiber von Kernkraftwerken prüfen die Möglichkeit einer Klage. Der Präsident des Deutschen Atomforums erklärte dazu: „Die Einführung einer Brennelementesteuer entspricht nicht der Verständigung zwischen der Bundesregierung und den Betreibern der Kernkraftwerken aus dem Jahr 2001.“ In dieser Verständigung heißt es, dass die Bundesregierung keine Initiative ergreifen wird, mit der die Nutzung der Kernenergie durch einseitige Maßnahmen diskriminiert würde. Darunter falle auch das Steuerrecht.
(FAZ vom 18.06.2010 Nr. 138, S. 9)
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht finden Sie unter “aktuelles” sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der Kanzlei in den entsprechenden Rubriken.
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