Justizia Strafverteidigung Hamburg

Lästern erlaubt!

Strafrecht / Aktuelle Nachrichten

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Lästereien vor Arbeitskollegen über den Chef oder unwahre Behauptungen über die Geschäftslage nicht zur Kündigung führen können. „Der Arbeitnehmer darf anlässlich solcher Gespräche regelmäßig darauf vertrauen, seine Äußerungen würden nicht nach außen dringen“. Insofern wäre auch keine Störung des Betriebsfriedens oder des Vertrauensverhältnisses zum Chef die Folge. Die „vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre“ ist demnach ein Ausdruck der Persönlichkeit und wird durch das Grundgesetz geschützt.
(FAZ vom 26.05.2010 Nr. 119, S. 19)

Anmerkung: Ein guter Chef sollte stets ein offenes Ohr für Anregungen oder auch Kritik seiner Mitarbeiter haben und diese in regelmäßigen Abständen abfragen und erörtern.

Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht finden Sie unter “aktuelles” sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der Kanzlei in den entsprechenden Rubriken.

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