Mitarbeiter der Uniklinik Mainz entlastet
Strafrecht / Aktuelle Nachrichten
Die mit Darmbakterien verunreinigten Infusionslösungen, die für den Tod von drei Säuglingen in der Uniklinik Mainz verantwortlich waren, basierten nicht auf Personalfehlern. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mainz sei nicht davon auszugehen, dass den Mitarbeitern der Uniklinik Mainz ein Schuldvorwurf gemacht werden könne. Auch der Leiter des Instituts für Hygiene und öffentliche Gesundheit an der Universität Bonn bestätigte, dass die Abläufe in der Uniklinik Mainz bei der Zubereitung der Infusionslösungen ein hohes Qualitätsniveau hätten, das auch im europäischen Vergleich zur Spitze zähle.
Es sei möglich, dass die Bakterien durch kleine Beschädigungen der Flasche eingedrungen seien. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Flasche erst nach Abfüllung beschädigt worden ist. So etwa vom Transport vom Hersteller zum Importeur oder zum Zentrallager.
(Quelle: FAZ vom 28.08.2010 Nr. 199, S. 9)
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht finden Sie unter “aktuelles” und unserem neuen Anwalt & Strafverteidiger Blog sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der Kanzlei in den entsprechenden Rubriken.
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