Geständnis im Kiosk-Mord-Prozess
Strafrecht / Aktuelle Nachrichten / Kiosk-Mord
Der sog. Kiosk-Mord-Prozess vor dem Landgericht Hamburg geht weiter. Der mutmaßliche Täter muss sich verantworten am 17.09.2010 einen Kioskbesitzer zunächst mit 12 Hammerschlägen niedergeschlagen und ihn später mit einer Plastiktüte erstickt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht das Mordmerkmal der Habgier.
Der Angeklagte will keine eigenen Angaben zum Tathergang machen, seine Verteidigerin liest jedoch eine Erklärung vor. In dieser gesteht der Angeklagte die Tat.
Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen Drogensüchtigen. Zwar konnte er über das Methadon-Programm für einige Zeit von seiner Sucht loskommen und ein bürgerliches Leben führen, jedoch verfiel er 2010 wieder der Sucht. Um diese Sucht zu finanzieren habe er beschlossen den Kiosk zu überfallen. Eigentlich sei der Plan gewesen dem Kioskbesitzer einen Faustschlag zu verpassen und ihn zu fesseln.
Der Angeklagte bereue seine Tat. Lieber wäre er tot, wenn das Opfer dafür leben könne. Er habe ihn nicht umbringen wollen. Er habe doch Luftlöcher in die Plastiktüte geritzt. Er könne nicht sagen, wieso er so „abgedreht“ sei.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 02.02.2011, S. 10 )
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht finden Sie unter “aktuelles” und unserem neuen Anwalt & Strafverteidiger Blog sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der Kanzlei in den entsprechenden Rubriken.
Anwaltskanzlei Dr. Böttner
