Plädoyers im Winnenden-Prozess
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Im Prozess vor dem Landgericht Stuttgart wegen des Amoklaufs von Winnenden wurden nun die Plädoyers vorgetragen. Der Vater des Amokläufers ist wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und wegen fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen angeklagt.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Dies begründete die Staatsanwaltschaft damit, dass der Angeklagte die Waffen und die Munition nicht vorschriftsmäßig verwahrt und so den Amoklauf seines Sohnes ermöglicht habe.
Die Verteidigung erklärte dazu, dass er zwar die Tatwaffe nicht ordnungsgemäß verwahrt habe, dass die Tatabsicht des Sohnes jedoch subjektiv nicht zu erkennen gewesen sei. Und der Tatablauf außer aller Lebenserfahrung gelegen habe. Somit habe keine unbewusste Fahrlässigkeit vorgelegen. Zudem habe der Angeklagte von der Klinik in der sein Sohn behandelt wurde keine entsprechenden Hinweise bekommen. Es handele sich daher um eine Form des erweiterten Suizides.
Der Angeklagte selbst erklärte, dass es sich für seinen Sohn und für die Fehler die er gemacht habe verantwortlich fühle. Es tue ihm leid, dass die Angehörigen ihre Kinder und Männer verloren hätten und wollte ihnen sein Mitgefühl aussprechen.
( Quelle: FAZ vom 02.02.2011 Nr. 27, S. 7 )
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht finden Sie unter “aktuelles” und unserem neuen Anwalt & Strafverteidiger Blog sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der Kanzlei in den entsprechenden Rubriken.
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