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Prozess um sexuellen Missbrauch von Kindern

schwerer sexuell Missbrauch / Ausschluss der Öffentlichkeit / Schuldfähigkeit / Glaubwürdigkeit / Untersuchungshaft / Vergewaltigung / Freiheitsstrafe

Vor dem Landgericht Frankenthal (Rheinland-Pfalz) muss sich ein 53-Jähriger Mann verantworten. Ihm wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in elf Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen vorgeworfen.
Im Prozess verweigerte der Angeklagte bisher jegliche Aussage. So kann der mutmaßlichen Opfern die Aussage nicht erspart bleiben. Diese werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen.
Des Weiteren werden noch Gutachten zur Schuldfähigkeit und der Glaubwürdigkeit des Angeklagten erstellt.
Mittlerweile sitzt der Mann nicht mehr in Untersuchungshaft. Er  wurde bereits vor einigen Jahren wegen versuchter Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt.

Sofern der Angeklagte schuldfähig ist, droht ihm eine langjährige Freiheitsstrafe.

( Quelle: Wormser Zeitung online vom 10.01.2012 )


Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht finden Sie unter “aktuelles” und unserem neuen Anwalt & Strafverteidiger Blog sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der Kanzlei in den entsprechenden Rubriken.

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