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Gericht kürzt Geldstrafe für Castor-Gegner

Das Amtsgericht Greifwald hat eine zuvor per Strafbefehl verhängte Geldstrafe wegen der Beteiligung an einer Castor-Blockade deutlich reduziert.

Die Staatsanwaltschaft sprach für die beiden Aktivisten wegen Nötigung, Störung öffentlicher Betriebe und Zerstörung von Bauwerken eine Geldstrafe von jeweils 120 Tagessätzen zu je 30 Euro, also insgesamt je 3600 Euro aus. Diese Beschuldigten legten Widerspruch ein.

Das Amtsgericht blieb deutlich unter der Forderung und verhängte Geldstrafen von 40 Tagessätzen á 23 bzw. 11 Euro wegen Nötigung. Damit ließ das Gericht auch die Vorwürfe der Störung öffentlicher Betriebe und der Zerstörung von Bauwerken fallen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

( Quelle: T-online vom 11.06.2012 )


Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht finden Sie unter “aktuelles” und unserem neuen Anwalt & Strafverteidiger Blog sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der Kanzlei in den entsprechenden Rubriken.

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