Mandantenfragebogen und Vollmachten

Um eine zeitnahe Bearbeitung und Beratung in Ihrer rechtlichen Angelegenheit gewährleisten zu können haben wir die Möglichkeit eingerichtet, dass Sie den Mandantenfragebogen sowie die notwendige Vollmacht online downloaden und am Computer ausfüllen können. Für die Vertretung in Strafverfahren benutzen Sie bitte die Strafprozessvollmacht, für alle anderen Verfahren eine allgemeine Vollmacht. Die Dateien stehen im pdf-Format zur Verfügung und können mit dem Acrobat-Reader betrachtet, bearbeitet, gespeichert und ausgedruckt werden. Der Mandantenfragebogen für Neumandanten dient dem Anlegen der Akte durch unser Sekretariat. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Mandatsverhältnisses und unterliegt nicht nur datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sondern auch der weitergehenden anwaltlichen Verschwiegenheit.


Downloads:

Mandantenfragebogen (PDF)
Strafprozessvollmacht (PDF)
Allgemeine Vollmacht (PDF)

Bitte drucken Sie diese Formulare nach dem Ausfüllen aus und senden uns diese zusammen mit Unterlagen, die Sie möglicherweise bereits in dem betreffenden Verfahren erhalten haben (z.B. Vorladungen, Anklageschriften, Beschlüsse etc.) entweder per Telefax an die Nummer 040 – 20 91 97 61 oder per Post zu. Gern können wir Ihnen diese auch vorab per E-Mail zukommen lassen, bitte senden Sie in dem Fall die Originale per Fax oder Post nach. Selbstverständlich können Sie die Unterlagen auch persönlich in einer unserer Kanzleien unterzeichnen und/oder einreichen.

Umgehend nach Erhalt der Unterlagen wird Rechtsanwalt Dr. Böttner die Übernahme Ihrer Vertretung gegenüber den Behörden mitteilen und Akteneinsicht beantragen. Abschriften erhalten Sie per Post. Sobald uns die Ermittlungsakten vorliegen wird Herr Dr. Böttner sich mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Bitte beachten Sie: In der Regel kann Rechtsanwalt Dr. Böttner erst für Sie tätig werden, wenn eine vom Mandanten unterzeichnete Vollmacht vorliegt. Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn die Übernahme des Mandats durch Rechtsanwalt Dr. Böttner bestätigt wird.

Zurück zur Startseite

Aktuelles


Suche