Philosophie der Strafverteidigung
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. iur. Böttner
“Richten ist leichter als aufrichten – verurteilen leichter als beurteilen.”
Walter Ludin, (*1945), Schweizer Journalist, Redakteur, Aphoristiker und Buchautor
Der beste Strafverteidiger ist der, der ausschließlich das Interesse seines Mandanten verfolgt
Sie sind bei mir nicht ein Aktenzeichen, sondern ein Mensch mit einem eigenen, individuellen Schicksal, welches einer individuellen Strategie bedarf. Es geht nicht um die Verwirklichung meiner Vorstellungen und meines beruflichen Ehrgeizes als Strafverteidiger, sondern es geht um Ihren Schutz, um Ihre Rechte. Egal, ob Sie durch widrige Umstände in eine missliche Situation geraten sind und/oder sich falscher Eindrücke der Umwelt erwehren müssen oder ob Sie aus welchen Motivationen auch immer tatsächlich den rechtschaffenen Weg verlassen haben: Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie ein ernst zu nehmendes Problem, welches mit einer enormen Belastung einhergeht und nicht selten bedrohlich für Ihre Existenz sein kann oder sogar schon ist.
Der Staat bringt nirgends sonst seine Machtmittel gegen die persönliche Freiheit und das Vermögen des Einzelnen mit solcher Wucht zum Einsatz wie im Strafrecht. Die Aufgabe meiner Kanzlei ist es, Ihnen in dieser schwierigen Situation beizustehen und Sie von dieser Last zu befreien oder diese zumindest zu mildern, vorurteilsfrei und diskret. Dabei erschöpft sich der Schutz durch den Strafverteidiger nicht nur in der Betreuung seines Mandanten während des Hauptverfahrens. Der Strafverteidiger ist nicht nur Wächter der Unschuldsvermutung, sondern auch Garant für die Durchführung eines fairen Verfahrens in Übereinstimmung mit den Regeln der Strafprozessordnung.
Eine gute Strafverteidigung setzt nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch eine gute, auf Erfahrung basierende Strategie voraus, die schon vor der Hauptverhandlung ansetzt.
Die wichtige Aufgabe des Strafverteidigers beginnt in den meisten Fällen bereits im Ermittlungsverfahren, in dem alle Möglichkeiten zu prüfen sind, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und ein aufwändiges und mit weiteren Kosten verbundenes Hauptverfahren möglichst zu vermeiden. Strafverteidigung ist Kampf, aber wie beim Schach gewinnt häufig nicht der, der offensiv und aggressiv agiert, wo Besonnenheit und Diplomatie gefragt sind.
Ein guter Strafverteidiger erkennt die beste Strategie für Ihr Verfahren, die je nach Situation von einer Verständigung mit dem Gericht bis zu hartem Kampf unter Ausnutzung aller strafprozessualer Mittel reichen kann. Eines ist jedoch immer wichtig: Dass Ihre Verteidigung mit dem größtmöglichen Engagement und Nachdruck geführt wird.
Die Aufgabe des Strafverteidigers ist dabei nicht kontraproduktiv, er trägt seinen Teil zur Erhaltung des Rechtsstaates bei, wenn er professionell die Arbeit der Ermittlungsbehörden und der Gerichte kontrolliert, die Haarrisse in der auf den ersten Blick so glatten Beweisführung aufzeigt und ihnen so ihr Letztes, aber auch Bestes abverlangt. Die ständig wachsende Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte führt dazu, dass die Aufgabe des Verteidigers immer wichtiger wird, den Sachverhalt akribisch zu erarbeiten und alle entlastenden Umstände vorzubringen. Je eher der Beschuldigte einen Strafverteidiger beauftragt, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten. Generell gilt: Als Beschuldigter sollte man unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen, bevor man Angaben zur Sache macht. Vielleicht erhoffen Sie sich durch eine schnelle Aussage, dass Ihre Unschuld ebenso schnell bewiesen wird. Oft ist das Gegenteil der Fall, da die Ermittlungsbehörden die Sachlage durchaus anders sehen können. Sie treten Ermittlungsbeamten gegenüber, die jahrelange Erfahrung in Vernehmungstechnik haben. Dies sollten Sie vor einer vorschnellen Aussage bedenken und professionellen Rat durch einen Strafverteidiger einholen, der zunächst Einsicht in die Ermittlungsakten nimmt und mit Ihnen den Vorwurf, die Beweislage sowie die Verteidigungsmöglichkeiten ausführlich bespricht.
Die Aufgabe und die Möglichkeiten des Strafverteidigers liegen im Wesentlichen in der Vorbereitung des Verfahrens und der Hauptverhandlung, insbesondere in der Beratung des Mandanten darüber, ob eine Aussage gemacht werden soll oder nicht. Ein guter Strafverteidiger erarbeitet bereits im Ermittlungsverfahren anhand der Akten den Fall mit Sorgfalt und lotet mit Ihnen gemeinsam alle Möglichkeiten aus, um ein Verfahren vor Gericht möglichst zu vermeiden und so eine weitere Rufschädigung von seinem Mandanten abzuwenden oder zumindest abzumildern.
Ist eine Hauptverhandlung unvermeidbar, so hat der Strafverteidiger dennoch vielfältige Möglichkeiten, eine gute Verteidigung zu gewährleisten, z. B. durch Vorbereitung von Zeugenbefragungen, Beweisanträgen und durch Prüfung von möglichen Verwertungsverboten, um nur einige zu nennen. Ebenfalls wird der Verteidiger seinen Mandanten über die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revison beraten.
Sachliche Argumente, fundierte juristische Recherche und schlüssiger Vortrag sind die Maßnahmen, die die Kanzlei auf allen Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts gewährleistet. Ich erarbeite mit Ihnen eine zielgerichtete und realistische Verteidigungsstrategie. Diese kann je nach Situation das gesamte Spektrum umfassen: von kompromissbereit und verbindlich bis hart und kämpferisch. Entscheidend ist, ein unter den jeweiligen Gegebenheiten optimales Ergebnis für Sie zu erzielen.
Aktuelle Beiträge
Rückblick auf den 34. Strafverteidigertag in Hamburg:
- 34. Strafverteidigertag – 1. AG: Der Geist des Obrigkeitsstaats im Revisionsrecht
- 34. Strafverteidigertag – 2. AG: Prognose und Strafrecht
- 34. Strafverteidigertag – 3. AG: Labeling
- 34. Strafverteidigertag – 5. AG: (Mehr) Transparenz im Strafverfahren
- 34. Strafverteidigertag – 6. AG: Wiederaufnahmeverfahren
Anwaltskanzlei Dr. Böttner