Was ist ein Fachanwalt für Strafrecht – Was zeichnet Fachanwälte für Strafrecht aus?
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. iur. Sascha Böttner
Im Gegensatz zu vielen anderen Benennungen ist die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” geschützt. Als Fachanwälte für Strafrecht dürfen sich ausschließlich Rechtanwälte bezeichnen, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer den Erwerb besonderer theoretischer und besonderer praktischer Erfahrungen nachgewiesen haben, die erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die forensische Tätigkeit und die Berufsausübung vermittelt wird.
§ 2 der Fachanwaltsordnung (FAO) lautet:
(1) Für die Verleihung einer Fachanwaltschaftsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
(2) Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
(3) Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.
Die überdurchschnittlichen theoretischen Kenntnisse muss der Fachanwalt durch erfolgreiche Absolvierung eines mindestens 120 stündigen Fachanwaltslehrgangs mit mehreren Klausuren im Strafrecht und Strafprozessrecht nachweisen. Sofern teilweise von Rechtsanwälten die Bezeichnung “Absolvent des Fachanwaltskurses” verwendet wird ist dies keineswegas gleichzusetzen mit einem “Fachanwalt für Strafrecht”, sondern bezieht sich nur auf den Nachweis der theoretischen Kenntnis, besagt aber noch nichts über die praktische Erfahrung.
Zusätzlich muss ein Fachanwalt für Strafrecht nämlich mehrjährige Tätigkeit auf dem Rechtsgebiet des Strafrechts nachgewiesen haben. Sie können daher bei einem Fachanwalt sicher sein, dass es sich nicht um einen Berufsanfänger handelt.
Der Nachweis der überdurchschnittlichen praktischen Erfahrungen erfolgt durch Vorlage einer Liste von zahlreichen Strafrechtsfällen, die der Rechtsanwalt eigenverantwortlich bearbeitet hat. Eine bestimmte Mindestanzahl von Verhandlungstagen muss der Antragssteller vor einem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht als Rechtsanwalt verhandelt haben und dies der Rechtsanwaltskammer nachweisen.
Um die nachgewiesene überdurchschnittliche Qualifikation auf dem Gebiet des Strafrechts nicht nur zu halten sondern auch stets weiterzuentwickeln ist ein Fachanwalt verpflichtet, jährlich auf diesem Fachgebiet wissenschaftliche Arbeiten zu veröffentlichen und/oder regelmäßig an Fachfortbildungen teilzunehmen und dies der Rechtsanwaltskammer gegenüber gem. § 15 FAO auch nachzuweisen.
Aufgrund dieser nachgewiesenen überdurchschnittlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” erteilt.
Die aktuelle Fassung der FAO finden Sie auf den Seiten der BRAK als pdf-Dokument: Fachanwaltsordnung (FAO)
Anwaltskanzlei Dr. Böttner