Eröffnung der Hauptverhandlung im Fall Dubai-Fonds abgelehnt

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte in 109 Fällen der besonders schweren Untreue (§ 266 StGB) gegen zwei Personen Anklage erhoben. Vater und Sohn sollen mit hohen Renditeversprechen Anleger für insgesamt 7 Immobilienfonds geworben haben. Den Anlegern wurde versprochen, dass das Geld, immerhin ein dreistelliger Millionenbetrag, in Hochhäusern in Dubai investiert wird.

Im Zwischenverfahren konnten die Angeschuldigten schließlich den Erfolg verzeichnen: Die Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Landgericht Bielefeld abgelehnt und die Anklage wegen Untreue zurückgewiesen.

Die beiden Geschäftsführer seien aus tatsächlichen Gründen nicht hinreichend verdächtig. Zwar seien die Gelder zum Teil über private Konten geflossen, jedoch sei nicht belegt, dass die Gelder vertragswidrig für private Käufe verwendet wurden.

Aktualisierung: Das Strafverfahren wird gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

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