Gericht kürzt Geldstrafe für Castor-Gegner

Das Amtsgericht Greifwald hat eine zuvor per Strafbefehl verhängte Geldstrafe wegen der Beteiligung an einer Castor-Blockade deutlich reduziert.

Die Staatsanwaltschaft sprach für die beiden Aktivisten wegen Nötigung, Störung öffentlicher Betriebe und Zerstörung von Bauwerken eine Geldstrafe von jeweils 120 Tagessätzen zu je 30 Euro, also insgesamt je 3600 Euro aus. Diese Beschuldigten legten Widerspruch ein.

Das Amtsgericht blieb deutlich unter der Forderung und verhängte Geldstrafen von 40 Tagessätzen á 23 bzw. 11 Euro wegen Nötigung. Damit ließ das Gericht auch die Vorwürfe der Störung öffentlicher Betriebe und der Zerstörung von Bauwerken fallen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

( Quelle: T-online vom 11.06.2012 )


Über den Autor

Kanzlei: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner

Anwaltskanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt und Neumünster: Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Strafverteidigung, Revision in Strafsachen Kanzlei mit Strafrecht-Spezialisierung Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht Rechtsanwalt und Strafverteidiger Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidigung bundesweit

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt