Verteidigung von Wiedeking erfolgreich – Anklage vorerst abgewiesen

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den gesamten früheren Aufsichtsrat von Porsche aufgrund der gescheiterten Volkswagen-Übernahme wegen Beihilfe zur Marktmanipulation ermittelt und gegen den ehemaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking sowie ein weiteres Aufsichtsratsmitglied vor dem Landgericht Stuttgart Anklage wegen des Verdachts der Marktmanipulation erhoben.

Das Landgericht Stuttgart ließ die Anklage jedoch nicht zu und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Ein hinreichender Tatverdacht sei nicht gegeben, erklärte ein Sprecher des Gerichts. Der Strafverteidiger von Wiedeking gibt sich wenig überrascht. Wiedeking hatte die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen. Gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens steht der Staatsanwaltschaft noch die sofortige Beschwerde zur Verfügung.

Die Vorwürfe beziehen sich auf die Übernahmeschlacht rund um Volkswagen im Jahr 2012. Vergeblich hatte Porsche versucht, den Autokonzern zu übernehmen. Am Ende wendete sich das Blatt und Volkswagen übernahm den Stuttgarter Sportwagenhersteller. Diesbezüglich sind noch mehrere zivilrechtliche Verfahren wegen Schadensersatz anhängig.

Sollte die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen, würde das OLG Stuttgart über diese entscheiden. Es steht derzeit zu erwarten, dass das Oberlandesgericht die aus Sicht der Strafverteidigung positive Entscheidung halten wird.

Kein Promi-Bonus im Wirtschaftsstrafrecht

Verfahren wegen des Verdachts der Marktmanipulation sind sehr selten. Wegen Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) werden in den letzten Jahren jedoch immer häufiger Ermittlungsverfahren geführt. Wenn selbst gegen so bekannte und einflussreiche Persönlichkeiten wie Wiedeking Anklagen erhoben werden, die auf so tönernen Füßen stehen, dass Sie es nicht ins Hauptverfahren schaffen, kann man sich vorstellen, mit welcher Vehemenz und Verbissenheit in diesem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts mittlerweile von den Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaft gekämpft wird. Vor diesem Hintergrund würde auch eine – wahrscheinlich aussichtslose – Beschwerde der Staatsanwaltschaft nicht überraschen.

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