Brandstiftung

  • Die Berufung im Strafrecht ist ein Rechtsmittel und ausschließlich gegen Urteile möglich, die in erster Instanz vor einem Amtsgericht (Strafrichter oder Schöffengericht) verhandelt worden sind. Es besteht mit Ausnahme von Jugendstrafverfahren die Möglichkeit, erst Berufung und dann Revision einzulegen oder in selteneren Fällen gleich Sprungrevision.

  • Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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