Diebstahl

  • Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.

  • Der Diebstahl gemäß § 242 Abs. 1 StGB stellt nach dem deutschen Strafrecht ein Vermögensdelikt dar und beschäftigt die Rechtsanwälte und Gerichte wie kaum eine andere Straftat. So gut wie jeder ist im Alltag einmal mit einem Diebstahl konfrontiert worden. Schnell kann man zum Opfer oder zum Täter werden. Was Sie als Beschuldigter oder Opfer zu beachten haben, möchten wir Ihnen kurz aufzeigen.

  • Einen quantitativ weiten Raum im Strafrecht nehmen Vermögensdelikte ein. Darunter lassen sich im Wesentlichen alle Straftaten zusammenfassen, die sich gegen das (fremde) Vermögen oder dessen Bestandteile richten. Darüber hinaus sind die einzelnen Tatbestände jedoch von unterschiedlichen Merkmalen geprägt. Die bekanntesten sind: Diebstahl, Betrug, Raub, Hehlerei und die räuberische Erpressung. Die Vermögensdelikte zeichnen sich in der [...]

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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