Korruption

  • Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.

  • Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts versteht man unter dem Oberbegriff „Korruption“ den Missbrauch einer Vertrauensstellung mit dem Ziel, in den Genuss eines materiellen oder immateriellen Vorteils zu kommen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Im Strafrecht ist insbesondere die Verfolgung von Korruptionsdelikten und Bestechung stark ausgeweitet worden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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