Unterschlagung

  • Die Unterschlagung zählt zu den Eigentumsdelikten, die sich von den Vermögensdelikten dahingehend abgrenzen, dass kein Vermögensschaden im engeren Sinne auftreten muss. So kann bereits eine Unterschlagung gegeben sein, wenn sich eine wertlose oder herrenlose (also eine Sache, die nicht im Besitz eines Anderen steht) Sache zugeeignet wird und infolgedessen kein Vermögensschaden bei einer anderen Person entsteht.

  • Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt