Brandstiftung
Die Brandstiftungsdelikte:
§ 306 StGB – Brandstiftung
§ 306a StGB – Schwere Brandstiftung
§ 306b StGB – Besonders schwere Brandstiftung
§ 306c StGB – Brandstiftung mit Todesfolge
§ 306d StGB – Fahrlässige Brandstiftung
§ 306e StGB – Tätige Reue
§ 306f StGB – Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
Hinweis:
Unsere Seiten werden ständig aktualisiert und erweitert. In Kürze werden wir Ihnen an dieser Stelle weitere Inhalte und Informationen zu diesen Straftatbeständen zur Verfügung stellen.
Anwaltskanzlei Dr. Böttner













