Vergewaltigung, sexueller Missbrauch (Kindesmissbrauch), sexuelle Nötigung
Das so genannte Sexualstrafrecht als Schutzz der sexuellen Selbstbestimmung umfasst zahlreiche Normen aus dem deutschen Strafrecht, von denen die wohl bekanntesten die Vergewaltigung sowie der sexuelle Missbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch) sind. Aber auch gewisse Ableger und Besonderheiten weiterer Normen gehören zum Sexualstrafrecht.
Zum Sexualstrafrecht zählen insbesondere folgende Tatbestände:
§ 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
§ 174a StGB – Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
§ 174b StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
§ 174c StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
§ 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern
§ 176a StGB – Schwer sexueller Missbrauch von Kindern
§ 176b StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
§ 177 StGB – Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
§ 178 StGB – Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
§ 179 StGB – Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
§ 180 StGB – Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
Hinweis:
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Anwaltskanzlei Dr. Böttner