Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung
Zum Sexualstrafrecht zählen insbesondere folgende Tatbestände:
§ 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
§ 174a StGB – Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
§ 174b StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
§ 174c StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
§ 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern
§ 176a StGB – Schwer sexueller Missbrauch von Kindern
§ 176b StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
§ 177 StGB – Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
§ 178 StGB – Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
§ 179 StGB – Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
§ 180 StGB – Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
Hinweis:
Unsere Seiten werden ständig aktualisiert und erweitert. In Kürze werden wir Ihnen an dieser Stelle weitere Inhalte und Informationen zu diesen Straftatbeständen zur Verfügung stellen.
Anwaltskanzlei Dr. Böttner













