Arztstrafrecht & Medizinstrafrecht
Übersicht
Arztstrafrecht
Abrechnungsbetrug
Rechtliche Beratung
Ärzte und Kliniken besitzen nicht nur aufgrund ihrer besonderen Stellung in der Gesellschaft ein erheblich höheres Risiko der Strafverfolgung. Allein in den letzten Jahren entwickelte sich in vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten eine Reihe an Straftatbeständen, die Ärzte und Kliniken in ihrem medizinischen Tätigkeitsbereich aber auch in ihrer unternehmerischen Funktion betreffen.
Arztstrafrecht
So können bereits Fragen der Haftung nach einer missglückten Operation beim Opfer ein Interesse der Strafverfolgung begründen. Eine solche kann nicht nur den Weg zur Geldentschädigung im Wege eines zivilrechtlichen Verfahrens ebnen, sondern auch im Falle eines nachgewiesenen ärztlichen Behandlungsfehlers zu ernsthaften Schwierigkeiten oder gar dem Verlust der Aprobation und damit der beruflichen Zukunft führen. Kliniken kann in diesen Fällen neben zivilrechtlichen Forderungen die Verhängung einer Geldbuße drohen. Die Analyse der tatsächlichen Leistung des Arztes und weiterer Umstände wie die der Beschaffenheit der Behandlung werden in einem strafrechtlichen Verfahren unter Hinzuziehung eines Sachverständigen vorgenommen. Somit ist die anwaltliche Beratung und Vertretung für Betroffene in solch einer Situation durch einen auf dem Gebiet des Arzststrafrechts erfahrenen Rechtsanwalt in jedem Fall empfehlenswert.
Rechtsanwälte für Arztstrafrecht beim Vorwurf Abrechnungsbetrug
Einen weiteren Schwerpunkt der Strafverfolgung gegen Ärzte betreffen die Tatbestände der Abrechnung der ärztlichen Leistung (Abrechnungsbetrug). Darunter fallen die Vorwürfe der betrügerischen Kostenabrechnung von Leistungen, die oftmals sehr komplex und für den Einzelnen schwer durchschaubar sind. Unterschiedliche Vorgaben und Abrechnungsverfahren sowie Schwierigkeiten beim Nachweis der konkreten Behandlungen bieten viel Platz für Differenzen in der Kalkulation. So sind viele Vorfälle in der Vergangenheit bekannt geworden, bei denen sich Ärzte durch falsche bzw. verdeckte Abrechnungen einen Zusatzverdienst „erschlichen“ haben sollen.
Doch viele Verfahren sind aufgrund komplizierter Abrechnungsmodelle und praktischen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Strafverfahrens aufgrund erfolgreicher Intervention der Verteidigung eingestellt worden.
Des Weiteren können Strafverfahren gegen einen Arzt oder auch gegen Apotheker eingeleitet werden, wenn falsche Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden oder Pflichten in diesem Zusammenhang unbeachtet blieben. Auf diese Sorgfaltspflicht des Arztes wird aufgrund des hohen Gutes der körperlichen Unversehrtheit durch die Staatsanwaltschaft ein besonders Augenmerk gerichtet und Verstöße auf diesem Gebiet streng geahndet. Bekannt sind zudem die Fälle des „Dopings“ durch ärztliche Behandlung, das wegen der Möglichkeit von schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit mit erheblichen Strafen geahndet werden kann.
Beispielsweise zählen auch Fälle eines „Medizin-Sponsorings“ durch große Pharmaunternehmen und Hersteller zum Arzt- und Medizinstrafrecht im weiteren Sinne, sowie allgemein Vorwürfe im Bereich von Bestechung und Bestechlichkeit.
Rechtzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Insgesamt gestaltet sich das Arztstrafrecht und dazugehörige Nebengesetze sehr schwierig und sind für den juristischen Laien nicht mehr überschaubar. Diagnosen und fachspezifische Fakten erfordern Erfahrung auf diesem Gebiet, ebenso wie die Überprüfung von Sachverständigengutachten. Grenzen der Sorgfaltspflichtverletzungen sind in der Regel nur durch eine exakte Abwägung bei Kenntnis der Sachlage entscheidender Urteile und Gesetze zu ziehen. Insbesondere können im Hinblick auf Operationsfehler und einschlägige Pflichtverletzungen strafrechtliche Vorwürfe verbunden mit Geldentschädigungen von beachtlicher Höhe entstehen, die sich mit Hilfe einer kompetenten Vertretung durch einen Rechtsanwalt vermeiden oder deutlich reduzieren lassen.
In vielen Fällen steht neben erheblichen Schadensersatzforderungen auch die Arztzulassung und damit die bürgerliche Existenz der Beschuldigten Ärztinnen und Ärzte auf dem Spiel
Im Bereich des Arztstrafrechts berät Sie Rechtsanwalt Dr. Böttner gern persönlich. Als Ehemann einer Chirurgin besteht nicht nur in strafrechtlicher Hinsicht eine Affinität zu den rechtlichen Problemen von Ärzten und Kliniken, sondern auch ein entsprechendes Verständnis für den Beratungsbedarf auf dem Gebiet des Arztstrafrechts. Gleichzeitig kann auf kompetente Ansprechpartner und Gutachter auf verschiedenen medizinischen Gebieten zurückgegriffen werden.
Anwaltskanzlei Dr. Böttner