Präventivberatung im Strafrecht (Compliance)

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Beratung im Wirtschaftsstrafrecht

Ein wichtiger Faktor im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ist die Präventivberatung sowie der Bereich Compliance. Sie zielt darauf ab, Straftaten im Wirtschaftsverkehr zu vermeiden und die Möglichkeiten des „Erlaubten“ abzustecken.

Aufgrund der Komplexität der Vorschriften und Straftatbestände des Wirtschaftsstrafrechts ist einem Unternehmer, aber auch anderen Teilnehmern des Wirtschaftslebens, der strafrechtliche Hintergrund unternehmerischen Handelns in weiten Teilen unbekannt. Oftmals sind unternehmerische Entscheidungen mit erheblichen strafrechtlichen Risiken verbunden.

Gerade Kleine und Mittelständische Unternehmen haben in der Vergangenheit darauf verzichtet, Ihr Unternehmen in strafrechtlicher Hinsicht durch präventive Beratung bzw. strafrechtliche Unternehmensberatung abzusichern. Mit der Ausweitung der strafrechtlichen Verfolgung auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrecht durch Sonderdezernate der Staatsanwaltschaften birgt nicht nur die Organisationsform und Struktur des Unternehmens, sondern letztlich jede wesentliche unternehmerische Entscheidung die Gefahr der (unwissentlichen) Verwirklichung von Straftatbeständen, die durch eine präventive Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt hätte leicht vermieden werden können (Präventivberatung).

„Unwissenheit ist eine Situation, die den Menschen ebenso hermetisch abschließt wie ein Gefängnis.“
(Simone de Beauvoir (1908-86), frz. Schriftstellerin u. Philosophin)

War Ihnen beispielsweise bekannt, dass diese Verhaltensweise eine Straftat darstellt und ist Ihnen klar, was mir dieser Strafrechtsnorm überhaupt gemeint ist?

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§ 16 Strafbare Werbung

(1) […]

(2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Für die Staatsanwaltschaft ist es unerheblich, ob der Unternehmer wusste, dass es sich bei seinem Werbekonzept um eine Straftat handelt. Bei einem Verstoß gegen diese bei Weitem nicht einfach zu verstehende Norm droht die Arrestierung und anschließende Einziehung des gesamten Bruttoerlöses, was im Einzelfall sogar die sofortige Insolvenz des Unternehmens bedeuten kann.

Die Kosten einer präventiven Beratung bzw. der Präventivberatung betragen selbst bei kleineren Unternehmen nur einen verschwindend geringen Bruchteil von dem, was Ihrem Unternehmen und Ihnen persönlich durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren an Schaden entstehen kann. Haben Sie beispielsweise schon einmal versucht, mit einer Vorstrafe in die USA einzureisen?

Gute Planung mit Hilfe eines auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalts

Die Präventivberatung richtet sich dabei an sämtliche am Wirtschaftsprozess beteiligte Personen und kann in vielen unterschiedlichen Bereichen eingesetzt und berücksichtigt werden. Ob im Rahmen der Durchführung einer Entscheidung oder bereits im Vorfeld der Planung, ein auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann sein Fachwissen jederzeit einbringen und hilft so, Risiken abzuwägen und Fehler zu vermeiden. Spätestens in Kriesensituationen oder bei bereits laufenden Ermittlungen ist der Rechtsanwalt in der Präventivberatung zwingend erforderlich.

Doch muss es erst so weit kommen?

Durch die Aufstellung von möglichen Szenarien mit juristischen Bezügen und gesetzlichen Grenzen sind Sie auf der „sicheren Seite“. Frühe Planung und Absicherung sorgen für Sicherheit und Risikominimierung – auch in finanzieller Hinsicht.

Die Präventivberatung beinhaltet darüber hinaus einen weiteren Aspekt: Es kann so bereits im Vorwege (bspw. vor einem Vertragsschluss) das strafrechtliche Hintergrundwissen berücksichtigt und mit folgenreichen Entscheidungen abgewogen werden. Unternehmer sollten sich ferner angesichts möglicher Haftungsfragen mit teilweise persönlicher Haftung deshalb durch einen Rechtsanwalt beraten lassen, damit sie wissen, welche strafrechtlichen Risiken Sie vermeiden oder zumindest das Risiko kalkulieren können.

Sind Sie als Unternehmer an einer Präventivberatung bzw. an Compliance interessiert? Gern steht Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Böttner zur Vergügung. Für weitere Fragen und Auskünfte steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Böttner als Fachanwalt für Strafrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts gern in Hamburg oder Neumünser persönlich zur Verfügung.

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