Wirtschaftsstrafrecht
Übersicht
Schutz durch einen Anwalt
Tätigkeitsfelder der Kanzlei
“Die Aufgabe des Wirtschaftsstrafrechts darf nicht die Verurteilung wirtschaftlicher Rückschläge sein, sondern allein persönlicher – strafrechtlicher – Schuld. Der Tendenz in der Strafverfolgung, das Wirtschaftsstrafrecht als Einfallstor für staatliche Eingriffe und Kritik an wirtschaftlichen Entscheidungen zu missbrauchen, trete ich an der Seite meiner Mandanten entgegen.” Dr. iur. Sascha Böttner – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg 2005
Trotz der verführerischen Aspekte des freien Wirtschaftslebens bestehen viele Straftatbestände, die einerseits den täglichen Wirtschaftsverkehr regeln, andererseits aber häufig nur einem auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt geläufig sind. Wussten Sie beispielsweise, dass das Versprechen von Prämienzahlungen für das Werben neuer Kunden eine Straftat darstellen kann? Wo das Risiko eines Unternehmers und die wirtschaftlichen Einflüsse mit all Ihren Facetten aneinander stoßen, findet sich der Einzelne oftmals einer nur schwer überschaubaren Fülle von Normen und (strafrechtlichen) Regelungen wieder, die das Wirtschaftsleben betreffen und nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch die persönliche Lebenssituation erheblich beeinflussen können. Man hat im Wirtschaftsstrafrecht insbesondere im Zusammenhang mit dem Tatbestand der Untreue den Eindruck, das das Strafrecht als effektives Steuerungselement im freien Wirtschaftsverkehr benutzt wird, um so regulativ in den von freien Wirtschaftskräften getragenen Markt quasi „durch die Hintertür“ einzugreifen. Ebenso führt ein harter Wettbewerb gerade in der Rezession dazu, dass Konkurrenten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Selbst im Rahmen politischer Auseinandersetzungen spielt immer häufiger das Strafrecht zur Ausschaltung politischer Gegner eine Rolle, so z.B. im Bereich der sog. “Haushaltsuntreue”.
Nicht nur bei der Bilanzierung, sondern bei nahezu jeder wirtschaftlichen Disposition besteht oftmals ein schmaler Grad zwischen legalem und illegalem Handeln. Häufig ist der Reiz einer scheinbar „guten Idee“ verführerisch und der immer härter werdende Wettbewerb lässt es subjektiv geradezu notwendig erscheinen, mit wirtschaftlichen Entscheidungen „hart am Wind“ zu fahren. Dabei besteht nicht nur für Manager, Aufsichtsratsmitglieder und Angestellte des Banken- und Wirtschaftsverkehrs die Gefahr der (häufig unwissentlichen) Begehung strafbaren Handlungen, sondern die Staatsanwaltschaft verfolgt auch den „kleinen Unternehmer“, wie z.B. Internethändler oder Geschäftsführer einer GmbH. Anderseits kann auch die fehlende Kenntnis der gesetzlichen Norm nicht vor einer Strafe schützen.
Damit sich der Einzelne idealerweise vor einer möglichen Strafverfolgung über die gesetzlichen Gegebenheiten informieren, strafrechtliche Risiken minimieren und seine Geschäftsfelder auf strafrechtliche Risiken „überprüfen“ lassen kann ist ein Gang zum Rechtsanwalt mit wirtschaftsstrafrechtlichem Fachwissen dringlich angeraten. Erst recht gilt dies für den Fall einer bereits laufenden Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft und später im Rahmen einer Hauptverhandlung vor einem Strafgericht oder sogar der Wirtschaftsstrafkammer. Hier ist ein Rechtsanwalt zwingend erforderlich, um den dann oftmals bereits entstandenen Schaden mit seinen teilweise weitreichenden Folgen effektiv zu begrenzen.
Ihr Schutz durch Rechtsanwälte im Wirtschaftsstrafrecht
Umso wichtiger ist es, sich auch persönlich zu schützen und durch eine anwaltliche Beratung beziehungsweise Vertretung viele (alltägliche) Fehler zu vermeiden und so das Risiko nicht nur für das Unternehmen, sondern vielmehr auch für die persönliche Situation möglichst gerin zu halten. Insbesondere sind auch hier ein Krisen-Management und eine objektive Betrachtung der Folgen und Risiken notwendig. Zudem können auch gutes Verhandlungsgeschick und fachliche Kenntnis des Rechtsanwalts manche Angelegenheit des Wirtschaftsstrafrechts zu Gunsten des Mandanten entscheiden.
Für eine frühzeitige Beratung im Wirtschaftsstrafrecht steht Ihnen die Strafrechtskanzlei Dr. Böttner gern zur Verfügung.
Tätigkeitsfelder der Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Böttner ist unter Anderem in folgenden Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts tätig:
- Straftaten im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit
- Untreue
- Betrug
- Computerbetrug
- Unterschlagung
- Bestechung & Korruption
- Steuerstrafrecht
- Straftaten der Bilanzierung
- Illegale Beschäftigung
- Außenhandel / Zoll
- Insolvenzstrafrecht
- Arztstrafrecht
- Compliance und Präventivberatung
Zu den aufgeführten Bereichen, die sich wiederum überschneiden können, zählen noch weitere Straftatbestände und Verstöße aus strafrechtlichen Nebengesetzen zu den Schwerpunkten der Kanzlei. Zu unseren Mandanten zählen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts Geschäftsführer, leitende Angestellte und Unternehmer der Wirtschaft nicht nur im Bereich Hamburgs, sondern im gesamten Bundesgebiet. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik “Wirtschaftsstrafrecht”.
Anwaltskanzlei Dr. Böttner