<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner &#124; Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg &#124;  Wirtschaftsstrafrecht Hamburg &#187; Geldstrafe</title>
	<atom:link href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/tag/geldstrafe/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de</link>
	<description>Strafrechtkanzlei in Hamburg und Neumünster</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Feb 2012 08:48:28 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
		<item>
		<title>Schwarzfahren bald deutlich teurer?</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/02/schwarzfahren-bald-deutlich-teurer/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/02/schwarzfahren-bald-deutlich-teurer/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 08:48:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[anzeige]]></category>
		<category><![CDATA[bahn]]></category>
		<category><![CDATA[bus]]></category>
		<category><![CDATA[fahren ohne fahrschein]]></category>
		<category><![CDATA[fahrschein]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[hvv]]></category>
		<category><![CDATA[öffentliche verkehrsunternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[schleichen von leistungen]]></category>
		<category><![CDATA[schwarzfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[wiederholungstäter]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=4027</guid>
		<description><![CDATA[Strafrecht / Schwarzfahren / Erschleichen von Leistungen / Hamburg Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) sorgte vor wenigen Tagen mit Aufregung, als ein Leiter des HVV von einer drastischen Erhöhung der Strafen für das so genannte „Schwarzfahren“ sprach. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmer (VDV) gab bekannt, dass eine Gesetzesänderung angestrebt werde, wonach 60 Euro statt bisher 40 Euro [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Strafrecht / Schwarzfahren / <a title="Erschleichen von Leistungen" href="http://www.anwalt-betrug.de/betrug-erschleichen-von-leistungen-265a-stgb/" target="_blank">Erschleichen von Leistungen</a> / Hamburg</p>
<p>Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) sorgte vor wenigen Tagen mit Aufregung, als ein Leiter des HVV von einer drastischen Erhöhung der Strafen für das so genannte „Schwarzfahren“ sprach. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmer (VDV) gab bekannt, dass eine Gesetzesänderung angestrebt werde, wonach 60 Euro statt bisher 40 Euro Strafe für das Fahren ohne Ticket anfällt. Für Wiederholungstäter sollen sogar 120 Euro gefordert werden.</p>
<p>Dem HVV würden nach Medienberichten jährlich nach einigen Schätzungen rund 20 Millionen Euro an Einnahmen durch Schwarzfahrer entgehen.  Neben der Geldstrafe ist auch eine Anzeige wegen <a title="Erschleichen von Leistungen" href="http://www.anwalt-betrug.de/betrug-erschleichen-von-leistungen-265a-stgb/" target="_blank">Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a </a>StGB möglich. Darunter fällt auch das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und U-Bahnen ohne gültigen Fahrschein.</p>
<p>Der HVV setzt seit geraumer Zeit auf neue Konzepte, stärkere Kontrollen und begrüßt ebenso den Vorschlag der Erhöhung der Geldstrafe. Des Weiteren wurde kritisiert, dass neuerdings über Plattformen wie Facebook untereinander von Kontrollen berichtet uns so gewarnt wird. Dies sei ein „bandenmäßiges Schwarzfahren“ erklärte Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer der VDV.</p>
<p>Fraglich ist jedoch, ob die Erhöhung der Geldstrafe ein effektives und auch gleichzeitig sinnvolles Mittel ist? Politiker äußersten bereits bedenken, dass das Schwarzfahren zu bekämpfen sei und nicht die Schwarzfahrer zu kriminalisieren.</p>
<p><em>( Quelle: Hamburger Abendblatt, 02.02.2012 )</em></p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/11/schwarzfahren-keine-straftat/" rel="bookmark" class="crp_title">Schwarzfahren keine Straftat?</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/erschleichen-von-leistungen-in-nahezu-hundert-faellen/" rel="bookmark" class="crp_title">Erschleichen von Leistungen in nahezu hundert Fällen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/08/asylbewerbersaetze-verfassungswidrig/" rel="bookmark" class="crp_title">Asylbewerbersätze verfassungswidrig</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/06/schwerer-betrug-durch-prostituierte/" rel="bookmark" class="crp_title">Schwerer Betrug durch Prostituierte</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/entlastung-im-bestechungs-prozess-um-den-thw-kiel/" rel="bookmark" class="crp_title">Entlastung im Bestechungs-Prozess um den THW Kiel</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/grossschlag-gegen-megaupload-und-das-mutmassliche-raubkopierer-netzwerk/" rel="bookmark" class="crp_title">Großschlag gegen Megaupload und das mutmaßliche Raubkopierer-Netzwerk</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/07/abofalle-konkludenten-taeuschung-durch-webseitenbetreiber-im-internet/" rel="bookmark" class="crp_title">Abofalle: Konkludenten Täuschung durch Webseitenbetreiber im Internet</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/06/bgh-zum-tanken-ohne-bezahlen/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH zum Tanken ohne Bezahlen</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/02/schwarzfahren-bald-deutlich-teurer/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/02/schwarzfahren-bald-deutlich-teurer/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Oz kann aufatmen: Geldstrafe statt Haft</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/02/oz-kann-aufatmen-geldstrafe-statt-haft/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/02/oz-kann-aufatmen-geldstrafe-statt-haft/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 10:34:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Haft]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[logo]]></category>
		<category><![CDATA[oz]]></category>
		<category><![CDATA[Sachbeschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[sprayer]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidigung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=4007</guid>
		<description><![CDATA[Strafrecht / Sachbeschädigung / Hamburg / Sprayer Gute Nachricht für „Hamburg bekanntesten Sprayer“. Der angeklagte Walter Josef F. sprüht seit über 10 Jahren sein Logo „OZ“ in Hamburg an allen möglichen Wänden und Gegenständen und musste sich schon mehrfach vor dem Gericht wegen Sachbeschädigung Verantworten. Auch am gestrigen Freitag stand der 61-jährige Angeklagte vor dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Strafrecht / Sachbeschädigung / Hamburg / Sprayer</p>
<p>Gute Nachricht für „Hamburg bekanntesten Sprayer“. Der angeklagte Walter Josef F. sprüht seit über 10 Jahren sein Logo „OZ“ in Hamburg an allen möglichen Wänden und Gegenständen und musste sich schon mehrfach vor dem Gericht wegen Sachbeschädigung Verantworten.</p>
<p>Auch am gestrigen Freitag stand der 61-jährige Angeklagte vor dem Landgericht Hamburg und war wegen Sachbeschädigung in zehn Fällen angeklagt. Doch er kann jetzt aufatmen. Das Gericht berücksichtigte strafmildernd, dass einige der vorgeworfenen Taten bereits vier Jahre zurückliegen, und verurteile den Sprayer zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro. Zudem erklärten die Richter, dass eine Haft den notorischen Sprayer nicht vor weiteren Taten abhalten würde.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Haftstrafe von bis zu 18 Monaten gefordert. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die <a title="Verteidigung" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/philosophie/strafverteidigung/" target="_blank">Verteidigung</a> gingen in Berufung.</p>
<p><em>( Quelle: Hamburger Abendblatt, 3.02.2012 )</em></p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/ein-unerwartetes-urteil-im-inzest-prozess/" rel="bookmark" class="crp_title">Ein unerwartetes Urteil im Inzest-Prozess</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/sachbeschaedigung-an-einem-lebensgrosen-deko-schaf-freispruch/" rel="bookmark" class="crp_title">Sachbeschädigung an einem lebensgroßen Deko-Schaf: Freispruch</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/nach-24-jahren-2-freispruch-in-derselben-sache/" rel="bookmark" class="crp_title">Nach 24 Jahren: 2. Freispruch in derselben Sache</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/01/befangenheitsantraege-im-piratenprozess/" rel="bookmark" class="crp_title">Befangenheitsanträge im Piratenprozess</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/wenn-die-autos-brennen-und-das-schanzenfest-in-hamburg-vor-der-tuer-steht/" rel="bookmark" class="crp_title">Wenn die Autos brennen und das Schanzenfest in Hamburg vor der Tür steht</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/fahrlaessige-trunkenheit-im-strassenverkehr/" rel="bookmark" class="crp_title">Fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/hamburg-mordprozess-begonnenen/" rel="bookmark" class="crp_title">Hamburg: Mordprozess begonnenen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/06/erneuter-prozess-wegen-seit-24-jahren-zurueckliegender-tat/" rel="bookmark" class="crp_title">Erneuter Prozess wegen seit 24 Jahren zurückliegender Tat</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/02/oz-kann-aufatmen-geldstrafe-statt-haft/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/02/oz-kann-aufatmen-geldstrafe-statt-haft/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH: Zur Strafzumessung bei Mittätern mit gleichen Strafzumessungserwägungen</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/bgh-zur-strafzumessung-bei-mittaetern-mit-gleichen-strafzumessungserwaegungen/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/bgh-zur-strafzumessung-bei-mittaetern-mit-gleichen-strafzumessungserwaegungen/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 07 Jan 2012 08:30:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bewährung]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Mittäter]]></category>
		<category><![CDATA[Strafausspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidigung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafzumessung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafzumessungserwägungen]]></category>
		<category><![CDATA[Subventionsbetrug]]></category>
		<category><![CDATA[tatbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[wiesbaden]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3894</guid>
		<description><![CDATA[Subventionsbetrug / Freiheitsstrafe / Bewährung / Geldstrafe / Strafzumessung / Mittäterschaft BGH, Beschluss vom 16.06.2011, Az.: 2 StR 435/10 Das Landgericht Wiesbaden hat die Angeklagten wegen Subventionsbetruges verurteilt, und zwar den Angeklagten P. H. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, wovon ein Jahr und ein Monat als vollstreckt gelten, den Angeklagten M. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="Subventionsbetrug" href="http://www.anwalt-betrug.de/subventionsbetrug-264-stgb/" target="_blank">Subventionsbetrug</a> / Freiheitsstrafe / Bewährung / Geldstrafe / Strafzumessung / Mittäterschaft<br />
<strong>BGH, Beschluss vom 16.06.2011, Az.: 2 StR 435/10</strong></p>
<p>Das Landgericht Wiesbaden hat die Angeklagten wegen Subventionsbetruges verurteilt, und zwar den Angeklagten P. H. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, wovon ein Jahr und ein Monat als vollstreckt gelten, den Angeklagten M. H. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung, wovon fünf Monate als vollstreckt gelten, und die Angeklagte R. B. zu einer <a title="Geldstrafe" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/information/ablauf-eines-strafverfahrens/#geldstrafe-tagessatz" target="_blank">Geldstrafe von 200 Tagessätzen</a> zu je 60 Euro, von denen 80 Tagessätze als vollstreckt gelten. Hiergegen richten sich die Revisionen der Angeklagten und die zugunsten der Angeklagten R. B. eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft.<br />
In seinem Beschluss hat der BGH zunächst klargestellt, dass der Schuldspruch rechtlich nicht zu beanstanden ist.</p>
<p>Allerdings kritisiert der BGH den Strafausspruch:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Der Strafausspruch gegen den Angeklagten P.     H.     kann keinen Bestand haben. Das Landgericht hat ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, den Angeklagten M.     H.     wegen derselben Tat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt, obwohl Letzterer federführend war. Die mitgeteilten Strafzumessungsgründe betreffen beide Angeklagten im Wesentlichen in gleicher Weise. Warum das Ergebnis der Strafzumessung dann erheblich zum Nachteil des Angeklagten P.     H.       ausgefallen ist, kann aus den Urteilsgründen nicht nachvollzogen werden.“</em></p>
<p>Nach Ansicht des BGH muss zwar für jeden Angeklagten eine individuelle Strafzumessung erfolgen (vgl. zum Beispiel BGH, Beschluss vom 16.08.2011, Az.: 5 StR 237/11), jedoch dürfen die Strafen nicht in einem unangemessenen Verhältnis zueinander stehen. Im vorliegenden Fall ist nach Auffassung der BGH der Tatbeitrag der Angeklagten M. H. größer, da er „federführend“ war, dennoch hat das Landgericht ihn zu einer geringeren Freiheitsstrafe (ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt. Daher habe die Revision des Angeklagten P. H. Erfolg und das Urteil wird, soweit es ihn betrifft, im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/bgh-zur-strafzumessung-bei-mittaetern/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zur Strafzumessung bei Mittätern</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/bgh-zur-strafzumessung-bei-mittaetern-2/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zur Strafzumessung bei Mittätern</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/08/fehler-in-der-strafzumessung/" rel="bookmark" class="crp_title">Fehler in der Strafzumessung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/bgh-fehler-im-protokoll-ist-kein-revisionsgrund/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Fehler im Protokoll ist kein Revisionsgrund</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/05/verwirklichung-des-harteausgleichs-in-der-strafzumessung/" rel="bookmark" class="crp_title">Verwirklichung des Härteausgleichs in der Strafzumessung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/bgh-wert-des-einziehungsgegenstandes-muss-bei-der-strafzumessung-beachtet-werden/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Wert des Einziehungsgegenstandes muss bei der Strafzumessung beachtet werden</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/bgh-strafzumessung-bei-missbrauchstaten-mit-aehnlichem-unrechts-und-schuldgehalt/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Strafzumessung bei Missbrauchstaten mit ähnlichem Unrechts- und Schuldgehalt</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/01/kompensation-bei-rechtstsaatswidriger-verfahrensverzogerung/" rel="bookmark" class="crp_title">Kompensation bei rechtstsaatswidriger Verfahrensverzögerung</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/bgh-zur-strafzumessung-bei-mittaetern-mit-gleichen-strafzumessungserwaegungen/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/bgh-zur-strafzumessung-bei-mittaetern-mit-gleichen-strafzumessungserwaegungen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH: Zum Vermögensnachteil beim Betrug &#8211; Schadenskompensation</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/bgh-zum-vermoegensnachteil-beim-betrug-schadenskompensation/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/bgh-zum-vermoegensnachteil-beim-betrug-schadenskompensation/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 08:14:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[263 stgb]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[fälligkeit]]></category>
		<category><![CDATA[forderung]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[millionen]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[schadenskompensation]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[vermögensnachteil]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3880</guid>
		<description><![CDATA[Betrug / Geldstrafe / Entschädigung / Schadenskompensation / Forderung / Fälligkeit BGH, Beschluss vom 05.07.2011, Az.: 3 StR 444/10 Das Landgericht Hildesheim hat gegen den Angeklagten wegen Beihilfe zum Betrug eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 € verhängt. Zugleich hat es als Entschädigung für die überlange Dauer des Verfahrens ausgesprochen, dass 30 Tagessätze [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="Betrug" href="http://www.anwalt-betrug.de/betrug-263-stgb-betrugsdelikte-strafrecht/">Betrug</a> /<a title="Geldstrafe" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/information/ablauf-eines-strafverfahrens/#geldstrafe-tagessatz" target="_blank"> Geldstrafe</a> / Entschädigung / Schadenskompensation / Forderung / Fälligkeit<br />
<strong>BGH, Beschluss vom 05.07.2011, Az.: 3 StR 444/10</strong></p>
<p>Das Landgericht Hildesheim hat gegen den Angeklagten wegen Beihilfe zum Betrug eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 € verhängt. Zugleich hat es als Entschädigung für die überlange Dauer des Verfahrens ausgesprochen, dass 30 Tagessätze dieser Strafe als vollstreckt gelten.<br />
In der Revision hat sich der BGH dem Antrag des Generalbundesanwalts angeschlossen.</p>
<p>Aus der Antragsschrift:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>&#8220;… Die Strafkammer hat zwar einen konkreten Schaden in Höhe von 4.907.533,97 DM brutto (UA S. 194) konkret benannt. Das genügt den rechtlichen Anforderungen hier jedoch nicht. Es handelt sich dabei nämlich um den Vermögensabfluss wegen der Zahlung auf eine tatsächlich nicht erbrachte Leistung (Grundsanierung von Baustraßen im Spätherbst 1997), dem nach Auffassung der Kammer eine &#8216;dem Grunde nach&#8217; berechtigte Forderung des Vertragspartners wegen einer erbrachten Leistung (Herstellung der Baustraßen im Frühjahr/Sommer 1997) gegenüber stand. Nach den Feststellungen ist nicht auszuschließen, dass die Geschädigte durch die Tat von der Gegenforderung befreit wurde, dass mithin eine Schadenskompensation eingetreten ist. Soweit sich dem Urteil eine Begründung für die Auffassung der Kammer, eine Schadenskompensation sei nicht erfolgt, entnehmen lässt (UA S. 185), ist sie rechtlich nicht tragfähig. Den wirtschaftlichen Wert der Gegenforderung hat die Kammer nicht festgestellt, entsprechende Beweisanträge auf Einholung von Sachverständigengutachten hat sie abgelehnt. Nach den lückenhaft in den Urteilsgründen enthaltenen Anhaltspunkten lässt sich nicht ausschließen, dass der Wert der Gegenforderung die Höhe des Vermögensabflusses überstiegen hat. …&#8221;</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>&#8220;Dass zum anderen nach dem Tatplan eine prüffähige Rechnung für den &#8216;wahren&#8217; (UA S. 57) Anspruch nicht mehr gestellt, dieser Anspruch somit nicht mehr fällig und geltend gemacht werden sollte, schließt die Kompensationsfähigkeit nicht aus, sondern schafft hierfür gerade die Voraussetzung, nämlich das Sich-Begeben der Forderung seitens des von der Tat Begünstigten. Hätte die Arge auf die Geltendmachung des Anspruchs nicht verzichtet, hätte sie zur Tatzeit eine prüffähige Rechnung noch erstellen können. Durch ihre rechtsfehlerhaften Erwägungen hat die Strafkammer sich den Weg zur Erörterung der rechtlich maßgeblichen Kriterien für das Vorliegen einer Schadenskompensation versperrt.&#8221;</em></p>
<p>Danach könne im vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen werden, dass beim Geschädigten eine Schadenskompensation eingetreten ist. Möglich sei nämlich, dass dieser durch die Tat von der Gegenforderung befreit wurde, so dass ein Vermögensnachteil im Sinne von § 263 StGB abgelehnt werden müsste. Das Landgericht hätte folglich eine Schadenskompensation ausführlich prüfen müssen. Die grundsätzlich Geeignetheit eines Anspruchs könne nicht nur aufgrund der mangelnden Fälligkeit der Gegenforderung angenommen werden. Die getroffenen Feststellungen reichen nach Auffassung der BGH nicht aus, so dass dieser das Urteil aufgehoben hat.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/bgh-zur-strafzumessung-bei-mittaetern-mit-gleichen-strafzumessungserwaegungen/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zur Strafzumessung bei Mittätern mit gleichen Strafzumessungserwägungen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/bgh-sache-von-bedeutendem-wert-im-sinne-von-315b-i-stgb/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Sache „von bedeutendem Wert“ im Sinne von § 315b I StGB</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/zur-erforderlichkeit-einer-konkret-bezifferten-schadensfeststellung/" rel="bookmark" class="crp_title">Zur Erforderlichkeit einer konkret bezifferten Schadensfeststellung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/bgh-zu-einer-drogentherapie-als-aspekt-der-strafzumessung/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zu einer Drogentherapie als Aspekt der Strafzumessung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/vom-diamantenfieber-und-anlagebetrug/" rel="bookmark" class="crp_title">Vom Diamantenfieber und Anlagebetrug</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/07/revision-des-bgh-zu-den-anforderungen-einer-anklageschrift/" rel="bookmark" class="crp_title">Revision des BGH: Zu den Anforderungen einer Anklageschrift</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/sicherungserpressung/" rel="bookmark" class="crp_title">Sicherungserpressung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/olg-koln-darlegung-der-inhalte-kinderpornografischer-schriften-im-berufungsurteil/" rel="bookmark" class="crp_title">OLG Köln: Darlegung der Inhalte Kinderpornografischer Schriften im Berufungsurteil</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/bgh-zum-vermoegensnachteil-beim-betrug-schadenskompensation/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/bgh-zum-vermoegensnachteil-beim-betrug-schadenskompensation/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>OLG Celle: Zur nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/olg-celle-zur-nachtraeglichen-bildung-einer-gesamtstrafe/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/olg-celle-zur-nachtraeglichen-bildung-einer-gesamtstrafe/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 08:23:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bewährungsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[dannenberg]]></category>
		<category><![CDATA[Diebstahl]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[unbefugter gebrauch eines fahrzeugs]]></category>
		<category><![CDATA[vertrauen]]></category>
		<category><![CDATA[Widerruf]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3830</guid>
		<description><![CDATA[Bewährungsstrafe / Bewährungszeit / Diebstahl / unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs / Geldstrafe / Widerruf / Vertrauenstatbestand OLG Celle, Beschluss vom 08.08.2011, Az.: 2 Ws 191/11, 2 Ws 192/11 Der Angeklagte wurde am 12.03.2008 vom Amtsgericht Lüneburg wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt und begann am [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bewährungsstrafe / Bewährungszeit / Diebstahl / unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs / Geldstrafe / Widerruf / Vertrauenstatbestand<br />
<strong>OLG Celle, Beschluss vom 08.08.2011, Az.: 2 Ws 191/11, 2 Ws 192/11</strong></p>
<p>Der Angeklagte wurde am 12.03.2008 vom Amtsgericht Lüneburg wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt und begann am 12.03.2008.</p>
<p>In der Folgezeit beging der Angeklagte weitere Taten, die jeweils vor dem Amtsgericht Dannenberg abgeurteilt wurden. Zunächst wurde der Angeklagte wegen Diebstahls am 13.11.2008 zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die auf 3 Jahre festgesetzte Bewährungszeit begann am 21.11.2008. Daraufhin wurde die Bewährungszeit wegen der Verurteilung vor dem Amtsgericht Lüneburg am 09.02.2009 auf insgesamt drei Jahre verlängert.</p>
<p>Am 23.03.2009 verurteilte ihn das Amtsgericht Dannenberg wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10,- EUR. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit dem 22.07.2009.<br />
Mit Beschluss vom 01.02.2011 bildete das Amtsgericht aus beiden Strafen eine nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Am 09.02.2011 begann die auf 3 Jahre festgesetzte Bewährungszeit, die nunmehr bis zum 08.02.2014 dauert.<br />
Das Landgericht Lüneburg widerrief die Strafaussetzung der fünfmonatigen Bewährungsstrafe, da der Angeklagte erneut diverse Male straffällig geworden ist.</p>
<p>Dazu das OLG Celle:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„War dem Tatrichter zum Zeitpunkt der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe nach § 460 StPO bereits bekannt, dass der Verurteilte zeitlich nach der Verhängung der zusammenzuführenden Strafen erneut straffällig geworden und deswegen bereits rechtskräftig verurteilt worden ist, und setzt er die Vollstreckung der neu gebildete Gesamtfreiheitsstrafe gleichwohl zur Bewährung aus, so wird damit für den Verurteilten ein Vertrauenstatbestand geschaffen. Dieser verbietet einen anschließenden Widerruf dieser Strafaussetzung nach § 56f Abs. 1 StGB jedenfalls aus denjenigen Gründen, die dem gesamtstrafenbildenden Gericht bei seiner Strafaussetzungsentscheidung bereits bekannt waren.</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Ist in eine nach § 460 StPO gebildete Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, eine Geldstrafe eingeflossen, die zum Zeitpunkt einer Nachtat im Sinne des § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB noch isoliert bestanden hat, so ist aus Sicht des Verurteilten auch hierdurch ein Vertrauenstatbestand dahingehend entstanden, diese Geldstrafe nicht infolge eines Widerrufs der Aussetzung der Vollstreckung der nachträglichen Gesamtstrafe als &#8211; nun &#8211; freiheitsentziehende Sanktion aufgrund dieser Nachtat verbüßen zu müssen.“</em><br />
<em>„Die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe lässt das ursprüngliche Erkenntnis entfallen, nur das neue Erkenntnis bildet die Grundlage der Vollstreckung (KG Berlin NJW 2003, 2468; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 533). Wird die Vollstreckung der mit einem Gesamtstrafenbeschluss gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, handelt es sich hierbei um eine Entscheidung, die aufgrund neuer Prüfung der Aussetzungsfrage zu treffen war (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., 2011, § 460 Rdnr. 17 m.w.N.). Es handelt sich hierbei um eine neue, nach der Sachlage zur Zeit der Beschlussfassung (vgl. BayObLG NStZ-RR 2002, 297) zu treffende Prognoseentscheidung, so dass auch die Bewährungszeit nach § 56 a StGB &#8211; unter Beachtung des § 58 Abs. 2 StGB &#8211; neu festzusetzen ist (Meyer-Goßner, a.a.O.).“</em></p>
<p>Damit stellt das OLG klar, dass hier ein Vertrauenstatbestand für den Angeklagten geschaffen wurde. Das Tatgericht wusste bei Bildung der Bewährungsstrafe bereits, dass der Angeklagte erneut straffällig geworden ist. Nichtsdestotrotz wurde nur eine Bewährungsstrafe verhängt, worauf sich der Angeklagte dann verlassen können muss. Daher ist der spätere Widerruf der Aussetzung unzulässig.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/04/unverhaltnismaessigkeit-des-widerrufs-der-zur-bewaehrung-ausgesetzten-freiheitsstrafe-infolge-zeitablaufs/" rel="bookmark" class="crp_title">Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe infolge Zeitablaufs</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/04/widerruf-der-bewaehrung-nach-ablauf-der-bewaehrungszeit/" rel="bookmark" class="crp_title">Widerruf der Bewährung nach Ablauf der Bewährungszeit</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/kein-widerruf-der-strafaussetzung-bei-positivem-lebenswandel/" rel="bookmark" class="crp_title">Kein Widerruf der Strafaussetzung bei positivem Lebenswandel</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/zasurwirkung-zur-einbeziehung-von-geldstrafen/" rel="bookmark" class="crp_title">Zäsurwirkung: Zur Einbeziehung von Geldstrafen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/05/verwirklichung-des-harteausgleichs-in-der-strafzumessung/" rel="bookmark" class="crp_title">Verwirklichung des Härteausgleichs in der Strafzumessung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/04/benachrichtigung-des-verteidigers-ueber-bewaehrungswiderruf-und-wiedereinsetzung/" rel="bookmark" class="crp_title">Benachrichtigung des Verteidigers über Bewährungswiderruf und Wiedereinsetzung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/bgh-zur-begruendungspflicht-der-nicht-aussetzung-einer-aussetzungsfaehigen-freiheitsstrafe/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zur Begründungspflicht der Nicht-Aussetzung einer aussetzungsfähigen Freiheitsstrafe</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/06/bgh-tod-eines-unterernaehrten-babys-muss-erneut-aufgeklaert-werden/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Tod eines unterernährten Babys muss erneut aufgeklärt werden</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/olg-celle-zur-nachtraeglichen-bildung-einer-gesamtstrafe/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/olg-celle-zur-nachtraeglichen-bildung-einer-gesamtstrafe/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BVerfG: Zur Auflösung einer Sitzblockade</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/bverfg-zur-aufloesung-einer-sitzblockade/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/bverfg-zur-aufloesung-einer-sitzblockade/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 08:35:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[auflösungsverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[bverfg]]></category>
		<category><![CDATA[Demonstration]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[gewaltbegriff]]></category>
		<category><![CDATA[luftwaffenstützpunkt]]></category>
		<category><![CDATA[Nötigung]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[protest]]></category>
		<category><![CDATA[provokation]]></category>
		<category><![CDATA[sitzblockade]]></category>
		<category><![CDATA[straße]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsbeschwerde]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3770</guid>
		<description><![CDATA[Protest / Auflösungsverfügung / Polizei / Demonstration  / Nötigung / Geldstrafe / Verfassungsbeschwerde  / Gewaltbegriff BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.03.2011, Az.: 1 BvR 388/05 Der Beschwerdeführer ließ sich 2004 zusammen mit circa 40 anderen Personen aus Protest gegen die sich abzeichnende militärische Intervention der USA im Irak auf der zu der Rhein Main Military Air Base, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Protest / Auflösungsverfügung / Polizei / Demonstration  / Nötigung / Geldstrafe / Verfassungsbeschwerde  / Gewaltbegriff</p>
<p><strong>BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.03.2011, Az.: 1 BvR 388/05</strong></p>
<p>Der Beschwerdeführer ließ sich 2004 zusammen mit circa 40 anderen Personen aus Protest gegen die sich abzeichnende militärische Intervention der USA im Irak auf der zu der Rhein Main Military Air Base, dem Luftwaffenstützpunkt der US-amerikanischen Streitkräfte bei Frankfurt am Main, führenden Ellis Road nieder. So hinderten sie die Fahrzeugführer für eine nicht unerhebliche Zeit an der Weiterfahrt. Auf die nach Auflösungsverfügung hin ergangene Aufforderung der Polizei, sich zu entfernen, hätten die Demonstranten nicht reagiert, so dass sie von Polizeikräften zwangsweise hätten weggetragen werden mussten.</p>
<p>Das Amtsgericht dazu:</p>
<blockquote><p><em>„Das Verhalten der Demonstranten sei auch rechtswidrig gewesen. Zwar seien die Motive für die Sitzblockade von Friedenswillen geprägt und in der Sache nachvollziehbar gewesen, doch könnten politische Fernziele bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit im Rahmen des § 240 Abs. 2 StGB nicht berücksichtigt werden. Niemand habe das Recht auf gezielte Verkehrsbehinderung durch Sitzblockaden. Ferner sei die Verkehrsbehinderung keineswegs notwendig gewesen, um das Grundrecht der Versammlungsfreiheit durchzusetzen. Der Beschwerdeführer und die Mitangeklagten hätten ihre Versammlungsfreiheit auch neben der Fahrbahn ausüben können. Die gezielte Provokation zur Schaffung von Stimmungslagen oder zur Erregung von Aufmerksamkeit werde von der Rechtsordnung nicht geschützt, so dass der Beschwerdeführer und die Mitangeklagten sozial inadäquat und verwerflich im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB gehandelt hätten. Dass der Beschwerdeführer und die Mitangeklagten aus achtenswerten Motiven gehandelt hätten, sei bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.“</em></p></blockquote>
<p>Daher verurteile das Amtsgericht den Beschwerdeführer wegen gemeinschaftlicher Nötigung gemäß § 240, § 25 Abs. 2 StGB zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 30 €.</p>
<p>Das Landgericht Frankfurt am Main verwarf die Berufung des Beschwerdeführers mit Beschluss vom November 2004 nach § 313 Abs. 2 Satz 2 StPO wegen offensichtlicher Unbegründetheit als unzulässig.</p>
<p>Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung gemäß § 240 StGB aufgrund der Teilnahme an einer Sitzblockade. Er rügt &#8211; unter anderem &#8211; eine Verletzung des aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Analogieverbots sowie der Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG.</p>
<p>Ein Verstoß gegen das Analogieverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG lehnte das Verfassungsgericht ab, da auch eine Sitzblockade unten der Gewaltbegriff des § 240 StGB falle.</p>
<p>Dazu:</p>
<blockquote><p><em>„Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Vergangenheit mehrfach Gelegenheit, die Auslegung des in § 240 Abs. 1 StGB geregelten Gewaltbegriffs durch die Strafgerichte anhand von Art. 103 Abs. 2 GG zu überprüfen.</em></p>
<p><em> Während das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11. November 1986 infolge Stimmengleichheit den sogenannten &#8220;vergeistigten Gewaltbegriff&#8221; im Ergebnis noch unbeanstandet ließ (vgl. BVerfGE 73, 206 &lt;206, 239 f.&gt;), gelangte es nach erneuter Überprüfung in seinem Beschluss vom 10. Januar 1995 zu der Auffassung, dass eine auf jegliche physische Zwangswirkung verzichtende Auslegung des § 240 Abs. 1 StGB mit Art. 103 Abs. 2 GG unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 92, 1 &lt;14 ff.&gt;). Für die Konstellation einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße mit Demonstranten auf der einen und einem einzigen Fahrzeugführer auf der anderen Seite stellte es fest, dass eine das Tatbestandsmerkmal der Gewalt bejahende Auslegung die Wortlautgrenze des § 240 Abs. 1 StGB überschreitet, wenn das inkriminierte Verhalten des Demonstranten lediglich in körperlicher Anwesenheit besteht und die Zwangswirkung auf den Genötigten nur psychischer Natur ist (vgl. BVerfGE 92, 1 &lt;17&gt;).</em></p>
<p><em> In der Folge entwickelte der Bundesgerichtshof anlässlich von Sitzblockaden auf öffentlichen Straßen mit Demonstranten auf der einen und einem ersten Fahrzeugführer sowie einer Mehrzahl von sukzessive hinzukommenden Fahrzeugführern auf der anderen Seite die sogenannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 182 &lt;187&gt;; 41, 231 &lt;241&gt;; nachfolgend bestätigt durch: BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1995 &#8211; 1 StR 327/95 -, NJW 1995, S. 2862; vom 23. April 2002 &#8211; 1 StR 100/02 -, NStZ-RR 2002, S. 236). Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs benutzt ein Demonstrant bei einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße den ersten aufgrund von psychischem Zwang anhaltenden Fahrzeugführer und sein Fahrzeug bewusst als Werkzeug zur Errichtung eines physischen Hindernisses für die nachfolgenden Fahrzeugführer (vgl. BGHSt 41, 182 &lt;187&gt;).</em></p>
<p><em>Diese vom zuerst angehaltenen Fahrzeug ausgehende physische Sperrwirkung für die nachfolgenden Fahrzeugführer sei den Demonstranten zurechenbar (vgl. BGHSt 41, 182 &lt;185&gt;).“</em></p></blockquote>
<p>Ferner hatte das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 GG zu prüfen. Dazu:</p>
<blockquote><p><em>„Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfGE 104, 92 &lt;104&gt;; BVerfGK 11, 102 &lt;108&gt;). Dazu gehören auch solche Zusammenkünfte, bei denen die Versammlungsfreiheit zum Zwecke plakativer oder aufsehenerregender Meinungskundgabe in Anspruch genommen wird (vgl. BVerfGE 69, 315 &lt;342 f.&gt;; 87, 399 &lt;406&gt;). Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden (vgl. BVerfGE 73, 206 &lt;248&gt;; 87, 399 &lt;406&gt;; 104, 92 &lt;103 f.&gt;).“</em></p>
<p><em>„Bei dieser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Zweck-Mittel-Relation sind insbesondere die Art und das Maß der Auswirkungen auf betroffene Dritte und deren Grundrechte zu berücksichtigen. Wichtige Abwägungselemente sind hierbei die Dauer und die Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten, die Dringlichkeit des blockierten Transports, aber auch der Sachbezug zwischen den in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem Protestgegenstand. Das Gewicht solcher demonstrationsspezifischer Umstände ist mit Blick auf das kommunikative Anliegen der Versammlung zu bestimmen, ohne dass dem Strafgericht eine Bewertung zusteht, ob es dieses Anliegen als nützlich und wertvoll einschätzt oder es missbilligt. Stehen die äußere Gestaltung und die durch sie ausgelösten Behinderungen in einem Zusammenhang mit dem Versammlungsthema oder betrifft das Anliegen auch die von der Demonstration nachteilig Betroffenen, kann die Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände möglicherweise eher sozial erträglich und dann in größerem Maße hinzunehmen sein, als wenn dies nicht der Fall ist. Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen auf die Feststellung der Verwerflichkeit einwirkenden Bezug zum Versammlungsthema haben (vgl. BVerfGE 104, 92 &lt;112&gt;). Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der Abwägungsvorgang der Fachgerichte Fehler enthält, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts beruhen und auch im konkreten Fall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 104, 92 &lt;113&gt;).“</em></p></blockquote>
<p>Nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht lag entgegen der Auffassung des Landgerichts zunächst eine Versammlung vor, sodass der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG eröffnet ist. Sodann hatte das Gericht zu klären, ob der Eingriff in den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit gerechtfertigt ist. Der vorliegende Eingriff könne danach nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit seine Rechtfertigung finden. Dies sei hier nicht das Fall. Eine Abwägung ergebe, dass der Eingriff in der Versammlungsfreiheit des Beschwerdeführers nicht gerechtfertigt ist. In dem Beschluss des Landgerichts liegt damit zwar kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG, allerdings ein Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 GG.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/07/zur-verfassungsmaessigkeit-der-zweiten-reihe-rechtsprechung-des-bgh/" rel="bookmark" class="crp_title">Zur Verfassungsmäßigkeit der Zweiten-Reihe-Rechtsprechung des BGH</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/06/zum-tatbestand-der-noetigung-gem-240-stgb/" rel="bookmark" class="crp_title">Zum Tatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/12/zur-einschraenkung-des-rechts-auf-informationelle-selbstbestimmung/" rel="bookmark" class="crp_title">Zur Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/12/sicherstellung-und-beschlagnahme-von-emails-auf-dem-mailserver-des-providers-nicht-verfassungswidrig/" rel="bookmark" class="crp_title">Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/01/verletzung-des-richtervorbehalts-bei-anordnung-einer-blutentnahme/" rel="bookmark" class="crp_title">Verletzung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutentnahme</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/bverfg-ingewahrsamnahme-zur-identitaetsfeststellung/" rel="bookmark" class="crp_title">BVerfG: Ingewahrsamnahme zur Identitätsfeststellung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/bverfg-zur-beschraenkung-der-akteneinsicht-eines-strafverteidigers/" rel="bookmark" class="crp_title">BVerfG: Zur Beschränkung der Akteneinsicht eines Strafverteidigers</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/11/aeusserung-durchgeknallter-staatsanwalt-stellt-nicht-zwingend-eine-beleidigung-dar/" rel="bookmark" class="crp_title">Äußerung „Durchgeknallter Staatsanwalt“ stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/bverfg-zur-aufloesung-einer-sitzblockade/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/bverfg-zur-aufloesung-einer-sitzblockade/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Marihuana-Plantage im Keller</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/marihuana-plantage-im-keller/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/marihuana-plantage-im-keller/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 08:20:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Betäubungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[Bewährungsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Drogen]]></category>
		<category><![CDATA[drogenfahndung]]></category>
		<category><![CDATA[fingerabdrücke]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[handel]]></category>
		<category><![CDATA[keller]]></category>
		<category><![CDATA[Marihuana]]></category>
		<category><![CDATA[plantage]]></category>
		<category><![CDATA[sozialstunden]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3752</guid>
		<description><![CDATA[Marihuana / Drogenfahndung  / BtMG / Geständnis / Freiheitsstrafe / Bewährungsstrafe / Geldstrafe / Bewährungshelfer Ein 21-jähriger Student musste sich vor dem Paderborner Schöffengericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, in einer Kellerwohnung eine Marihuana-Plantage betrieben zu haben. Diese war mit  professionellen Systemen für Düngung, Bewässerung, Belüftung und Beleuchtung versehen. Die Drogenfahndung erhielt einen anonymen Hinweis auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Marihuana / Drogenfahndung  / <a title="BtMG" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht/betaeubungsmittelstrafrecht-btmg/">BtMG </a>/ Geständnis / Freiheitsstrafe / Bewährungsstrafe /<a title="geldstrafe" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/information/ablauf-eines-strafverfahrens/#geldstrafe-tagessatz" target="_blank"> Geldstrafe </a>/ Bewährungshelfer</p>
<p>Ein 21-jähriger Student musste sich vor dem Paderborner Schöffengericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, in einer Kellerwohnung eine Marihuana-Plantage betrieben zu haben. Diese war mit  professionellen Systemen für Düngung, Bewässerung, Belüftung und Beleuchtung versehen.</p>
<p>Die Drogenfahndung erhielt einen anonymen Hinweis auf die Plantage und finden sie in der Kellerwohnung. Durch andere Hausbewohner und Fingerabdrücken konnte der Student als Betreiber ausgemacht werden. Ebenfalls angeklagt war der Hauseigentümer.</p>
<p>Der vorbestrafte Student gestand die Tat und gab an, mit den 90 Pflanzen in den Drogenhandel einsteigen zu wollen. Ebenfalls sagte er aus, der Eigentümer habe von der Plantage gewusst.</p>
<p>Dieser allerdings leugnete die Tat und bestritt, etwas von der Plantage gewusst zu haben. Er soll dabei sogar Zeugen beeinflusst haben. Das Gericht schenkte der Aussage des Eigentümers keinen Glauben und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Zudem muss er vorbestrafte Mann 7500 Euro an die Staatskasse zahlen.</p>
<p>Der Student wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Außerdem muss er eine Geldstrafe von insgesamt 800 Euro zahlen, 200 Sozialstunden ableisten und seinen Bewährungshelfer insbesondere über seinen Studienverlauf informieren.</p>
<p><em>( Quelle: Neue Westfälische online vom 15.11.2011 )</em></p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/bgh-zum-unmittelbaren-ansetzen-bei-der-errichtung-einer-cannabis-plantage/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zum unmittelbaren Ansetzen bei der Errichtung einer Cannabis-Plantage</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/fahrlaessige-trunkenheit-im-strassenverkehr/" rel="bookmark" class="crp_title">Fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/gute-strafverteidigung-falscher-beruf-fuehrt-zum-freispruch/" rel="bookmark" class="crp_title">Gute Strafverteidigung: „Falscher Beruf“ führt zum Freispruch</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/06/schwerer-betrug-durch-prostituierte/" rel="bookmark" class="crp_title">Schwerer Betrug durch Prostituierte</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/bgh-zum-umfang-der-erforderlichen-strafzumessungserwaegungen-in-der-urteilsbegrundung/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zum Umfang der erforderlichen Strafzumessungserwägungen in der Urteilsbegründung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/sachbeschaedigung-an-einem-lebensgrosen-deko-schaf-freispruch/" rel="bookmark" class="crp_title">Sachbeschädigung an einem lebensgroßen Deko-Schaf: Freispruch</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/bgh-zur-strafzumessung-bei-mittaetern-mit-gleichen-strafzumessungserwaegungen/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zur Strafzumessung bei Mittätern mit gleichen Strafzumessungserwägungen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/freispruch-nach-fuenfeinhalb-jahren-und-drei-instanzen/" rel="bookmark" class="crp_title">Freispruch nach fünfeinhalb Jahren und drei Instanzen</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/marihuana-plantage-im-keller/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/marihuana-plantage-im-keller/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>KG Berlin: Zum Erfordernis der Unmittelbarkeit bei gefährlicher Körperverletzung</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/kg-berlin-zum-erfordernis-der-unmittelbarkeit-bei-gefaehrlicher-koerperverletzung/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/kg-berlin-zum-erfordernis-der-unmittelbarkeit-bei-gefaehrlicher-koerperverletzung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 08:14:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[gefährlicher körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[metallstange]]></category>
		<category><![CDATA[ratenzahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[unmittelbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Verurteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Werkzeug]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3750</guid>
		<description><![CDATA[versuchte gefährliche Körperverletzung / Geldstrafe / Ratenzahlung / Werkzeug KG Berlin, Beschluss vom 13.05.2011, Az.: (3) 1 Ss 20/11 (43/11) Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von neunzig Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Seine Berufung hat das Landgericht Berlin mit der Maßgabe verworfen, dass er der vollendeten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>versuchte gefährliche Körperverletzung / <a title="Geldstrafe" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/information/ablauf-eines-strafverfahrens/#geldstrafe-tagessatz" target="_blank">Geldstrafe</a> / Ratenzahlung / Werkzeug<br />
<strong>KG Berlin, Beschluss vom 13.05.2011, Az.: (3) 1 Ss 20/11 (43/11)</strong></p>
<p>Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von neunzig Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Seine Berufung hat das Landgericht Berlin mit der Maßgabe verworfen, dass er der vollendeten gefährlichen Körperverletzung schuldig sei. Ferner hat ihm die Strafkammer gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten zu bezahlen. Mit seiner hiergegen gerichteten Revision beanstandet der Angeklagte das Verfahren und rügt die Verletzung sachlichen Rechts.</p>
<p>Zum einen rügte er, dass die Hauptverhandlung nach § 265 Abs. 3 StPO hätte ausgesetzt werden müssen. Zwar wurde ihm der rechtlichen Hinweises auf die Möglichkeit einer Bestrafung wegen vollendeter gefährlicher Körperverletzung erteilt. Dies reichte dem Angeklagten aber nicht. Das KG lehnte es ab, da „dies lediglich den Verlust der Strafmilderungsmöglichkeit des § 23 Abs. 2 StGB bedeutet und kein gegenüber der zugelassenen Anklage schwereres Strafgesetz zur Anwendung gelangt“. Die Verfahrensrüge hatte folglich keinen Erfolg.</p>
<p>Mit der Sachrüge beanstandete der Mann, die Feststellungen des Landgerichts.</p>
<p>Dazu das KG:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Nach dessen Feststellungen ist der Angeklagte mit einer über den Kopf erhobenen Metallstange auf den Zeugen Bo zugegangen und hat diesen geschlagen. Dabei habe er den zur Abwehr erhobenen linken Unterarm des Zeugen getroffen, ihn jedoch nicht verletzt. Aufgrund des Schlages sei der Zeuge ins Stolpern geraten und rückwärts auf den gepflasterten Boden gefallen, wodurch er sich am rechten Ellenbogen eine schmerzhafte Schürfwunde zugezogen habe (UA S. 3). Diese Feststellungen tragen den Schuldspruch wegen vollendeter gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht. Wenngleich es sich bei der Metallstange um ein gefährliches Werkzeug handelt, genügt es nicht, wenn durch dessen Verwendung ein Kausalverlauf ausgelöst wird, der mittelbar zur Körperverletzung führt, sondern der Einsatz des gefährlichen Tatwerkzeuges muss den Erfolg unmittelbar bewirken [vgl. BGH NStZ 2010, 512, 513 und 2007, 405]. Vorliegend aber fehlt es an eben dieser unmittelbaren Einwirkung auf den Zeugen. Die körperliche Berührung wurde von dem Zeugen nicht als schmerzhaft empfunden und hatte nach den Feststellungen keinerlei unmittelbare gesundheitliche Beeinträchtigung zur Folge, sondern diese wurde erst durch die Abwehrbewegung und den anschließenden Sturz des Zeugen verursacht.“</em></p>
<p>Das KG hebt somit das angefochtene Urteil auf. Eine Verurteilung wegen vollendeter gefährlicher Körperverletzung könne nicht bestehen bleiben.</p>
<p>Zwar liegt in der Metallstange ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, allerdings hat er Einsatz dieses Werkzeugs nicht unmittelbar zur Körperverletzung geführt. Das somit das Erfordernis der Unmittelbarkeit nicht erfüllt ist, hat sich der Angeklagte nicht der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/03/die-gefahrliche-korperverletzung-im-amt-im-sinne-des-%c2%a7%c2%a7-340-abs-3-224-abs-1-nr-2-und-4-stgb/" rel="bookmark" class="crp_title">Die gefährliche Körperverletzung im Amt im Sinne des §§ 340 Abs. 3, 224 Abs. 1 Nr 2 und 4 StGB</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/aufhebung-eines-urteils-im-ausspruch-ueber-die-verhaengte-einzelfreiheitsstrafe-und-die-gesamtstrafen/" rel="bookmark" class="crp_title">Aufhebung eines Urteils im Ausspruch über die verhängte Einzelfreiheitsstrafe und die Gesamtstrafen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/10/zum-gewahrsamsbruch-beim-raeuberischen-diebstahl/" rel="bookmark" class="crp_title">Zum Gewahrsamsbruch beim räuberischen Diebstahl</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/olg-oldenburg-beschaedigen-ungleich-zerstoeren-des-polizeifahrzeugs/" rel="bookmark" class="crp_title">OLG Oldenburg: Beschädigen ungleich zerstören (des Polizeifahrzeugs)</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/versuchter-totschlag-freispruch-fur-vorbestraften-verkehrssuender/" rel="bookmark" class="crp_title">Versuchter Totschlag: Freispruch für vorbestraften Verkehrssünder</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/bgh-noetigung-zur-ermoeglichung-der-wegnahme-erforderlich-computerbetrug/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Nötigung zur Ermöglichung der Wegnahme erforderlich &#8211; Computerbetrug</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/bgh-zur-anforderung-an-die-beweiswuerdigung-nach-261-stpo/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH zur Anforderung an die Beweiswürdigung nach § 261 StPO</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/01/zum-wurf-einer-glasflasche-waehrend-einer-demonstration/" rel="bookmark" class="crp_title">Zum Wurf einer Glasflasche während einer Demonstration</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/kg-berlin-zum-erfordernis-der-unmittelbarkeit-bei-gefaehrlicher-koerperverletzung/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/kg-berlin-zum-erfordernis-der-unmittelbarkeit-bei-gefaehrlicher-koerperverletzung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/fahrlaessige-trunkenheit-im-strassenverkehr/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/fahrlaessige-trunkenheit-im-strassenverkehr/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 13:33:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol]]></category>
		<category><![CDATA[Auto]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidigung]]></category>
		<category><![CDATA[strassenverkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheit]]></category>
		<category><![CDATA[Vergewaltigung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3731</guid>
		<description><![CDATA[Strafverteidigung / Führerschein / Polizei / Vergewaltigung / Geldstrafe Vor dem Amtsgericht Emmendingen (Baden-Württemberg) musste sich ein 47-jähriger Mann verantworten. Ihm wurde fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen. Der Mann sei im Mai mit ca. zwei Promille noch Auto gefahren; laut Sachverständigen könnten es sogar 3 Promille gewesen sein. Zudem hatte er seit April keinen Führerschein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Strafverteidigung / Führerschein / Polizei / <a title="Vergewaltigung" href="http://rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/strafverteidiger/hamburg/sexuelle-noetigung-vergewaltigung-177stgb/" target="_blank">Vergewaltigung</a> / Geldstrafe</p>
<p>Vor dem Amtsgericht Emmendingen (Baden-Württemberg) musste sich ein 47-jähriger Mann verantworten. Ihm wurde fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen.<br />
Der Mann sei im Mai mit ca. zwei Promille noch Auto gefahren; laut Sachverständigen könnten es sogar 3 Promille gewesen sein. Zudem hatte er seit April keinen Führerschein mehr. Sein Mitbewohner hat ihn nach der Tat bei der Polizei angezeigt.<br />
Im Prozess verwickelten sich die Zeugen, welche alle aus dem näheren Wohnumfeld des Angeklagten stammen, in Widersprüche. Es wurde nicht deutlich wer etwas gesehen oder gehört hatte. Letztlich wurde wohl nur geschlussfolgert, dass der Angeklagte betrunken gewesen sei.<br />
Der Richter fragte die Zeugen nachdrücklich, ob es eventuell zu Absprachen zwischen den Nachbarn kam, um die alkoholisierten Fahrten des Angeklagten zu unterbinden.<br />
Ein Zeuge sagte daraufhin aus, dass es Absprachen gab, um den Angeklagten vor Gericht zu bringen und vielleicht hinter Gittern. Er habe seine Freundin geschlagen und eventuell sogar vergewaltigt. Die Frau hätte allerdings nicht die Kraft gehabt, den Mann anzuzeigen.<br />
Strafverteidiger und Staatsanwaltschaft sahen die Tat als bestätigt an und forderten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Bei der Tagessatzhöhe gingen die Anträge aber auseinander. Der Verteidiger forderte eine Tagessatzhöhe von 5 Euro, also insgesamt 300 Euro. Die Staatsanwaltschaft forderte das Doppelte.</p>
<p>Das Gericht entsprach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro. Auf seinen Führerschein muss der Mann noch mindestens vier Monate verzichten.</p>
<p>( Quelle: Badische Zeitung online vom 04.11.2011 )</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/versuchter-totschlag-freispruch-fur-vorbestraften-verkehrssuender/" rel="bookmark" class="crp_title">Versuchter Totschlag: Freispruch für vorbestraften Verkehrssünder</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/nach-24-jahren-2-freispruch-in-derselben-sache/" rel="bookmark" class="crp_title">Nach 24 Jahren: 2. Freispruch in derselben Sache</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/hamburg-anklage-gegen-unfallfahrer-erhoben/" rel="bookmark" class="crp_title">Hamburg: Anklage gegen Unfallfahrer erhoben</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/gute-strafverteidigung-falscher-beruf-fuehrt-zum-freispruch/" rel="bookmark" class="crp_title">Gute Strafverteidigung: „Falscher Beruf“ führt zum Freispruch</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/erschleichen-von-leistungen-in-nahezu-hundert-faellen/" rel="bookmark" class="crp_title">Erschleichen von Leistungen in nahezu hundert Fällen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/prozess-um-sexuellen-missbrauch-von-kindern/" rel="bookmark" class="crp_title">Prozess um sexuellen Missbrauch von Kindern</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/freispruch-nach-fuenfeinhalb-jahren-und-drei-instanzen/" rel="bookmark" class="crp_title">Freispruch nach fünfeinhalb Jahren und drei Instanzen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/marihuana-plantage-im-keller/" rel="bookmark" class="crp_title">Marihuana-Plantage im Keller</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/fahrlaessige-trunkenheit-im-strassenverkehr/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/fahrlaessige-trunkenheit-im-strassenverkehr/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH gibt Revision statt: Falsche Besetzung bei Eröffnungsbeschluss</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/bgh-gibt-revision-statt-falsche-besetzung-bei-eroeffnungsbeschluss/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/bgh-gibt-revision-statt-falsche-besetzung-bei-eroeffnungsbeschluss/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 09:08:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[bedrohung]]></category>
		<category><![CDATA[Beleidigung]]></category>
		<category><![CDATA[besetzung]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Eröffnungsbeschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Hauptverhandlung]]></category>
		<category><![CDATA[Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Revision]]></category>
		<category><![CDATA[Richter]]></category>
		<category><![CDATA[Sachbeschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahren]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3603</guid>
		<description><![CDATA[Körperverletzung / Sachbeschädigung / Beleidigung / Bedrohung / Geldstrafe / Freiheitsstrafe BGH, Beschluss vom 07.09.2011, Az.: 1 StR 388/11 Das Landgericht München hat den Angeklagten wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Tatmehrheit mit Beleidigung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung unter Einbeziehung der Geldstrafe aus einem rechtskräftigen Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Körperverletzung / Sachbeschädigung / Beleidigung / Bedrohung / Geldstrafe / Freiheitsstrafe<br />
<strong>BGH, Beschluss vom 07.09.2011, Az.: 1 StR 388/11</strong></p>
<p>Das Landgericht München hat den Angeklagten wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Tatmehrheit mit Beleidigung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung unter Einbeziehung der Geldstrafe aus einem rechtskräftigen Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Daneben hat es den Angeklagten wegen weiterer Taten der Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung und Beleidigung zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte <a title="Revision in Strafsachen" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht/revision-in-strafsachen/" target="_blank">Revision</a> ein.</p>
<p>Dazu der Generalbundesanwalt (GBA) hat die Teilweise Einstellung des Verfahrens mangels wirksamen Eröffnungsbeschluss beantragt, Verstoß gegen §§ 200, 203 StPO:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Das Verfahren ist in den Fällen B 6 und 7 der Urteilsgründe einzustellen, weil es insofern an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss fehlt.?Das Landgericht hat die am 25. Februar 2011 erhobene Anklage erst in der Hauptverhandlung am 17. März 2011 durch Beschluss zur Hauptverhandlung zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet, eine Besetzungsentscheidung nach § 76 Abs. 2 GVG getroffen und die Verbindung zu der bereits anhängigen Sache beschlossen (BI. 203 der Hauptakten). Dies war rechtsfehlerhaft. Die Strafkammer hat über die Eröffnung nicht in der dafür gesetzlich vorgesehenen Besetzung entschieden. Entsprechend dem Eröffnungs- und Besetzungsbeschluss vom 22. Juli 2010 und 23. Dezember 2010 in den anhängigen und verbundenen Verfahren war die Strafkammer in der Hauptverhandlung gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 GVG mit zwei Berufsrichtern besetzt. Wird eine zunächst unterbliebene Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung nachgeholt, so entscheidet darüber aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2005 &#8211; 4 StR 418/05 -; Beschluss vom 25. Februar 2010 &#8211; 4 StR 596/09 -; Beschluss vom 22. Juni 2010 &#8211; 4 StR 216/10 -). Damit besteht ein von Amts wegen zu beachten- des Verfahrenshindernis, welches insoweit zur Verfahrenseinstel- lung führt (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 203 Rdnr. 4).“</em></p>
<p>Diesen Ausführungen hat sich der BGH angeschlossen und aufgrund der erfolgreichen Revison die Gesamtstrafe aufgehoben und das Urteil zur neuen Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/bgh-leider-waren-drei-unterschriften-erforderlich-gewesen/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Leider wären drei Unterschriften erforderlich gewesen&#8230;</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/02/bgh-zum-grundsatz-der-unabaenderlichkeit-der-besetzungsentscheidung/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zum Grundsatz der Unabänderlichkeit der Besetzungsentscheidung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/02/zu-den-anforderungen-an-den-eroeffnungsbeschluss/" rel="bookmark" class="crp_title">Zu den Anforderungen an den Eröffnungsbeschluss</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/zasurwirkung-zur-einbeziehung-von-geldstrafen/" rel="bookmark" class="crp_title">Zäsurwirkung: Zur Einbeziehung von Geldstrafen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/bgh-zur-unmittelbarkeit-bei-der-verwertung-aerztlicher-atteste/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zur Unmittelbarkeit bei der Verwertung ärztlicher Atteste</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/bgh-zum-vorsitz-im-2-strafsenat-des-bundesgerichtshofs/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH zum Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/olg-oldenburg-beschaedigen-ungleich-zerstoeren-des-polizeifahrzeugs/" rel="bookmark" class="crp_title">OLG Oldenburg: Beschädigen ungleich zerstören (des Polizeifahrzeugs)</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/07/bgh-gerichtssprache-deutsch-auch-fuer-schoeffen/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Gerichtssprache Deutsch auch für Schöffen</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/bgh-gibt-revision-statt-falsche-besetzung-bei-eroeffnungsbeschluss/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/bgh-gibt-revision-statt-falsche-besetzung-bei-eroeffnungsbeschluss/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>OLG Hamm: Zu Frauen, die rückwärts ausparken</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/olg-hamm-zu-frauen-die-rueckwaerts-ausparken/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/olg-hamm-zu-frauen-die-rueckwaerts-ausparken/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 09 Sep 2011 09:42:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Auto]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Frauen]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[parken]]></category>
		<category><![CDATA[Pkw]]></category>
		<category><![CDATA[rückwärts]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallflucht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3521</guid>
		<description><![CDATA[Revision / Geldstrafe / Fahrerlaubnis / Unfall / Unfallflucht / Maßregel / Schaden OLG Hamm, Beschluss vom 30.09.2010, Az.: III-3 Rvs 72/10, 3 Rvs 72/10 Die Angeklagte war vom Amtsgerichts Lemgo wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40,00 € verurteilt worden. Außerdem wurde ihr die Fahrerlaubnis entzogen, ihr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Revision / Geldstrafe / Fahrerlaubnis / Unfall / Unfallflucht / Maßregel / Schaden<br />
<strong>OLG Hamm, Beschluss vom 30.09.2010, Az.: III-3 Rvs 72/10, 3 Rvs 72/10</strong></p>
<p>Die Angeklagte war vom Amtsgerichts Lemgo wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer <a title="Geldstrafe und Tagessätze" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/information/ablauf-eines-strafverfahrens/#geldstrafe-tagessatz" target="_self">Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40,00 €</a> verurteilt worden. Außerdem wurde ihr die Fahrerlaubnis entzogen, ihr Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, vor Ablauf von noch sieben Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.<br />
Nach den Feststellungen des Gerichts sei die Frau mit dem von ihr geführten PKW gegen den hinteren linken Kotflügel des PKW des Geschädigten gefahren. Dies passierte als die Frau rückwärts aus einer Einfahrt fahren wollte. Sodann entfernte sich die Angeklagte vom Unfallort, ohne zuvor die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Den Unfall habe sie bemerkt.<br />
Im Prozess stellte ein Sachverständiger dar, dass sich die Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug auf 2.647,40 € belaufen. Zudem beträgt der Wiederbeschaffungswert 1.150,- € und hat das beschädigte Fahrzeug einen Restwert von 50,- €.<br />
Die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB hat das Amtsgericht wie folgt begründet:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>&#8220;Nach Ansicht des Gerichts stellt § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB seinem Wortlaut nach auf den bedeutenden Schaden an fremden Sachen ab. Damit sind die üblichen Reparaturkosten gemeint. Nach Ansicht des Gerichts sind unter dem Begriff &#8220;Schaden&#8221; auch dann die Reparaturkosten zu verstehen, wenn der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert geringer ist als die Reparaturkosten. Im Gegensatz zu § 315 c StGB stellt § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB auf den Begriff des Schadens ab und nicht wie in § 59 c StGB auf den Verkehrswert der gefährdeten Sache. Die Auslegung des Wortlauts und die Auslegung aus der Gesetzessystematik ergeben daher, dass &#8220;Schaden&#8221; i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB den Wiederherstellungsaufwand bedeutet. Daher liegt nach Ansicht des Gerichts auch in diesem Fall ein Regelfall des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB vor. Eine Sperrfrist von noch sieben Monaten war unter Berücksichtigung der bisher verstrichenen Zeit seit Beschlussfassung angemessen.&#8221;</em></p>
<p>Auf die Revision der Angeklagten hin, hat das OLG die Anordnung der Maßregel nach § 69 StGB aufgehoben. Es läge kein bedeutender Schaden i.S. vom § 69 II Nr. 3 StGB vor:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze kann hier bei der Prüfung der Frage, ob unfallbedingt ein bedeutender Schaden entstanden ist, nicht, wie durch das Amtsgericht geschehen, auf die sich aus dem Sachverständigengutachten ergebenden Reparaturkosten für geschädigte Fahrzeug abgestellt werden. Die in dem Sachverständigengutachten berechneten Reparaturkosten von 2.647,40 € einschließlich Mehrwertsteuer &#8211; bei dem Vergleich zwischen den von einem Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten und dem Wiederbeschaffungswert ist in der Regel von den Bruttoreparaturkosten auszugehen, vgl. BGH NJW 2009, 1340 &#8211; übersteigen hier nämlich den Wiederbeschaffungswert des geschädigten Fahrzeugs, der nach den Urteilsfeststellungen 1.150,00 € beträgt, um 130 %, so dass ein wirtschaftlicher Totalschaden gegeben ist. Bei einer solchen Fallgestaltung ist die Höhe des Ersatzanspruchs bei Abrechnung auf Gutachtenbasis auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes beschränkt (vgl. BGHZ 162, 170), so dass sich hier ein unfallbedingter Sachschaden lediglich in Höhe von 1.100,00 € ergibt. Dieser liegt deutlich unter der derzeit maßgeblichen Wertgrenze für einen bedeutenden Schaden i. S. des § 69 Abs. 2 Nr. 3 von 1.300,00 €, so dass die Voraussetzungen für eine auf die vorgenannte Vorschrift gestützte Entziehung der Fahrerlaubnis hier nicht erfüllt sind. Eine andere Beurteilung ergibt sich hier auch nicht unter Berücksichtigung des Integritätsinteresses des Geschädigten..“</em></p>
<p>Damit lehnt das OLG einen bedeutenden Schaden ab. Der Maßregelausspruch des § 69 StGB zeigt eine Vermutung für die mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Dies könne hier nicht angenommen werden. Damit ist auch der Beschluss zur Entziehung der Fahrerlaubnis hinfällig.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus  Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/zulaessigkeit-der-vorsorglichen-entziehung-einer-nicht-nachgewiesen-vorliegenden-auslaendischen-fahrerlaubnis/" rel="bookmark" class="crp_title">Zulässigkeit der vorsorglichen Entziehung einer nicht nachgewiesen vorliegenden ausländischen Fahrerlaubnis</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/04/vorsaetzliches-fahren-ohne-fahrerlaubnis-bei-erwerb-einer-eu-fahrerlaubnis-in-polen-waehrend-einer-in-deutschland-angeordneten-sperrfrist/" rel="bookmark" class="crp_title">Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis in Polen während einer in Deutschland angeordneten Sperrfrist</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/03/erst-verlassen-des-ortes-der-erstmaligen-kenntniserlangung-einer-unfallbeteiligung-verwirklicht-142-stgb/" rel="bookmark" class="crp_title">Erst Verlassen des Ortes der erstmaligen Kenntniserlangung einer Unfallbeteiligung verwirklicht § 142 StGB</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/bgh-sache-von-bedeutendem-wert-im-sinne-von-315b-i-stgb/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Sache „von bedeutendem Wert“ im Sinne von § 315b I StGB</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/olg-hamm-gewerbsmaessiger-betrug-kein-eigener-tatbestand/" rel="bookmark" class="crp_title">OLG Hamm: „Gewerbsmäßiger Betrug“ kein eigener Tatbestand</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/olg-anstellungsbetrug-erfordert-mangelhafte-arbeitsleistung/" rel="bookmark" class="crp_title">OLG: „Anstellungsbetrug“ erfordert mangelhafte Arbeitsleistung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/07/eugh-fahren-ohne-fahrerlaubnis-fuehrerschein-in-der-eu/" rel="bookmark" class="crp_title">EuGH: Fahren ohne Fahrerlaubnis &#8211; Führerschein in der EU</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/03/unzulassige-feststellungen-des-berufsgerichts/" rel="bookmark" class="crp_title">Unzulässige Feststellungen des Berufsgerichts</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/olg-hamm-zu-frauen-die-rueckwaerts-ausparken/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/olg-hamm-zu-frauen-die-rueckwaerts-ausparken/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>OLG Köln: Darlegung der Inhalte Kinderpornografischer Schriften im Berufungsurteil</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/olg-koln-darlegung-der-inhalte-kinderpornografischer-schriften-im-berufungsurteil/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/olg-koln-darlegung-der-inhalte-kinderpornografischer-schriften-im-berufungsurteil/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 05 Sep 2011 08:22:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[aachen]]></category>
		<category><![CDATA[Durchsuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[jugendamt]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[kinderpornos]]></category>
		<category><![CDATA[Sexualstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[sexueller Missbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidigung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3512</guid>
		<description><![CDATA[Besitz kinderpornografischer Schriften / Berufung / Strafverteidiger / Revision OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2011, Az.: III-1 RVs 18/11 Nach Strafanzeige des Jugendamtes wegen sexuellem Missbrauch von Kindern wurde auf Beschluss vom Amtsgericht Aachen die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Die Durchsuchung sollte der Auffindung von Beweismitteln führen. Es konnte bei der Durchsuchung ein Computer sichergestellt werden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="Kinderpornos" href="http://rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/strafverteidiger/hamburg/verbreitung-erwerb-und-besitz-kinderpornographischer-schriften-gem-184b-stgb/" target="_blank">Besitz kinderpornografischer Schriften</a> / Berufung / Strafverteidiger / Revision<br />
OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2011, Az.: III-1 RVs 18/11</p>
<p>Nach Strafanzeige des Jugendamtes wegen <a title="sexueller Missbrauch von Kindern" href="http://rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/strafverteidiger/hamburg/sexueller-missbrauch-von-kindern-gem-176-stgb/" target="_blank">sexuellem Missbrauch von Kindern</a> wurde auf Beschluss vom Amtsgericht Aachen die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Die Durchsuchung sollte der Auffindung von Beweismitteln führen. Es konnte bei der Durchsuchung ein Computer sichergestellt werden. Bei der Überprüfung wurden acht kinderpornografische Darstellungen gefunden.</p>
<p>Das Amtsgericht hat den pädophilen Angeklagten sodann wegen <a title="besitz und Erwerb kinderpornographischer Schriften " href="http://rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/strafverteidiger/hamburg/verbreitung-erwerb-und-besitz-kinderpornographischer-schriften-gem-184b-stgb/" target="_blank">Besitzes kinderpornografischer Schriften gemäß § 184b StGB IV Satz 1</a> zu einer <a title="Geldstrafe" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/information/ablauf-eines-strafverfahrens/#geldstrafe-tagessatz" target="_self">Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro</a> verurteilt. Zugleich hat es die &#8220;im Zusammenhang mit diesem Verfahren sichergestellten Gegenstände&#8221; eingezogen.<br />
Die vom Angeklagten eingelegte Berufung zum Landgericht führte nicht zu einer Abänderung des Urteils, die Berufung wurde verworfen.</p>
<p>Die dagegen eingelegte Revision zum Oberlandesgericht war dann jedoch erfolgreich. Das Urteil wurde mit seinen Feststellungen aufgehoben und an eine andere Kammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.</p>
<p>Das OLG zu der insoweit erfolgreichen Revision:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Die Strafkammer hat zu den Tatbestandsmerkmalen des § 184b Abs. 4 S. 1 StGB keine zureichenden Feststellungen getroffen, sondern im Wesentlichen nur die Rechtsbegriffe dieser Norm wiedergegeben, ohne sie durch entsprechende tatsächliche Feststellungen auszufüllen (vgl. zu diesem Erfordernis: § 267 Abs. 1 StPO; SenE v. 22.07.2005 &#8211; 82 Ss 6/05 &#8211; mit Nachweisen = VRS 109, 277 = NStZ-RR 2005, 378 = StraFo 2006, 28 = wistra 2005, 440; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 267 Rn. 5). Nur bei ganz einfachen Rechtsbegriffen, die allgemein geläufig sind, kann eine solche Auflösung in konkrete Tatsachen entbehrlich sein (SenE a.a.O.). Bei den Tatbestandsmerkmalen des § 184 b Abs. 1 S. 1 StGB handelt es sich indes nicht um solche &#8211; allgemein bekannten und verständlichen &#8211; Rechtsbegriffe (vgl. BGH, Beschluss v. 25.07.2007 &#8211; 2 StR 279/07 -; Meyer-Goßner a.a.O. § 267 Rn. 3).“</em></p>
<p>Nach zutreffender Auffassung des OLG kann ein Verweis auf Akten und die Wiedergabe des Wortlauts der einschlägigen Normen nicht ausreichen. Vielmehr muss ein Urteil für das Revisionsgericht überprüfbar sein. Dies setzt voraus, dass dem Urteil die tatsächlichen Feststellungen zu entnehmen sind. Im vorliegenden Fall hätte das Berufungsgericht insbesondere die sexuellen Handlungen näher beschreiben müssen, um dem OLG die Prüfung eines pornographischen Geschehens zu ermöglichen.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus  Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/bgh-verurteilung-wegen-besitzes-kinderpornographischer-schriften-aufgehoben/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Verurteilung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften aufgehoben</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/02/erste-hausdurchsuchungen-nach-der-operation-tornado-im-kampf-gegen-die-kinderpornografie/" rel="bookmark" class="crp_title">Erste Hausdurchsuchungen nach der Operation Tornado im Kampf gegen die Kinderpornografie</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/bgh-anforderungen-an-die-beurteilung-eines-hangs-und-der-gefaehrlichkeit-im-rahmen-der-sicherungsverwahrung/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Anforderungen an die Beurteilung eines „Hangs“ und der Gefährlichkeit im Rahmen der Sicherungsverwahrung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/04/besitz-kinderpornographischer-schriften-bei-automatischer-speicherung-im-internet-cache/" rel="bookmark" class="crp_title">Besitz kinderpornographischer Schriften bei automatischer Speicherung im Internet-Cache</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/fortdauer-der-untersuchungshaft-wegen-derselben-tat-im-sinne-von-121-i-stpo/" rel="bookmark" class="crp_title">Fortdauer der Untersuchungshaft wegen „derselben Tat“ im Sinne von § 121 I StPO</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/02/urteil-im-prozess-wegen-kindesmissbrauch/" rel="bookmark" class="crp_title">Urteil im Prozess wegen Kindesmissbrauch</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/pfarrer-wegen-hundertfachen-sexuellen-kindesmissbrauch-angeklagt/" rel="bookmark" class="crp_title">Pfarrer wegen hundertfachen sexuellen Kindesmissbrauch angeklagt</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/11/ermittlungen-gegen-prevent/" rel="bookmark" class="crp_title">Ermittlungen gegen Prevent</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/olg-koln-darlegung-der-inhalte-kinderpornografischer-schriften-im-berufungsurteil/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/olg-koln-darlegung-der-inhalte-kinderpornografischer-schriften-im-berufungsurteil/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH: Zur Vermögensbetreuungspflicht eines Zwangsverwalters</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/bgh-zur-vermoegensbetreuungspflicht-eines-zwangsverwalters/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/bgh-zur-vermoegensbetreuungspflicht-eines-zwangsverwalters/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 31 Aug 2011 11:43:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[halle]]></category>
		<category><![CDATA[mietzins]]></category>
		<category><![CDATA[nutzungsentschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[Tagessatz]]></category>
		<category><![CDATA[Untreue]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensbetreuungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Vorteilsannahme]]></category>
		<category><![CDATA[vorteilsgewährung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[zwangsverwalter]]></category>
		<category><![CDATA[zwangsvollstreckung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3494</guid>
		<description><![CDATA[Untreue / Zwangsvollstreckung / Freiheitsstrafe / Geldstrafe / Revision BGH, Urteil vom 28. Juli 2011, Az.: 4 StR 156/11 Das Landgericht Halle hat den Angeklagten N. &#8211; tätig als Rechtsanwalt in der Zwangsvollstreckung – wegen Untreue in Tateinheit mit Vorteilsgewährung unter Einbeziehung einer Freiheitsstrafe von acht Monaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="untreue" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/wirtschaftsstrafrecht/untreue/" target="_blank">Untreue</a> / Zwangsvollstreckung / Freiheitsstrafe / Geldstrafe / Revision<br />
BGH, Urteil vom 28. Juli 2011, Az.: 4 StR 156/11</p>
<p>Das Landgericht Halle hat den Angeklagten N. &#8211; tätig als Rechtsanwalt in der Zwangsvollstreckung – wegen Untreue in Tateinheit mit <a title="vorteilsgewährung" href="http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de/vorteilsgewaehrung-333-stgb/" target="_blank">Vorteilsgewährung</a> unter Einbeziehung einer Freiheitsstrafe von acht Monaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.<br />
Gegen den Angeklagten Sch. &#8211; tätig als Rechtspfleger beim Amtsgericht &#8211; hat es wegen Untreue in Tateinheit mit <a title="vorteilsannahme" href="http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de/vorteilsannahme-331-stgb/" target="_blank">Vorteilsannahme</a> eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 35 € verhängt.</p>
<p>Gegen ihre Verurteilungen wenden sich die Angeklagten mit der Revision. Die Staatsanwaltschaft beanstandet die Rechtsfolgenaussprüche. Im Ergebnis hat keines der Rechtsmittel Erfolg.</p>
<p>Zum Sachverhalt:<br />
Der Angeklagte Sch. ordnete über ein Grundstück die Zwangsverwaltung an und bestelle dafür den Angeklagten N. zum Zwangsverwalter. Der Sch. wohnte dabei in der Dachgeschoßwohnung auf dem Grundstück, was ihm vom damaligen Eigentümer gestattet wurde. Er bewohnte die Wohnung auch weiterhin, ohne Geld an den Zwangsverwalter N. zu zahlen. Dieser wusste davon, versprach sich aber Vorteile aufgrund der Tätigkeit des Sch. Zwischen Februar 2003 und November 2007 entstand dem Sch. ein Vorteil durch die kostenlosen Nutzung der Wohnung von insgesamt 8.408,84 € (108,50 €/Monat Kaltmiete und 36,48 €/Monat Betriebskosten).</p>
<p>Der BGH bestätigte die Verurteilung der beiden Angeklagten wegen Untreue gemäß § 266 I StGB durch das Landgericht und sah insbesondere die mit der Revision beanstandete Vermögensbetreuungspflicht als gegeben.</p>
<p>Zum Angeklagten N. führte der 4. Strafsenat des BGH aus:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Eine solche Vermögensbetreuungspflicht &#8211; wie auch seine Garantenstellung gegenüber der Gläubigerin von Johann-Christian T. und diesem selbst &#8211; bestand für den Angeklagten N. aufgrund von §§ 152, 154 ZVG in Verbindung mit dem Beschluss über seine Bestellung zum Zwangsverwalter.“</em></p>
<p>Diese Pflicht habe der Angeklagte N. durch das Unterlassen der Einforderung und Einziehung des Mietzinses bzw. einer Nutzungsentschädigung und der Betriebskosten beim Angeklagten Sch. verletzt.</p>
<p>Zum Angeklagten Sch.:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Gegen die ihm obliegende Vermögensbetreuungspflicht hat der Angeklagte Sch. verstoßen, da er den Zwangsverwalter nicht dazu anhielt, bei ihm selbst Miete bzw. Nutzungsentschädigung und Betriebskosten einzufordern.“</em></p>
<p>Folglich hätte der Sch., um den Tatbestand der Untreue nicht zu verwirklichen, den Zwangsverwalter N. zur Einforderung der Miete bewegen müssen. Zudem beanstandete die Staatsanwaltschaft das Strafmaß, welches zu milde sei. Außerdem hätte gegen den Angeklagten N. ein Berufsverbot ergehen sollen. Der BGH wies auch die Revision der Staatsanwaltschaft zurück:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Strafzumessung ist jedoch in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, von unzutreffenden Tatsachen ausgehen, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. April 1987 &#8211; GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 mwN). Auch die Frage, welchen Umständen der Tatrichter bei der Strafrahmenwahl bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2010 &#8211; 2 StR 498/09).<br />
Die Grenze des Vertretbaren und damit den ihm eingeräumten Spielraum hat das Landgericht bei der Festsetzung der Strafen gegen die Angeklagten noch nicht überschritten. Einen durchgreifenden Rechtsfehler weist die Strafzumessung &#8211; wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 26. April 2011 dargelegt hat &#8211; letztlich nicht auf. Dies gilt auch für die Nicht-Verhängung eines Berufsverbots gegen den Angeklagten N.“</em></p>
<p>Damit verwarf der BGH die Revisionen und das Urteil des Landgerichts wird rechtskräftig.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus  Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/07/untreue-vermoegensbetreuungspflicht-des-gerichtsvollziehers/" rel="bookmark" class="crp_title">Untreue: Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/vorerst-keine-ermittlungen-im-fall-christian-wulff/" rel="bookmark" class="crp_title">Vorerst keine Ermittlungen im Fall Christian Wulff</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/bgh-zur-strafzumessung-bei-mittaetern-mit-gleichen-strafzumessungserwaegungen/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zur Strafzumessung bei Mittätern mit gleichen Strafzumessungserwägungen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/risikogeschaefte-im-zusammenhang-mit-dem-untreuetatbestand/" rel="bookmark" class="crp_title">Risikogeschäfte im Zusammenhang mit dem Untreuetatbestand</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/06/erfolgreiche-revision-urteil-gegen-frueheren-cdu-kreisvorsitzenden-aufgehoben/" rel="bookmark" class="crp_title">Erfolgreiche Revision: Urteil gegen früheren CDU-Kreisvorsitzenden aufgehoben</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/bgh-zur-beruecksichtigung-eines-positiven-lebenswandels-gem-46-stgb/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zur Berücksichtigung eines positiven Lebenswandels gem. § 46 StGB</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/zasurwirkung-zur-einbeziehung-von-geldstrafen/" rel="bookmark" class="crp_title">Zäsurwirkung: Zur Einbeziehung von Geldstrafen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/treuebruchtatbestand-des-gmbh-geschaftsfuehrers-nach-abschaffung-des-eigenkapitalersatzrechts-durch-das-momig/" rel="bookmark" class="crp_title">Treuebruchtatbestand des GmbH-Geschäftsführers nach Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/bgh-zur-vermoegensbetreuungspflicht-eines-zwangsverwalters/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/bgh-zur-vermoegensbetreuungspflicht-eines-zwangsverwalters/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zäsurwirkung: Zur Einbeziehung von Geldstrafen</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/zasurwirkung-zur-einbeziehung-von-geldstrafen/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/zasurwirkung-zur-einbeziehung-von-geldstrafen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 30 Aug 2011 08:35:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Diebstahl]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[gesamtfreiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[hannover]]></category>
		<category><![CDATA[Revision]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldspruch]]></category>
		<category><![CDATA[strafbefehlen]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidigung]]></category>
		<category><![CDATA[tagessätze]]></category>
		<category><![CDATA[Vergewaltigung]]></category>
		<category><![CDATA[zäsuswirkung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3491</guid>
		<description><![CDATA[Vergewaltigung / Freiheitsstrafe / Geldstrafe BGH, Beschluss vom 05.07.2011, Az.: 3 StR 188/11 Das Landgericht Hannover hat den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Diebstahls zu der Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Monat verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, welche sich gegen die Strafhöhe und den Schuldspruch richtete. Auf die Revision [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="vergewaltigung" href="http://rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/strafverteidiger/hamburg/sexuelle-noetigung-vergewaltigung-177stgb/" target="_blank">Vergewaltigung</a> / Freiheitsstrafe / Geldstrafe<br />
<strong>BGH, Beschluss vom 05.07.2011, Az.: 3 StR 188/11</strong></p>
<p>Das Landgericht Hannover hat den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Diebstahls zu der Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Monat verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, welche sich gegen die Strafhöhe und den Schuldspruch richtete. Auf die Revision hatte der Senat dieses Urteil in den Aussprüchen über die Einzelstrafe wegen besonders schwerer Vergewaltigung sowie über die Gesamtstrafe aufgehoben, die zugehörigen Feststellungen und den Schuldspruch jedoch aufrechterhalten.</p>
<p>In der neuen Hauptverhandlung hat das Landgericht &#8211; unter Einbeziehung zweier Geldstrafen aus Strafbefehlen des Amtsgerichts Hannover &#8211; eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren ausgesprochen. Dagegen wiederum wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision.</p>
<p>Diese hat Erfolg. In der Begründung schloss sich der BGH der Antragsschrift des Generalbundesanwalt an:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Nach den Feststellungen (UA S. 4) wurde der Angeklagte am 7. August 2009 durch das Amtsgericht Hannover wegen Betruges zu einer <a title="geldstrafe" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/information/ablauf-eines-strafverfahrens/#geldstrafe-tagessatz" target="_blank">Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro</a> verurteilt. Zudem erließ das Amtsgericht Hannover gegen ihn am 2. Dezember 2009 einen Strafbefehl wegen Erschleichens von Leistungen über 45 Tagessätze zu je 10 Euro. Beide Geldstrafen sind nach Darstellung des Landgerichts bereits vollständig vollstreckt (UA aaO). Ob diese Strafen im Rahmen der Gesamtstrafenbildung einzubeziehen waren, kann der Senat anhand der Urteilsgründe nicht feststellen, weil die Strafkammer weder den Zeitpunkt der den Verurteilungen zu Grunde liegenden Taten noch denjenigen ihrer Erledigung mitgeteilt hat, was zu einer Beurteilung des Vorliegens der rechtlichen Voraussetzungen einer Einbeziehung notwendig gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2000 &#8211; 5 StR 280/00 und vom 13. November 2007 &#8211; 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72). Eine nach Erlass des ersten Urteils erfolgte Erledigung stünde &#8211; wie das Landgericht möglicherweise rechtsirrig angenommen hat &#8211; einer Einbeziehung der Strafen nicht entgegen, zumal im Falle einer Aufhebung einer Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht die Gesamtstrafenbildung in der neuen Verhandlung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der früheren tatrichterlichen Verhandlung &#8211; hier also am 12. Oktober 2009 &#8211; vorzunehmen ist (st. Rspr. &#8211; etwa BGH, Beschluss vom 2. Mai 1989 &#8211; 1 StR 213/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1; Beschluss vom 21. August 2001 &#8211; 5 StR 291/01, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 2; Beschluss vom 13. November 2007 &#8211; 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72 f.; Beschluss vom 9. Dezember 2009 &#8211; 5 StR 459/09, NStZ-RR 2010, 106 f.; Beschluss vom 8. Oktober 2010 &#8211; 3 StR 368/10, Rdnr. 2; Beschluss vom 3. Mai 2011 &#8211; 3 StR 110/11, Rdnr. 6). Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Verurteilung vom 7. August 2009 Zäsurwirkung hinsichtlich solcher Straftaten entfaltet, die &#8211; wie die verfahrensgegenständlichen Taten &#8211; zeitlich vor dem Erlass dieser Entscheidung lagen, war das Urteil im Gesamtstrafenausspruch aufzuheben. Denn im Falle einer Zäsurwirkung jener Entscheidung hätten die beiden Geldstrafen aus den Strafbefehlen des Amtsgerichts Hannover vom 2. Juni 2010 und 21. Juli 2010 … nicht mit in die Gesamtstrafenbildung einbezogen werden dürfen.“</em></p>
<p>Die  hier erfolgte Einbeziehung der Geldstrafen aus den<a title="strafbefehlen" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/information/strafbefehlsverfahren/" target="_blank"> Strafbefehlen</a> in die Gesamtfreiheitsstrafe kann das Strafübel insgesamt verschärfen und so den Angeklagten beschweren.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus  Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/aufhebung-eines-urteils-im-ausspruch-ueber-die-verhaengte-einzelfreiheitsstrafe-und-die-gesamtstrafen/" rel="bookmark" class="crp_title">Aufhebung eines Urteils im Ausspruch über die verhängte Einzelfreiheitsstrafe und die Gesamtstrafen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/bgh-gibt-revision-statt-falsche-besetzung-bei-eroeffnungsbeschluss/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH gibt Revision statt: Falsche Besetzung bei Eröffnungsbeschluss</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/05/verwirklichung-des-harteausgleichs-in-der-strafzumessung/" rel="bookmark" class="crp_title">Verwirklichung des Härteausgleichs in der Strafzumessung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/bgh-strafzumessung-bei-missbrauchstaten-mit-aehnlichem-unrechts-und-schuldgehalt/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Strafzumessung bei Missbrauchstaten mit ähnlichem Unrechts- und Schuldgehalt</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/bgh-zweite-vernehmung-eines-zeugen-erfordert-erneuten-beschluss-ueber-den-ausschluss-der-oeffentlichkeit/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zweite Vernehmung eines Zeugen erfordert erneuten Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/prozessverschleppung-und-verfahrensgrundsaetze/" rel="bookmark" class="crp_title">Prozessverschleppung und Verfahrensgrundsätze</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/anforderungen-an-einen-wiederaufnahmebeschluss-nach-einstellung-gemaess-%c2%a7-154-ii-stpo/" rel="bookmark" class="crp_title">Anforderungen an einen Wiederaufnahmebeschluss nach Einstellung gemäß § 154 II StPO</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/bgh-verurteilter-verstirbt-vor-revisionsentscheidung/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Verurteilter verstirbt vor Revisionsentscheidung</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/zasurwirkung-zur-einbeziehung-von-geldstrafen/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/zasurwirkung-zur-einbeziehung-von-geldstrafen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Anforderungen an einen Wiederaufnahmebeschluss nach Einstellung gemäß § 154 II StPO</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/anforderungen-an-einen-wiederaufnahmebeschluss-nach-einstellung-gemaess-%c2%a7-154-ii-stpo/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/anforderungen-an-einen-wiederaufnahmebeschluss-nach-einstellung-gemaess-%c2%a7-154-ii-stpo/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 26 Aug 2011 12:28:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Anhörung]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[betäubungsmittelgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[einstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[strafbefehlsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[tagessätze]]></category>
		<category><![CDATA[tiergarten]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahren]]></category>
		<category><![CDATA[verfahrenseinstellung]]></category>
		<category><![CDATA[wiederaufnahmebeschluss]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3473</guid>
		<description><![CDATA[Revision / Strafverteidigung / Betäubungsmittelstrafrecht BtMG / Strafbefehl / Einspruch KG Berlin, Beschluss vom 19.03.2009, Az.: (4) 1 Ss 98/09 (59/09) Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz im Strafbefehlsverfahren zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 20,00 € verurteilt. Hiergegen hat der Angeklagte form- und fristgerecht Einspruch eingelegt. Mit Gerichtsbeschluss [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Revision / Strafverteidigung / Betäubungsmittelstrafrecht BtMG / Strafbefehl / Einspruch<br />
<strong>KG Berlin, Beschluss vom 19.03.2009, Az.: (4) 1 Ss 98/09 (59/09)</strong></p>
<p>Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten wegen Verstoßes gegen das <a title="Betäubungsmittelstrafrecht" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht/betaeubungsmittelstrafrecht-btmg/" target="_self">Betäubungsmittelgesetz</a> im <a title="Strafbefehlsverfahren" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/information/strafbefehlsverfahren/" target="_blank">Strafbefehlsverfahren</a> zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 20,00 € verurteilt.</p>
<p>Hiergegen hat der Angeklagte form- und fristgerecht Einspruch eingelegt. Mit Gerichtsbeschluss hat das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO „vorläufig“ eingestellt mit der Begründung, dass die Strafe, zu der die Verfolgung führen könne, neben der Strafe, die der Angeklagte in anderen Verfahren zu erwarten habe, nicht ins Gewicht falle. In einem Verfahren anderen ist er rechtskräftig zu einer <a title="Geldstrafe und Tagessätze" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/information/ablauf-eines-strafverfahrens/#geldstrafe-tagessatz" target="_blank">Geldstrafe von 150 Tagessätzen</a> á 15,00 € verurteilt worden. In einem anderen Verfahren, auf das sich die Einstellung auch bezieht wurde der Angeklagte vermeintlich freigesprochen, das Verfahren ist allerdings noch anhängig.</p>
<p>Nach Anhörung der Staatsanwaltschaft, die sich gegen eine „endgültige“ Verfahrenseinstellung ausgesprochen hat, da die verhängte Geldstrafe von 150 Tagessätzen keine Grundlage hierfür bilde, aber ohne Anhörung des Angeklagten hat der Vorsitzende ohne weitere Begründung verfügt, dass das Verfahren wieder aufgenommen wird; zugleich hat er Termin zur Hauptverhandlung bestimmt.</p>
<p>Die Wiederaufnahme ist dem Angeklagten nicht ausdrücklich bekannt gemacht worden. Gleichwohl ist gegen den Angeklagten das angefochtene Urteil ergangen, mit dem die gegen den Angeklagten verhängte Geldstrafe auf 50 Tagessätzen zu je 15,00 € herabgesetzt worden ist.</p>
<p>Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte erfolgreich Revision ein. Dazu das KG:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>1. „Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2007 das Verfahren wirksam gemäß §§ 154 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 StPO eingestellt im Hinblick darauf, dass die Strafe, zu der die Verfolgung führen kann, neben den Strafen, die der Angeklagte in den Verfahren 261a Ds 38/06 und 282 Ds 162/06 zu erwarten habe, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Der gerichtliche Einstellungsbeschluss nach § 154 Abs. 2 StPO hat eine beschränkte materielle Rechtskraft (vgl. BGH NJW 1957, 637, 638; Meyer-Goßner, StPO 51. A., § 154 Rdnr. 17; Beulke in Löwe-Rosenberg, StPO 26. A., § 154 Rdnr. 42; Weßlau in Systematischer Kommentar, StPO, § 154 Rdnr. 37) und beendet die gerichtliche Anhängigkeit (vgl. BGH a.a.O; OLG Frankfurt NStZ 1985, 39; OLG Celle NStZ 1985, 218; Meyer-Goßner, a.a.O.). Mit der Einstellung durch Gerichtsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO entsteht ein auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das nur durch einen förmlichen Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO beseitigt werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 83; NStZ 2007, 476; BGH, Beschluss vom 9. November 2004 – 3 StR 382/04; BGH GA 1981, 36; Beulke, a.a.O., Rdnr. 52; Weßlau, a.a.O.; Schoreit in Karlsruher Kommentar, StPO 6. A., § 154 Rdnr. 28).“</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>2. „Da die Wiederaufnahme nur zulässig ist, wenn die Grundlage des Einstellungsbeschlusses nachträglich wegfällt (vgl. Beulke, a.a.O., Rdnr. 75 und JR 1986, 50, 51) und das Gesetz die Wiederaufnahme des Verfahrens grundsätzlich nur unter den in § 154 Abs. 4 StPO genannten Voraussetzungen zulässt, wird trotz Vorliegens eines Wiederaufnahmebeschlusses das Verfahrenshindernis nicht beseitigt, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nicht vorliegen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 83; Rieß GA 1981, 37;). So ist es hier. Zwar ist anerkannt, dass § 154 Abs. 4 StPO die zur Wiederaufnahme führenden Gründe nicht abschließend enthält (vgl. BGH NStZ 1986, 36 m. Anm. Rieß; Beulke in LR, a.a.O., Rdnr. 73, 75 und JR 1986, 50, 51; Weßlau, a.a.O., Rdnr. 43 f.) und dass sowohl Einstellung als auch Wiederaufnahme jeweils eine Ermessensentscheidung des mit der Sache befassten Gerichts darstellt und sich daher hinsichtlich ihrer konkreten Grundlagen naturgemäß weitgehend einer gerichtlichen Überprüfung entziehen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1985, 39). Auch wenn der Wiederaufnahmebeschluss vom 10. August 2008 keine Begründung enthält, ergibt sich aus dem Verfahrensgang zweifelsfrei, dass das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens beschlossen hat, weil der Angeklagte in dem Verfahren 261a Ds 284/05, zu dem das Verfahren 261a Ds 38/06 hinzuverbunden worden ist, lediglich zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15,00 € verurteilt und im Verfahren 282 Ds 162/06 – scheinbar &#8211; freigesprochen worden ist und sich damit die der Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO zugrunde liegende Straferwartung in den Bezugsverfahren nicht erfüllt hat. Tatsächlich traf diese Annahme des Amtsgerichts aber nicht zu, da das Verfahren 261a Ds 38/06 hinsichtlich des Angeklagten nicht mit einem Freispruch abgeschlossen worden ist, sondern noch immer anhängig ist. Die materielle Voraussetzung für die Wiederaufnahme, nämlich die Widerlegung der Annahme, dass die im hiesigen Verfahren zu erwartende Strafe neben der Strafe, die der Angeklagte u.a. in dem Verfahren 261a Ds 38/06 zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt, liegt, da in dieser Sache noch keine abschließende Entscheidung ergangen ist, somit (noch) nicht vor. Daher konnte der Wiederaufnahmebeschluss das sich aus der gerichtlichen Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ergebende Verfahrenshindernis nicht beseitigen.“</em></p>
<p>Der Enscheidung des Kammergerichts Berlin (KG Berlin) zufolge hätte das durch die Einstellung eingetretene Verfahrenshindernis nur durch förmlichen Wiederaufnahmebeschluss beseitigt werden können. Dafür allerdings hätte eine Anhörung des Angeklagten erfolgen müssen und zudem sei eine Begründung für die Wiederaufnahme erforderlich gewesen. Zudem hätte dem Angeklagten die Wiederaufnahme ausdrücklich bekannt gemacht werden müssen. Das dies nicht erfolgt ist, sei die Wiederaufnahme nicht zulässig gewesen. Daher wurde auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin aufgehoben und das Verfahren eingestellt.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus  Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/bgh-zur-vollstreckungsanrechung-im-wiederaufnahmeverfahren/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zur Vollstreckungsanrechung im Wiederaufnahmeverfahren</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/zasurwirkung-zur-einbeziehung-von-geldstrafen/" rel="bookmark" class="crp_title">Zäsurwirkung: Zur Einbeziehung von Geldstrafen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/annahmeberufung-nach-freispruch/" rel="bookmark" class="crp_title">Annahmeberufung nach Freispruch</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/bgh-gibt-revision-statt-falsche-besetzung-bei-eroeffnungsbeschluss/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH gibt Revision statt: Falsche Besetzung bei Eröffnungsbeschluss</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/zum-erfordernis-einer-foermlichen-vorlaeufigen-einstellung-durch-die-staatsanwaltschaft/" rel="bookmark" class="crp_title">Zum Erfordernis einer förmlichen &#8220;vorläufigen Einstellung&#8221; durch die Staatsanwaltschaft</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/zur-fuersorgepflicht-eines-gerichts/" rel="bookmark" class="crp_title">Zur &#8220;Fürsorgepflicht&#8221; eines Gerichts</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/bgh-leider-waren-drei-unterschriften-erforderlich-gewesen/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Leider wären drei Unterschriften erforderlich gewesen&#8230;</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/03/34-strafverteidigertag-in-hamburg-%e2%80%93-6-ag-wiederaufnahme/" rel="bookmark" class="crp_title">34. Strafverteidigertag in Hamburg – 6. AG: Wiederaufnahme</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/anforderungen-an-einen-wiederaufnahmebeschluss-nach-einstellung-gemaess-%c2%a7-154-ii-stpo/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/anforderungen-an-einen-wiederaufnahmebeschluss-nach-einstellung-gemaess-%c2%a7-154-ii-stpo/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>LG Bremen: DNA-Analyse doch nicht für alle</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/lg-bremen-dna-analyse-doch-nicht-fuer-alle/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/lg-bremen-dna-analyse-doch-nicht-fuer-alle/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 20 Aug 2011 12:46:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bremen]]></category>
		<category><![CDATA[Diebstahl]]></category>
		<category><![CDATA[DNA]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Identitätsfeststellung]]></category>
		<category><![CDATA[kleptomanie]]></category>
		<category><![CDATA[strafbefehl]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidigung]]></category>
		<category><![CDATA[tagessätze]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3453</guid>
		<description><![CDATA[Strafverteidigung / Diebstahl / Kleptomanie / DNA / Prognose LG Bremen, Beschluss vom 03.12.2010, Az.: 4 Qs 362/10 Das Landgericht Bremen hat in einer Entscheidung die Anforderungen an eine DNA-Analyse nach § 81g StPO ausgeweitet. Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die erheblich vorbestrafte Angeklagte wurde vom AG Bremen zuletzt 2009 im Strafbefehlsverfahren wegen Diebstahls [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Strafverteidigung / <a title="Diebstahl" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht/allgemeines-strafrecht/" target="_self">Diebstahl </a>/ Kleptomanie / DNA / Prognose<br />
<strong>LG Bremen, Beschluss vom 03.12.2010, Az.: 4 Qs 362/10</strong></p>
<p>Das Landgericht Bremen hat in einer Entscheidung die Anforderungen an eine DNA-Analyse nach § 81g StPO ausgeweitet. Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde:</p>
<p>Die erheblich vorbestrafte Angeklagte wurde vom AG Bremen zuletzt 2009 im <a title="Strafbefehlsverfahren" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/information/strafbefehlsverfahren/" target="_self">Strafbefehlsverfahren</a> wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt. Bei der Tat sei die Angeklagte auf Grund ihrer Kleptomanie nur vermindert schuldfähig gewesen.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft hatte sodann beantragt, dass der Frau zur künftigen Identitätsfeststellung Körperzellen entnommen werden, welchem das AG Bremen mit Beschluss zustimmte. Gegen diese Entscheidung legte die Angeklagte erfolgreich Beschwerde ein.</p>
<p>Gemäß § 81g I 1 StPO muss für eine solche Anordnung eine Straftat von erheblicher Bedeutung oder eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorliegen. Zudem muss die Prognose ergeben, dass die Gefahr künftiger erheblicher Straftaten besteht oder aber eine wiederholte Begehung anderer Taten zu befürchten ist, § 81g I 2 StPO.<br />
Nach den Überzeugenden Ausführungen  des Landgerichts Bremen war dies hier nicht der Fall, so dass auf die erfolgreiche Beschwerde hin der Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben worden ist.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus  Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/03/aufhebung-der-pflichtverteidigerbestellung/" rel="bookmark" class="crp_title">Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/09/notwendige-verteidigung-nach-%c2%a7-140-abs-2-stpo/" rel="bookmark" class="crp_title">Notwendige Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/anforderungen-an-einen-wiederaufnahmebeschluss-nach-einstellung-gemaess-%c2%a7-154-ii-stpo/" rel="bookmark" class="crp_title">Anforderungen an einen Wiederaufnahmebeschluss nach Einstellung gemäß § 154 II StPO</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/zasurwirkung-zur-einbeziehung-von-geldstrafen/" rel="bookmark" class="crp_title">Zäsurwirkung: Zur Einbeziehung von Geldstrafen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/05/verwirklichung-des-harteausgleichs-in-der-strafzumessung/" rel="bookmark" class="crp_title">Verwirklichung des Härteausgleichs in der Strafzumessung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/bgh-verbot-des-angebots-privater-sportwetten-und-anderer-gluecksspiele-im-internet-wirksam/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet wirksam</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/06/bgh-falscher-zeitpunkt-der-verweisung-im-strafbefehlsverfahren/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Falscher Zeitpunkt der Verweisung im Strafbefehlsverfahren</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/olg-nuernberg-zum-vorlaeufigen-berufsverbot-fuer-einen-rechtsanwalt/" rel="bookmark" class="crp_title">OLG Nürnberg: Zum vorläufigen Berufsverbot für einen Rechtsanwalt</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/lg-bremen-dna-analyse-doch-nicht-fuer-alle/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/lg-bremen-dna-analyse-doch-nicht-fuer-alle/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Beleidigungs-Prozess gegen Bushido: Prozessbeginn vertagt</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/beleidigungs-prozess-gegen-bushido-prozessbeginn-vertagt/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/beleidigungs-prozess-gegen-bushido-prozessbeginn-vertagt/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Aug 2011 10:25:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Beleidigung]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[bushido]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[ordnungswidrigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Prozess]]></category>
		<category><![CDATA[rapper]]></category>
		<category><![CDATA[strafbefehl]]></category>
		<category><![CDATA[verkehrskontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[vollidiot]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3425</guid>
		<description><![CDATA[Der Prozess gegen den deutschen Rapper Bushido ist am vergangenen Montag von einem Amtsgericht in Berlin vertagt worden. Der Künstler sei erkrankt und könne nicht kommen, ließ der Anwalt von Bushido verlauten und entschuldigte seinen Mandanten. Bushido soll einen Angestellten des Ordnungsamtes in Berlin-Steglitz unter anderem als „Vollidiot“ bezeichnet haben. Dieses könnte eine Beleidigung nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Prozess gegen den deutschen Rapper Bushido ist am vergangenen  Montag von einem Amtsgericht in Berlin vertagt worden. Der Künstler sei  erkrankt und könne nicht kommen, ließ der Anwalt von Bushido verlauten  und entschuldigte seinen Mandanten. Bushido soll einen Angestellten des  Ordnungsamtes in Berlin-Steglitz unter anderem als „Vollidiot“  bezeichnet haben. Dieses könnte eine Beleidigung nach § 185 StGB darstellen je nach Auslegung. Zuvor sollte er 15 Euro aufgrund einer  Ordnungswidrigkeit zahlen. In dieser Auseinandersetzung seien weitere  fragwürdige Äußerungen gefallen.</p>
<p>Anschließend erhielt der  32-jährige Musiker einen Strafbefehl über 21.000 Euro, hiergegen legte  er jedoch Einspruch ein. Es ist kein Einzelfall: Bereits im vergangenen  Jahr war Bushido wegen Beleidigung eines Polizeibeamtens während einer  Verkehrskontrolle zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro verurteilt worden.<br />
<em>( Quelle: n-tv, 08.08.2011 )</em></p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus  Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/sachbeschaedigung-an-einem-lebensgrosen-deko-schaf-freispruch/" rel="bookmark" class="crp_title">Sachbeschädigung an einem lebensgroßen Deko-Schaf: Freispruch</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/06/schwerer-betrug-durch-prostituierte/" rel="bookmark" class="crp_title">Schwerer Betrug durch Prostituierte</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/autsch-erst-32-000-euro-bei-wer-wird-millionaer-gewonnen-und-dann-kam-die-kuendigung/" rel="bookmark" class="crp_title">Autsch: Erst 32.000 Euro bei „Wer wird Millionär“ gewonnen und dann kam die Kündigung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/freispruch-fuer-hamburger-strafverteidiger/" rel="bookmark" class="crp_title">Freispruch für Hamburger Strafverteidiger</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/der-fall-gribkowsky-das-ganz-normale-geschaeft/" rel="bookmark" class="crp_title">Der Fall Gribkowsky: Das ganz normale Geschäft</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/staatsanwalt-im-gerichtssaal-erschossen/" rel="bookmark" class="crp_title">Staatsanwalt im Gerichtssaal erschossen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/marihuana-plantage-im-keller/" rel="bookmark" class="crp_title">Marihuana-Plantage im Keller</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2008/12/bezeichnung-als-dummschwaetzer%e2%80%9c-nicht-zwingend-eine-beleidigung/" rel="bookmark" class="crp_title">Bezeichnung als „Dummschwätzer“ nicht zwingend eine Beleidigung</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/beleidigungs-prozess-gegen-bushido-prozessbeginn-vertagt/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/beleidigungs-prozess-gegen-bushido-prozessbeginn-vertagt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zu den Voraussetzungen des Straftatbestandes der Untreue</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/zu-den-voraussetzungen-des-straftatbestandes-der-untreue/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/zu-den-voraussetzungen-des-straftatbestandes-der-untreue/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 22 May 2011 08:50:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bankrott]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschafter]]></category>
		<category><![CDATA[insolvenzverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[insolvenzverschleppung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[straftatbestand]]></category>
		<category><![CDATA[Untreue]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3160</guid>
		<description><![CDATA[Strafrecht / Revision / Untreue 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), Az.: 5 StR 34/08 Das LG verwarnte den Angeklagten B. K. wegen vorsätzlichen Bankrotts und behielt die Verhängung einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 35 Euro vor. Vom Vorwurf der Untreue in zwei Fällen sowie vom Vorwurf des vorsätzlichen Unterlassens der Stellung des Antrags [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Strafrecht / Revision / <a title="Untreue" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/wirtschaftsstrafrecht/untreue/" target="_self">Untreue</a><br />
<strong>5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), Az.: 5 StR 34/08</strong></p>
<p>Das LG verwarnte den Angeklagten B. K. wegen vorsätzlichen <a title="Bankrott - Wirtschaftsstrafrecht" href="http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de/bankrottdelikte-bankrott-283-stgb/" target="_blank">Bankrott</a>s und behielt die Verhängung einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 35 Euro vor. Vom Vorwurf der Untreue in zwei Fällen sowie vom Vorwurf des vorsätzlichen Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde er aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Auch der Angeklagte D. K. wurde vom Vorwurf der Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen freigesprochen.<br />
Dagegen wandte sich die Staatsanwaltschaft mit dem Rechtsmittel der Revision.</p>
<p>Der 5. Strafsenat erachtet die Revision als erfolgreich, da die Freisprüche einer rechtlichen Nachprüfung nicht standhalten würden. Der Freispruch des Angeklagten B. K. vom Vorwurf der Untreue in zwei Fällen und der Insolvenzverschleppung erweise sich als rechtsfehlerhaft. Auch der Freispruch vom Vorwurf der Insolvenzverschleppung habe keinen Bestand.</p>
<p>Aus dem Wortlaut des Urteils:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Geschäftsführer eine Untreue zu Lasten der GmbH, wenn er das zur Erhaltung des Stammkapitals, das der Verfügungsmacht der Gesellschafter im Interesse der Gläubiger entzogen ist, erforderliche Vermögen an die Gesellschafter auszahlt (BGHSt 35, 333, 337 f.; 9, 203, 216; 3, 32, 40; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 37, 45; BGH wistra 2003, 385, 387). Dies gilt auch dann, wenn das Stammkapital bereits verloren und die GmbH überschuldet ist (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 21).<br />
Es besteht ebenfalls Rückzahlungsverbot im Sinne des § 30 I GmbHG, wenn der Gesellschafter der GmbH anstelle von Eigenkapital ein Darlehen gewährt oder dieses stehengelassen hat, das als eigenkapitalersetzend zu qualifizieren ist, weil es verlorenes Stammkapital ersetzt oder eine darüber hinausgehende Überschuldung abdeckt. Der Geschäftsführer darf das Darlehen nicht an den Gesellschafter zurückzahlen, soweit er damit in das (wiederhergestellte) Stammkapital eingreifen oder sogar die (erneute) Überschuldung der GmbH herbeiführen würde (vgl. BGHZ 90, 370, 376 ff.; 76, 326, 328 ff; BGHR GmbHG § 30 Abs. 1 Gesellschafterdarlehen 1 = BB 2005, 176, 177; BGH NJW 2006, 225). Auszahlungen an den Gesellschafter dürfen nur geleistet werden, wenn die Aktiva die Passiva übersteigen und zudem nur in der Höhe, in welcher der sich daraus ergebende Unterschiedsbetrag den Nennwert des Stammkapitals übersteigt. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen dieses Rückzahlungsverbot begründet die Strafbarkeit wegen Untreue (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 53; BGH wistra 2006, 309).<br />
Auch für Rückzahlungen auf ein von einem Gesellschaftsfremden gewährtes Darlehen, das durch eine Leistung des Gesellschafters (etwa Bürgschaften oder Bestellung von Grundpfandrechten) abgesichert ist, gilt nichts anderes soweit diese Leistung verlorenes Stammkapital ersetzt oder eine darüber hinausgehende Überschuldung abdeckt.“</em></p>
<p>Der Senat verwies die Sache zur erneuten Entscheidung und Verhandlung an das LG zurück.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus  Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/bgh-zur-verurteilung-des-geschaeftsfuehrers-einer-gmbh-wegen-untreue-trotz-einverstaendnis-der-gesellschafter/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zur Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH wegen Untreue trotz Einverständnis der Gesellschafter</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/treuebruchtatbestand-des-gmbh-geschaftsfuehrers-nach-abschaffung-des-eigenkapitalersatzrechts-durch-das-momig/" rel="bookmark" class="crp_title">Treuebruchtatbestand des GmbH-Geschäftsführers nach Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/02/untreue-bei-einrichtung-schwarzer-kassen-einverstaendnis-der-gesellschafter/" rel="bookmark" class="crp_title">Untreue bei Einrichtung schwarzer Kassen; Einverständnis der Gesellschafter</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/risikogeschaefte-im-zusammenhang-mit-dem-untreuetatbestand/" rel="bookmark" class="crp_title">Risikogeschäfte im Zusammenhang mit dem Untreuetatbestand</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/03/zum-straftatbestand-der-untreue-hinsichtlich-des-bestimmtheitsgebots-lg-berlin/" rel="bookmark" class="crp_title">Zum Straftatbestand der Untreue hinsichtlich des Bestimmtheitsgebots</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/07/untreue-vermoegensbetreuungspflicht-des-gerichtsvollziehers/" rel="bookmark" class="crp_title">Untreue: Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/06/erfolgreiche-revision-urteil-gegen-frueheren-cdu-kreisvorsitzenden-aufgehoben/" rel="bookmark" class="crp_title">Erfolgreiche Revision: Urteil gegen früheren CDU-Kreisvorsitzenden aufgehoben</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/voraussetzungen-fuer-die-pflichtwidrigkeit-des-abschlusses-eines-vergleichs-ueber-die-rueckforderung-betruegerisch-erlangter-honorarzahlungen/" rel="bookmark" class="crp_title">Voraussetzungen für die Pflichtwidrigkeit des Abschlusses eines Vergleichs über die Rückforderung betrügerisch erlangter Honorarzahlungen</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/zu-den-voraussetzungen-des-straftatbestandes-der-untreue/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/zu-den-voraussetzungen-des-straftatbestandes-der-untreue/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zur notwendigen Verteidigung</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/04/zur-notwendigen-verteidigung/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/04/zur-notwendigen-verteidigung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 28 Apr 2011 07:08:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[nebenkläger]]></category>
		<category><![CDATA[opferschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidigung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3097</guid>
		<description><![CDATA[Strafverteidiger / Revision / Verfahrensrecht / notwendige Verteidigung / § 140 StPO 1. Strafsenat des OLG Köln, Az.: III-1 RVs 213/10 Das AG hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10,00 Euro verurteilt. Hiergegen legte der Angeklagte Revision ein. Nach Ansicht des 1. Strafsenats hat die Revision des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Strafverteidiger / Revision / Verfahrensrecht / notwendige Verteidigung / § 140 StPO<br />
<strong>1. Strafsenat des OLG Köln, Az.: III-1 RVs 213/10</strong></p>
<p>Das AG hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10,00 Euro verurteilt. Hiergegen legte der Angeklagte Revision ein.</p>
<p>Nach Ansicht des 1. Strafsenats hat die Revision des Angeklagten Erfolg, da dem Angeklagten kein Pflichtverteidiger bestellt worden sei, obwohl der Nebenkläger durch einen Rechtsanwalt vertreten gewesen sei. Nach § 140 II StPO sei die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig gewesen.</p>
<p>Aus dem Wortlaut des Beschlusses:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Nach § 140 II StPO ist die Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Angeklagten dann geboten, wenn ersichtlich ist, dass dieser sich nicht selbst verteidigen kann, namentlich, weil dem Verletzten nach den §§ 397a und 406g Abs. 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Beschuldigtem und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum OpferschutzG, BT-Dr 10/6124, S. 12). Eine ausdrückliche Regelung enthält das Gesetz demnach nur für den Fall, dass dem Verletzten durch das Gericht tatsächlich ein Anwalt beigeordnet worden ist. Ein Ungleichgewicht kann aber im Einzelfall auch durch einen auf eigene Kosten des Verletzten tätig werdenden Anwalt drohen. Kann hierdurch die Verteidigung beeinträchtigt werden, so ist nach dem Grundgedanken der Bestimmung auf Seiten des Angeklagten ebenfalls die Mitwirkung eines Verteidigers erforderlich (OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12; OLG München NJW 2006, 789; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 718; OLG Zweibrücken StraFo 2005, 28; OLG Hamm StraFo 2004, 242; OLG Koblenz B. v. 17.12.2003 &#8211; 2 Ws 910/03; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, 112 = StV 2002, 237; OLG Hamm StV 1991, 11). Ein solches Fall ist vorliegend gegeben.“</em></p>
<p>Das Urteil wurde durch den Strafsenat aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das AG zurückverwiesen.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus  Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/03/aufhebung-der-pflichtverteidigerbestellung/" rel="bookmark" class="crp_title">Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/olg-rostock-adheasionsverfahren-ist-von-der-beiordnung-im-strafrecht-umfasst/" rel="bookmark" class="crp_title">OLG Rostock: Adhäsionsverfahren ist von der Beiordnung im Strafrecht umfasst</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/annahmeberufung-nach-freispruch/" rel="bookmark" class="crp_title">Annahmeberufung nach Freispruch</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/03/ausschluss-von-der-ausuebung-des-richteramts/" rel="bookmark" class="crp_title">Ausschluss von der Ausübung des Richteramts</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/10/dem-angeklagten-ist-ein-pflichtverteidiger-beizuordnen-wenn-ein-mitangeklagter-einen-verteidiger-hat/" rel="bookmark" class="crp_title">Dem Angeklagten ist ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn ein Mitangeklagter einen Verteidiger hat</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/04/zur-kostentragungspflicht-des-pflichtverteidigers-nach-niederlegung-des-wahlmandats/" rel="bookmark" class="crp_title">Zur Kostentragungspflicht des Pflichtverteidigers nach Niederlegung des Wahlmandats</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/01/beweiswuerdigung-bei-ueberwiegender-belastung-durch-andere-tatbeteiligte/" rel="bookmark" class="crp_title">Beweiswürdigung bei überwiegender Belastung durch andere Tatbeteiligte</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/09/notwendige-verteidigung-nach-%c2%a7-140-abs-2-stpo/" rel="bookmark" class="crp_title">Notwendige Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/04/zur-notwendigen-verteidigung/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/04/zur-notwendigen-verteidigung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Unzulässige Protokollberichtigung</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/03/unzulaessige-protokollberichtigung/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/03/unzulaessige-protokollberichtigung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 02 Mar 2011 10:36:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Blutalkohol]]></category>
		<category><![CDATA[Blutprobe]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Hauptverhandlung]]></category>
		<category><![CDATA[Protokollberichtigung]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheit im Verkehr]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=2896</guid>
		<description><![CDATA[Strafverteidigung / Revision / Trunkenheit im Verkehr / Protokollberichtigung 3. Strafsenat des OLG Hamm, Az.: III-3 RVs 49/10 Das AG Bad Oeynhausen hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40,- Euro verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen hat der Angeklagte Revision eingelegt. Der 3. Strafsenat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Strafverteidigung / Revision / Trunkenheit im Verkehr / Protokollberichtigung<br />
<strong>3. Strafsenat des OLG Hamm, Az.: III-3 RVs 49/10</strong></p>
<p>Das AG Bad Oeynhausen hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer <a title="Geldstrafren - Tagessätze" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/information/ablauf-eines-strafverfahrens/#geldstrafe-tagessatz" target="_blank">Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40,- Euro</a> verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen hat der Angeklagte Revision eingelegt.</p>
<p>Der 3. Strafsenat des OLG Hamm gab der Revision statt, da die Blutprobe nicht in die Hauptverhandlung eingeführt worden sei und somit eine Verletzung des § 261 StPO vorliege. Zudem sei eine Protokollberichtigung erfolgt, obwohl weder der Angeklagte noch sein Verteidiger gehört wurden oder dienstlichen Äußerungen der Protokollbeamten eingeholt wurden. Eine Berichtigung sei jedoch erfolgt, da sich die Richterin an die Verlesung habe erinnern können.</p>
<p>Aus dem Wortlaut des Beschlusses:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em><br />
„Aufgrund der Beweiskraft des Protokolls steht fest, dass der Beschluss über die Verlesung des Blutalkoholgutachtens nicht ausgeführt wurde. Das Protokoll ist hierzu weder lückenhaft noch widersprüchlich, sondern insoweit eindeutig. Der Umstand, dass die Verlesung tatsächlich erfolgt ist, mithin der die Verlesung anordnende Beschluss tatsächlich ausgeführt wurde, gehört auch zu den wesentlichen Förmlichkeiten, deren Beachtung von der negativen Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls erfasst wird.<br />
Nach § 274 S. 1 StPO kann die Beachtung der für die Hauptverhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten nur durch das Protokoll bewiesen werden. Das Gesetz lässt als Gegenbeweis nur den Nachweis der Fälschung zu. Zwar kann nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs auch durch eine nachträgliche Berichtigung des Protokolls einer bereits ordnungsgemäß erhobenen Verfahrensrüge zum Nachteil des Revisionsführers die Tatsachengrundlage entzogen werden (BGHSt 51, 298 &#8211; 317; BVerfG, Beschluss vom 15.01.2009 &#8211; 2 BvR 2044/07). Eine solche nachträgliche Protokollberichtigung fand vorliegend jedoch nicht in der gebotenen Weise statt und kann auch nicht nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2010 &#8211; 2 StR 158/10; OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2009<br />
Grundlage einer jeden Protokollberichtigung ist nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs die sichere Erinnerung der Urkundspersonen. Fehlt es hieran, kann das Protokoll nicht mehr berichtigt werden (BGHSt 51, 298, 314, 316).“</em></p>
<p>Der Strafsenat hat die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des AG Bad Oeynhausen zurückverwiesen.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus  Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/04/die-beweiskraft-des-hauptverhandlungsprotokolls/" rel="bookmark" class="crp_title">Die Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/05/zur-durchfuehrung-des-selbstleseverfahrens/" rel="bookmark" class="crp_title">Zur Durchführung des Selbstleseverfahrens</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/bgh-fehler-im-protokoll-ist-kein-revisionsgrund/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Fehler im Protokoll ist kein Revisionsgrund</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/02/zu-den-anforderungen-an-den-eroeffnungsbeschluss/" rel="bookmark" class="crp_title">Zu den Anforderungen an den Eröffnungsbeschluss</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/04/erhebung-eines-sachbeweises-als-teil-der-vernehmung/" rel="bookmark" class="crp_title">Erhebung eines Sachbeweises als Teil der Vernehmung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/02/ablehnung-einer-terminsverlegung-kann-grundsatz-des-rechtlichen-gehoers-verletzen/" rel="bookmark" class="crp_title">Ablehnung einer Terminsverlegung kann Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/06/zur-fristberechnung-der-revision/" rel="bookmark" class="crp_title">Zur Fristberechnung der Revision</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/03/ausschluss-von-der-ausuebung-des-richteramts/" rel="bookmark" class="crp_title">Ausschluss von der Ausübung des Richteramts</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/03/unzulaessige-protokollberichtigung/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/03/unzulaessige-protokollberichtigung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Mildes Urteil für Hamburgs „U-Bahn-Schläger“</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/12/mildes-urteil-fuer-hamburgs-u-bahn-schlaeger/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/12/mildes-urteil-fuer-hamburgs-u-bahn-schlaeger/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 20 Dec 2010 07:01:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Angeklagte]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Schläger]]></category>
		<category><![CDATA[schwere Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[U-Bahn]]></category>
		<category><![CDATA[unterlassene Hilfeleistung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=2575</guid>
		<description><![CDATA[Strafrecht / Aktuelle Nachrichten / schwere Körperverletzung Das Hamburger Landgericht hat ein Urteil gegen die zwei sog. U-Bahn-Schläger gesprochen. Patrick W. und Nehad H. sollen am 29.05.2010 gegen 23.50 Uhr an der U-Bahn-Haltestelle Niendorf-Markt in Hamburg auf ihr Opfer Matthias R. und seine Freundin getroffen sein. Dabei sollen die beiden zunächst die Freundin von Matthias [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Strafrecht / Aktuelle Nachrichten / schwere Körperverletzung</p>
<p>Das Hamburger Landgericht hat ein Urteil gegen die zwei sog. U-Bahn-Schläger gesprochen. Patrick W. und Nehad H. sollen am 29.05.2010 gegen 23.50 Uhr an der U-Bahn-Haltestelle Niendorf-Markt in Hamburg auf ihr Opfer Matthias R. und seine Freundin getroffen sein. Dabei sollen die beiden zunächst die Freundin von Matthias R. belästigt haben, so dass dieser dazwischen ging. Daraufhin sollen die beiden Angeklagten auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben. Matthias R. fiel auf den Hinterkopf und zog sich eine multiple Schädelverletzung zu. Danach sollen die beiden Angeklagten ihr Opfer im Stich gelassen haben und verschwunden sein. Matthias R. hat schwere Verletzungen davongetragen ist seit dem schwerbehindert.<br />
Das Urteil der Hamburger Richter lautete auf unterlassene Hilfeleistung. Die Täter müssen zwischen 1000 und 5250 Euro Geldstrafe zahlen.<br />
Nach dem Urteilsspruch verließen einige Zuschauer aufgebracht und schreiend den Gerichtssaal.<br />
Auch die Richter bezeichnen das Urteil als „unbefriedigend“. Die Beweisaufnahme sei insbesondere deshalb problematisch gewesen, weil sogar die Freundin von Matthias R. sich kaum noch an das Tatgeschehen erinnere. Auch die elf Sekunden lange Aufzeichnung der Überwachungskamera könne keine weiteren Beweise liefern. Zudem konnte den Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass sie die Freundin von Matthias R. tatsächlich belästigt haben. Vielmehr stellten diese den Sachverhalt derart dar, dass Matthias R. sie angegriffen habe und die sich daher verteidigen hätten müssen. Das Matthias R. so unglücklich fallen würde hätten die Angeklagten nicht abschätzen können, so ein medizinischer Sachverständiger. Es handele sich daher um einen Unglücksfall.<br />
<em>(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 07.12.2010, S. 10)</em></p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus  Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/11/prozessauftakt-gegen-u-bahn-schlaeger/" rel="bookmark" class="crp_title">Prozessauftakt gegen U-Bahn-Schläger</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/04/verantwortliche-von-taxi-genossenschaft-vor-gericht/" rel="bookmark" class="crp_title">Verantwortliche von Taxi-Genossenschaft vor Gericht</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/04/mordprozess-vor-dem-landgericht-leipzig/" rel="bookmark" class="crp_title">Mordprozess vor dem Landgericht Leipzig</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/rocker-prozess-vor-dem-landgericht-kiel/" rel="bookmark" class="crp_title">Rocker-Prozess vor dem Landgericht Kiel</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/03/prozess-um-angriff-auf-einen-behinderten-mann-in-hamburg/" rel="bookmark" class="crp_title">Prozess um Angriff auf einen behinderten Mann in Hamburg</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/04/prozess-gegen-sturm-34-mitglieder/" rel="bookmark" class="crp_title">Prozess gegen Sturm 34 &#8211; Mitglieder</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/prozess-um-bandidos-geht-dem-ende-zu/" rel="bookmark" class="crp_title">Prozess um „Bandidos“ geht dem Ende zu</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/freispruch-nach-messerattacke/" rel="bookmark" class="crp_title">Freispruch nach Messerattacke</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/12/mildes-urteil-fuer-hamburgs-u-bahn-schlaeger/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/12/mildes-urteil-fuer-hamburgs-u-bahn-schlaeger/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Beweisverwertungsverbot wegen evident fehlerhafter Beurteilung der Annahme von Gefahr im Verzug</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/12/beweisverwertungsverbot-wegen-evident-fehlerhafter-beurteilung-der-annahme-von-gefahr-von-verzug/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/12/beweisverwertungsverbot-wegen-evident-fehlerhafter-beurteilung-der-annahme-von-gefahr-von-verzug/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 07:42:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Annahme]]></category>
		<category><![CDATA[berauschende Mittel]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisverschlechterung]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisverwertungsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[evident fehlerhaft]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrzeug]]></category>
		<category><![CDATA[Freispruch]]></category>
		<category><![CDATA[Gefahr im Verzug]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=166</guid>
		<description><![CDATA[OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2009 311 SsBs 49/08 Der Betroffene war wegen fahrlässigen Führens eines Fahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel zu einer Geldstrafe von 250 Euro vom Amtsgericht verurteilt. Während der Polizeikontrolle stellten die Beamten die Daten des Betroffenen fest und nahmen mit Einverständnis des Betroffenen einen Drogentest vor. Anschließend ordnete der Zeuge PK K. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2009<br />
311 SsBs 49/08</strong></p>
<p>Der Betroffene war wegen <a title="Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" href="../../../../strafrecht/verkehrsstrafrecht-und-verkehrsordnungswidrigkeitenrecht/">fahrlässigen Führens eines Fahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel</a> zu einer Geldstrafe von 250 Euro vom Amtsgericht verurteilt. Während der Polizeikontrolle stellten die Beamten die Daten des Betroffenen fest und nahmen mit Einverständnis des Betroffenen einen Drogentest vor. Anschließend ordnete der Zeuge PK K. eine Blutentnahme an, ohne jedoch eine richterliche Anordnung hierfür zu erlangen, und begründete dies mit<em> „der Gefahr von Verzug wegen der Gefahr von Beweisverschlechterung“</em>. Hiergegen wendete der Betroffene die Rechtsbeschwerde ein.</p>
<p>Das OLG Celle hob das Urteil auf und sprach den Betroffenen frei. Begründet wurde dies damit, dass keine Gefahr im Verzug vorlag und die zuständigen Beamten genug Zeit gehabt hätten, sich eine richterliche Anordnung im Sinne des Richtervorbehalts nach §81a StPO einzuholen. Aus diesem Grund liegt ein Verfahrensfehler vor, der zum Beweisverwertungsverbot führt:</p>
<blockquote><p><em>„Der so festzustellende Verfahrensverstoß führt vorliegend zu einem Beweisverwertungsverbot, also zur Unverwertbarkeit des Ergebnisses der Blutuntersuchung. Zwar führt grundsätzlich nicht jeder Verstoß gegen Verfahrensvorschriften zwingend zu einem Beweisverwertungsverbot. Vielmehr bedarf es nach der vom BVerfG gebilligten Auffassung (ZfS 2009, 46) einer an den Umständen des Einzelfalls sich orientierenden umfassenden Abwägung der widerstreitenden Interessen, wobei das Ergebnis maßgeblich vom Gewicht des in Frage stehenden Verfahrensverstoßes bestimmt wird (vgl. OLG Hamm, a.a.O; NStZ-RR 2009, 185). Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwer wiegenden Fehlers kann dabei ein Verwertungsverbot nach sich ziehen.“</em></p></blockquote>
<p>Letztlich führt dies zum Ergebnis, dass es an einer zulässigen Grundlage für den Nachweis einer Fahrt des Betroffenen unter Drogeneinfluss fehle und auch keine anderen Erkenntnisse hierfür sprechen würden. Somit ist der Betroffene durch den Senat gemäß §79 Abs. 6 OWiG freizusprechen.</p>
<p><strong>Eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner, Strafverteidiger aus Hamburg.  Weitere aktuelle Entscheidungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">&#8220;aktuelles&#8221;</a>.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/01/beweisverwertungsverbot-einer-blutentnahme-ohne-richterliche-anordnung-%c2%a7-81a-stpo/" rel="bookmark" class="crp_title">Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung (§ 81a StPO)</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/01/verwertungsverbot-bei-blutentnahme-ohne-richterliche-anordnung/" rel="bookmark" class="crp_title">Verwertungsverbot bei Blutentnahme ohne richterliche Anordnung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/02/beweisverwertungsverbot-einer-blutentnahme-ohne-richterliche-anordnung/" rel="bookmark" class="crp_title">Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/02/zum-beweisverwertungsverbot-einer-blutentnahme-unter-missachtung-des-richtervorbehalts-%c2%a7-81a-abs-2-stpo/" rel="bookmark" class="crp_title">Zum Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme unter Missachtung des Richtervorbehalts (§ 81a Abs. 2 StPO)</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/01/verletzung-des-richtervorbehalts-bei-anordnung-einer-blutentnahme/" rel="bookmark" class="crp_title">Verletzung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutentnahme</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/anlassbezogene-durchfuehrung-einer-videomessung-bei-fahrlaessiger-ueberschreitung-der-zulaessigen-hoechstgeschwindigkeit-auserhalb-geschlossener-ortschaften/" rel="bookmark" class="crp_title">Anlassbezogene Durchführung einer Videomessung bei fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/02/das-verbot-der-reformatio-in-peius-bei-der-verhangung-einer-geldstrafe/" rel="bookmark" class="crp_title">Das Verbot der reformatio in peius bei der Verhängung einer Geldstrafe</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/terminverlegung-richter-duerfen-doch-nicht-alles/" rel="bookmark" class="crp_title">Terminverlegung: Richter dürfen doch nicht alles</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/12/beweisverwertungsverbot-wegen-evident-fehlerhafter-beurteilung-der-annahme-von-gefahr-von-verzug/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/12/beweisverwertungsverbot-wegen-evident-fehlerhafter-beurteilung-der-annahme-von-gefahr-von-verzug/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verfassungsbeschwerden gegen §202c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/11/verfassungsbeschwerden-gegen-%c2%a7202c-abs-1-nr-2-stgb-unzulassig/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/11/verfassungsbeschwerden-gegen-%c2%a7202c-abs-1-nr-2-stgb-unzulassig/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 17:50:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheitsanalyse]]></category>
		<category><![CDATA[Software-Tool]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsbeschwerde]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=337</guid>
		<description><![CDATA[BVerfG, 2 BvR 2233/07 vom 18.5.2009 Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in den Verfassungsbeschwerden mit dem neueingefügten Paragraphen (§202c Abs. 1 Nr. 2 StGB) der Computerkriminalität  zu beschäftigen. Dieser regelt die Strafbarkeit der Vorbereitung einer Straftat des Ausspähens von Daten (§202a) und das Abfangen von Daten (§202b) und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>BVerfG, 2 BvR 2233/07 vom 18.5.2009</strong></p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in den Verfassungsbeschwerden mit dem neueingefügten Paragraphen (§202c Abs. 1 Nr. 2 StGB) der Computerkriminalität  zu beschäftigen. Dieser regelt die Strafbarkeit der Vorbereitung einer Straftat des Ausspähens von Daten (§202a) und das Abfangen von Daten (§202b) und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe  bedroht.</p>
<p>Die drei Beschwerdeführer kommen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten in Berührung der Vorschrift, indem sie beispielsweise bestimmte Software-Tools (auch so genannte „dual use tools) zu Testzwecken und Sicherheitsanalysen verwenden. Sie wollten wissen, ob sie sich durch diese Berufe ohne böswilligen Vorsatz im Sinne der Vorschrift strafbar machen.</p>
<p>Das BVerfG wies die drei Verfassungsbeschwerden ab und stellte keinen Verstoß gegen die Vorschrift fest. Dies ergibt sich bereits aus dem fehlenden Tatobjekt. „Tatobjekt des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB kann nur ein Programm sein, dessen Zweck die Begehung einer Straftat nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder § 202b StGB (Abfangen von Daten) ist. Danach muss das Programm mit der Absicht entwickelt oder modifiziert worden sein, es zur Begehung der genannten Straftaten einzusetzen. Diese Absicht muss sich ferner objektiv manifestiert haben“</p>
<p>Dies fehlt bei den drei Beschwerdeführern. Zudem liegt auch durch die Nutzung und Verwendung der Programme ein „Handeln zu einem legalen  Zweck vor“. Folglich und vor dem Hintergrund der Endstehungsgeschichte der Vorschrift verstoßen die Beschwerdeführer nicht gegen die Regelung des §202c Abs. 1 Nr. 2 StGB. Sie sind trotz der gegebenen Überschneidungen mit einigen Tatbestandsmerkmalen der Vorschrift nicht von dieser umfasst und müssen daher keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten.</p>
<p>Insgesamt wird die Norm des „202c Abs. 1 Nr. 2 StGB durch den Gesetzgeber enger gefasst als von vielen befürchtet und somit richtigerweise auf die Tätigkeiten zu keinem legalen Zweck beschränkt. Die Vorschrift als solche gilt jedoch nicht nur aufgrund dieser engen Auslegung folglich verfassungskonform.</p>
<p>Das vollständige Urteil ist auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts vollständig abrufbar:<br />
BVerfG, 2 BvR 2233/07 vom 18.5.2009</p>
<p><strong>Eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner, Strafverteidiger aus Hamburg.  Weitere aktuelle Entscheidungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">&#8220;aktuelles&#8221;</a>.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/06/die-rechtliche-bewertung-von-google-und-seinem-street-view-projekt/" rel="bookmark" class="crp_title">Die Rechtliche Bewertung von Google und seinem Street-View-Projekt</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/12/sicherstellung-und-beschlagnahme-von-emails-auf-dem-mailserver-des-providers-nicht-verfassungswidrig/" rel="bookmark" class="crp_title">Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/12/zur-einschraenkung-des-rechts-auf-informationelle-selbstbestimmung/" rel="bookmark" class="crp_title">Zur Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/03/die-derzeitige-ausgestaltung-der-vorratsdatenspeicherung-ist-verfassungswidrig/" rel="bookmark" class="crp_title">Die derzeitige Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/06/aenderungen-des-%c2%a7113-stgb/" rel="bookmark" class="crp_title">Änderungen des §113 StGB</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/08/verfassungsbeschwerde-gegen-verurteilung-wegen-untreue-teilweise-erfolgreich/" rel="bookmark" class="crp_title">Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Untreue teilweise erfolgreich</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/11/aeusserung-durchgeknallter-staatsanwalt-stellt-nicht-zwingend-eine-beleidigung-dar/" rel="bookmark" class="crp_title">Äußerung „Durchgeknallter Staatsanwalt“ stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/03/zum-straftatbestand-der-untreue-hinsichtlich-des-bestimmtheitsgebots/" rel="bookmark" class="crp_title">Zum Straftatbestand der Untreue hinsichtlich des Bestimmtheitsgebots</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/11/verfassungsbeschwerden-gegen-%c2%a7202c-abs-1-nr-2-stgb-unzulassig/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/11/verfassungsbeschwerden-gegen-%c2%a7202c-abs-1-nr-2-stgb-unzulassig/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Das Verbot der reformatio in peius bei der Verhängung einer Geldstrafe</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/02/das-verbot-der-reformatio-in-peius-bei-der-verhangung-einer-geldstrafe/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/02/das-verbot-der-reformatio-in-peius-bei-der-verhangung-einer-geldstrafe/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Feb 2009 17:46:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[reformatio in peius]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsdelikt]]></category>
		<category><![CDATA[Tagessatz]]></category>
		<category><![CDATA[Verhängung]]></category>
		<category><![CDATA[Verschlechterungsverbot]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=329</guid>
		<description><![CDATA[OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2009 32 Ss 225/08 Der Betroffene war vom Amtsgericht wegen eines Straßenverkehrsdelikts zu einem zweimonatigen Fahrverbot zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt, die sich aus zwei Einzelstrafen von jeweils 35 Tagessätzen zu je 25 Euro zusammensetzt. Hiergegen erhob der Betroffene die Berufung. Die Richter hoben das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2009<br />
32 Ss 225/08</strong></p>
<p>Der Betroffene war vom Amtsgericht wegen eines Straßenverkehrsdelikts zu einem zweimonatigen Fahrverbot zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt, die sich aus zwei Einzelstrafen von jeweils 35 Tagessätzen zu je 25 Euro zusammensetzt. Hiergegen erhob der Betroffene die Berufung. Die Richter hoben das Urteil auf und verurteilten den Betroffenen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro.</p>
<p>Gegen dieses letztinstanzliche Urteil der Berufung legte der Betroffene die Revision ein, die mit der Verletzung des formellen und materiellen Rechts durch die Richter des LG begründet wurde.</p>
<p>Das OLG gab im der Revision nur zum Teil statt, stellte aber eine Verletzung des Verschlechterungsverbots des §331 Abs. 1 StPO fest.  Durch die Erhöhung der Tagessätze wurde das Verbot der reformatio in peius verletzt:</p>
<blockquote><p><em>„Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass das Produkt aus Tagessatzhöhe und -anzahl auch hinsichtlich der Einzelstrafe im amtsgerichtlichen Urteil höher ist als im landgerichtlichen Urteil. Denn grundsätzlich kommt der Tagessatzhöhe für das Ausmaß des Strafübels keine selbständige Bedeutung zu, sondern stellt sie lediglich ein Hilfsmittel dar, mit dem die Geldstrafe den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten angepasst werden soll (OLG Celle a.a.O.)“ </em></p></blockquote>
<p>Dies führte dazu, dass die Geldstrafe durch das OLG auf 35 Tagessätze zu je 20 Euro angepasst wurde, das Urteil jedoch nicht an das Landgericht zurückverwiesen wird: „Vielmehr kann der Senat gemäß § 354 Abs.1 StPO entsprechend selbst auf eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 20 EUR erkennen, weil auszuschließen ist, dass das Landgericht bei Beachtung des Verschlechterungsverbotes auf eine niedrigere Strafe erkannt hätte“. Die gesamte Strafe bliebt des Weiteren hiervon unberührt beibehalten.</p>
<p><strong>Eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner, Strafverteidiger aus Hamburg.  Weitere aktuelle Entscheidungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">&#8220;aktuelles&#8221;</a>.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/12/beweisverwertungsverbot-wegen-evident-fehlerhafter-beurteilung-der-annahme-von-gefahr-von-verzug/" rel="bookmark" class="crp_title">Beweisverwertungsverbot wegen evident fehlerhafter Beurteilung der Annahme von Gefahr im Verzug</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/fahrlaessige-trunkenheit-im-strassenverkehr/" rel="bookmark" class="crp_title">Fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/anforderungen-an-einen-wiederaufnahmebeschluss-nach-einstellung-gemaess-%c2%a7-154-ii-stpo/" rel="bookmark" class="crp_title">Anforderungen an einen Wiederaufnahmebeschluss nach Einstellung gemäß § 154 II StPO</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/03/unzulassige-feststellungen-des-berufsgerichts/" rel="bookmark" class="crp_title">Unzulässige Feststellungen des Berufsgerichts</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/zasurwirkung-zur-einbeziehung-von-geldstrafen/" rel="bookmark" class="crp_title">Zäsurwirkung: Zur Einbeziehung von Geldstrafen</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/03/unzulaessige-protokollberichtigung/" rel="bookmark" class="crp_title">Unzulässige Protokollberichtigung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/olg-koln-darlegung-der-inhalte-kinderpornografischer-schriften-im-berufungsurteil/" rel="bookmark" class="crp_title">OLG Köln: Darlegung der Inhalte Kinderpornografischer Schriften im Berufungsurteil</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/01/bgh-zur-strafzumessung-bei-mittaetern-mit-gleichen-strafzumessungserwaegungen/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Zur Strafzumessung bei Mittätern mit gleichen Strafzumessungserwägungen</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/02/das-verbot-der-reformatio-in-peius-bei-der-verhangung-einer-geldstrafe/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/02/das-verbot-der-reformatio-in-peius-bei-der-verhangung-einer-geldstrafe/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

