<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner &#124; Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg &#124;  Wirtschaftsstrafrecht Hamburg &#187; USA</title>
	<atom:link href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/tag/usa/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de</link>
	<description>Strafrechtkanzlei in Hamburg und Neumünster</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Feb 2012 08:48:28 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
		<item>
		<title>BVerfG: Zur Auflösung einer Sitzblockade</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/bverfg-zur-aufloesung-einer-sitzblockade/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/bverfg-zur-aufloesung-einer-sitzblockade/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 08:35:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[auflösungsverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[bverfg]]></category>
		<category><![CDATA[Demonstration]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[gewaltbegriff]]></category>
		<category><![CDATA[luftwaffenstützpunkt]]></category>
		<category><![CDATA[Nötigung]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[protest]]></category>
		<category><![CDATA[provokation]]></category>
		<category><![CDATA[sitzblockade]]></category>
		<category><![CDATA[straße]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsbeschwerde]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=3770</guid>
		<description><![CDATA[Protest / Auflösungsverfügung / Polizei / Demonstration  / Nötigung / Geldstrafe / Verfassungsbeschwerde  / Gewaltbegriff BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.03.2011, Az.: 1 BvR 388/05 Der Beschwerdeführer ließ sich 2004 zusammen mit circa 40 anderen Personen aus Protest gegen die sich abzeichnende militärische Intervention der USA im Irak auf der zu der Rhein Main Military Air Base, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Protest / Auflösungsverfügung / Polizei / Demonstration  / Nötigung / Geldstrafe / Verfassungsbeschwerde  / Gewaltbegriff</p>
<p><strong>BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.03.2011, Az.: 1 BvR 388/05</strong></p>
<p>Der Beschwerdeführer ließ sich 2004 zusammen mit circa 40 anderen Personen aus Protest gegen die sich abzeichnende militärische Intervention der USA im Irak auf der zu der Rhein Main Military Air Base, dem Luftwaffenstützpunkt der US-amerikanischen Streitkräfte bei Frankfurt am Main, führenden Ellis Road nieder. So hinderten sie die Fahrzeugführer für eine nicht unerhebliche Zeit an der Weiterfahrt. Auf die nach Auflösungsverfügung hin ergangene Aufforderung der Polizei, sich zu entfernen, hätten die Demonstranten nicht reagiert, so dass sie von Polizeikräften zwangsweise hätten weggetragen werden mussten.</p>
<p>Das Amtsgericht dazu:</p>
<blockquote><p><em>„Das Verhalten der Demonstranten sei auch rechtswidrig gewesen. Zwar seien die Motive für die Sitzblockade von Friedenswillen geprägt und in der Sache nachvollziehbar gewesen, doch könnten politische Fernziele bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit im Rahmen des § 240 Abs. 2 StGB nicht berücksichtigt werden. Niemand habe das Recht auf gezielte Verkehrsbehinderung durch Sitzblockaden. Ferner sei die Verkehrsbehinderung keineswegs notwendig gewesen, um das Grundrecht der Versammlungsfreiheit durchzusetzen. Der Beschwerdeführer und die Mitangeklagten hätten ihre Versammlungsfreiheit auch neben der Fahrbahn ausüben können. Die gezielte Provokation zur Schaffung von Stimmungslagen oder zur Erregung von Aufmerksamkeit werde von der Rechtsordnung nicht geschützt, so dass der Beschwerdeführer und die Mitangeklagten sozial inadäquat und verwerflich im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB gehandelt hätten. Dass der Beschwerdeführer und die Mitangeklagten aus achtenswerten Motiven gehandelt hätten, sei bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.“</em></p></blockquote>
<p>Daher verurteile das Amtsgericht den Beschwerdeführer wegen gemeinschaftlicher Nötigung gemäß § 240, § 25 Abs. 2 StGB zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 30 €.</p>
<p>Das Landgericht Frankfurt am Main verwarf die Berufung des Beschwerdeführers mit Beschluss vom November 2004 nach § 313 Abs. 2 Satz 2 StPO wegen offensichtlicher Unbegründetheit als unzulässig.</p>
<p>Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung gemäß § 240 StGB aufgrund der Teilnahme an einer Sitzblockade. Er rügt &#8211; unter anderem &#8211; eine Verletzung des aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Analogieverbots sowie der Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG.</p>
<p>Ein Verstoß gegen das Analogieverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG lehnte das Verfassungsgericht ab, da auch eine Sitzblockade unten der Gewaltbegriff des § 240 StGB falle.</p>
<p>Dazu:</p>
<blockquote><p><em>„Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Vergangenheit mehrfach Gelegenheit, die Auslegung des in § 240 Abs. 1 StGB geregelten Gewaltbegriffs durch die Strafgerichte anhand von Art. 103 Abs. 2 GG zu überprüfen.</em></p>
<p><em> Während das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11. November 1986 infolge Stimmengleichheit den sogenannten &#8220;vergeistigten Gewaltbegriff&#8221; im Ergebnis noch unbeanstandet ließ (vgl. BVerfGE 73, 206 &lt;206, 239 f.&gt;), gelangte es nach erneuter Überprüfung in seinem Beschluss vom 10. Januar 1995 zu der Auffassung, dass eine auf jegliche physische Zwangswirkung verzichtende Auslegung des § 240 Abs. 1 StGB mit Art. 103 Abs. 2 GG unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 92, 1 &lt;14 ff.&gt;). Für die Konstellation einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße mit Demonstranten auf der einen und einem einzigen Fahrzeugführer auf der anderen Seite stellte es fest, dass eine das Tatbestandsmerkmal der Gewalt bejahende Auslegung die Wortlautgrenze des § 240 Abs. 1 StGB überschreitet, wenn das inkriminierte Verhalten des Demonstranten lediglich in körperlicher Anwesenheit besteht und die Zwangswirkung auf den Genötigten nur psychischer Natur ist (vgl. BVerfGE 92, 1 &lt;17&gt;).</em></p>
<p><em> In der Folge entwickelte der Bundesgerichtshof anlässlich von Sitzblockaden auf öffentlichen Straßen mit Demonstranten auf der einen und einem ersten Fahrzeugführer sowie einer Mehrzahl von sukzessive hinzukommenden Fahrzeugführern auf der anderen Seite die sogenannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 182 &lt;187&gt;; 41, 231 &lt;241&gt;; nachfolgend bestätigt durch: BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1995 &#8211; 1 StR 327/95 -, NJW 1995, S. 2862; vom 23. April 2002 &#8211; 1 StR 100/02 -, NStZ-RR 2002, S. 236). Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs benutzt ein Demonstrant bei einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße den ersten aufgrund von psychischem Zwang anhaltenden Fahrzeugführer und sein Fahrzeug bewusst als Werkzeug zur Errichtung eines physischen Hindernisses für die nachfolgenden Fahrzeugführer (vgl. BGHSt 41, 182 &lt;187&gt;).</em></p>
<p><em>Diese vom zuerst angehaltenen Fahrzeug ausgehende physische Sperrwirkung für die nachfolgenden Fahrzeugführer sei den Demonstranten zurechenbar (vgl. BGHSt 41, 182 &lt;185&gt;).“</em></p></blockquote>
<p>Ferner hatte das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 GG zu prüfen. Dazu:</p>
<blockquote><p><em>„Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfGE 104, 92 &lt;104&gt;; BVerfGK 11, 102 &lt;108&gt;). Dazu gehören auch solche Zusammenkünfte, bei denen die Versammlungsfreiheit zum Zwecke plakativer oder aufsehenerregender Meinungskundgabe in Anspruch genommen wird (vgl. BVerfGE 69, 315 &lt;342 f.&gt;; 87, 399 &lt;406&gt;). Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden (vgl. BVerfGE 73, 206 &lt;248&gt;; 87, 399 &lt;406&gt;; 104, 92 &lt;103 f.&gt;).“</em></p>
<p><em>„Bei dieser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Zweck-Mittel-Relation sind insbesondere die Art und das Maß der Auswirkungen auf betroffene Dritte und deren Grundrechte zu berücksichtigen. Wichtige Abwägungselemente sind hierbei die Dauer und die Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten, die Dringlichkeit des blockierten Transports, aber auch der Sachbezug zwischen den in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem Protestgegenstand. Das Gewicht solcher demonstrationsspezifischer Umstände ist mit Blick auf das kommunikative Anliegen der Versammlung zu bestimmen, ohne dass dem Strafgericht eine Bewertung zusteht, ob es dieses Anliegen als nützlich und wertvoll einschätzt oder es missbilligt. Stehen die äußere Gestaltung und die durch sie ausgelösten Behinderungen in einem Zusammenhang mit dem Versammlungsthema oder betrifft das Anliegen auch die von der Demonstration nachteilig Betroffenen, kann die Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände möglicherweise eher sozial erträglich und dann in größerem Maße hinzunehmen sein, als wenn dies nicht der Fall ist. Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen auf die Feststellung der Verwerflichkeit einwirkenden Bezug zum Versammlungsthema haben (vgl. BVerfGE 104, 92 &lt;112&gt;). Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der Abwägungsvorgang der Fachgerichte Fehler enthält, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts beruhen und auch im konkreten Fall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 104, 92 &lt;113&gt;).“</em></p></blockquote>
<p>Nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht lag entgegen der Auffassung des Landgerichts zunächst eine Versammlung vor, sodass der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG eröffnet ist. Sodann hatte das Gericht zu klären, ob der Eingriff in den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit gerechtfertigt ist. Der vorliegende Eingriff könne danach nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit seine Rechtfertigung finden. Dies sei hier nicht das Fall. Eine Abwägung ergebe, dass der Eingriff in der Versammlungsfreiheit des Beschwerdeführers nicht gerechtfertigt ist. In dem Beschluss des Landgerichts liegt damit zwar kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG, allerdings ein Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 GG.</p>
<p><strong><br />
Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> und unserem neuen <a title="Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog" href="http://www.anwalt-strafverteidiger.de/">Anwalt &amp; Strafverteidiger Blog</a> sowie einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/07/zur-verfassungsmaessigkeit-der-zweiten-reihe-rechtsprechung-des-bgh/" rel="bookmark" class="crp_title">Zur Verfassungsmäßigkeit der Zweiten-Reihe-Rechtsprechung des BGH</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/06/zum-tatbestand-der-noetigung-gem-240-stgb/" rel="bookmark" class="crp_title">Zum Tatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/12/zur-einschraenkung-des-rechts-auf-informationelle-selbstbestimmung/" rel="bookmark" class="crp_title">Zur Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/12/sicherstellung-und-beschlagnahme-von-emails-auf-dem-mailserver-des-providers-nicht-verfassungswidrig/" rel="bookmark" class="crp_title">Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/01/verletzung-des-richtervorbehalts-bei-anordnung-einer-blutentnahme/" rel="bookmark" class="crp_title">Verletzung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutentnahme</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/08/bverfg-ingewahrsamnahme-zur-identitaetsfeststellung/" rel="bookmark" class="crp_title">BVerfG: Ingewahrsamnahme zur Identitätsfeststellung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/bverfg-zur-beschraenkung-der-akteneinsicht-eines-strafverteidigers/" rel="bookmark" class="crp_title">BVerfG: Zur Beschränkung der Akteneinsicht eines Strafverteidigers</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2009/11/aeusserung-durchgeknallter-staatsanwalt-stellt-nicht-zwingend-eine-beleidigung-dar/" rel="bookmark" class="crp_title">Äußerung „Durchgeknallter Staatsanwalt“ stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/bverfg-zur-aufloesung-einer-sitzblockade/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/11/bverfg-zur-aufloesung-einer-sitzblockade/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Klagen gegen Bayer aus den USA</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/08/klagen-gegen-bayer-aus-den-usa/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/08/klagen-gegen-bayer-aus-den-usa/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 08:01:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bayer]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>
		<category><![CDATA[Verhütungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[Yasmin]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=2194</guid>
		<description><![CDATA[Strafrecht / Aktuelle Nachrichten Die vom Pharmakonzern Bayer produzierten Verhütungsmittel „Yasmin“ und „Yas“ sollen ein möglicherweise erhöhtes Thrombose-Risiko bei den einnehmenden Frauen hervorrufen. Bayer ist daher in den USA mit einer Klagewelle konfrontiert. Inzwischen handele es sich um 2700 Klagen gegen den Konzern. Im April waren es noch 1750 Klagen. Dies führte zu einem Umsatzrückgang [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Strafrecht / Aktuelle Nachrichten</p>
<p>Die vom Pharmakonzern Bayer produzierten Verhütungsmittel „Yasmin“ und „Yas“ sollen ein möglicherweise erhöhtes Thrombose-Risiko bei den einnehmenden Frauen hervorrufen. Bayer ist daher in den USA mit einer Klagewelle konfrontiert. Inzwischen handele es sich um 2700 Klagen gegen den Konzern. Im April waren es noch 1750 Klagen.<br />
Dies führte zu einem Umsatzrückgang des Konzerns. Dennoch gibt sich der Konzernchef für das Jahr 2010 weiter optimistisch.<br />
<em>(Hamburger Abendblatt online vom 29.07.2010)</em></p>
<p><strong>Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für              Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus              Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht              finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> sowie einen              Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/07/klage-gegen-lehman-scheitert-erneut/" rel="bookmark" class="crp_title">Klage gegen Lehman scheitert erneut</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/09/bgh-weist-zwei-schadensersatzklagen-von-lehman-anlegern-ab/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH weist zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern ab</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/12/mildes-urteil-fuer-hamburgs-u-bahn-schlaeger/" rel="bookmark" class="crp_title">Mildes Urteil für Hamburgs „U-Bahn-Schläger“</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/11/prozessauftakt-gegen-u-bahn-schlaeger/" rel="bookmark" class="crp_title">Prozessauftakt gegen U-Bahn-Schläger</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/01/generalbundesanwaeltin-fordert-online-durchsuchung/" rel="bookmark" class="crp_title">Generalbundesanwältin fordert Online-Durchsuchung</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/07/betrug-bei-gema/" rel="bookmark" class="crp_title">Betrug bei Gema</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/10/prozess-gegen-serienvergewaltiger/" rel="bookmark" class="crp_title">Prozess gegen Serienvergewaltiger</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/bgh-verbot-des-angebots-privater-sportwetten-und-anderer-gluecksspiele-im-internet-wirksam/" rel="bookmark" class="crp_title">BGH: Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet wirksam</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/08/klagen-gegen-bayer-aus-den-usa/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/08/klagen-gegen-bayer-aus-den-usa/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Für Jugendliche keine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Tötungsdelikt</title>
		<link>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/06/fur-jugendliche-keine-lebenslange-freiheitsstrafe-ohne-toetungsdelikt/</link>
		<comments>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/06/fur-jugendliche-keine-lebenslange-freiheitsstrafe-ohne-toetungsdelikt/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 08:01:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendliche]]></category>
		<category><![CDATA[Supreme-Court]]></category>
		<category><![CDATA[Tötungsdelikt]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrecht-bundesweit.de/?p=2092</guid>
		<description><![CDATA[Strafrecht / Aktuelle Nachrichten Der Supreme-Court, das Oberste Gericht in Washington hat entschieden, dass die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe bei Jugendlichen, sofern keine Möglichkeit auf eine Bewährung besteht, nur dann verfassungsgemäß ist, wenn es sich um Tötungsdelikte handelt. Das Gericht begründete dies damit, dass die lebenslange Freiheitsstrafe bei Jugendlichen, wenn es sich nicht um Tötungsdelikt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Strafrecht / Aktuelle Nachrichten</p>
<p>Der Supreme-Court, das Oberste Gericht in Washington hat entschieden, dass die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe bei Jugendlichen, sofern keine Möglichkeit auf eine Bewährung besteht, nur dann verfassungsgemäß ist, wenn es sich um Tötungsdelikte handelt.<br />
Das Gericht begründete dies damit, dass die lebenslange Freiheitsstrafe bei Jugendlichen, wenn es sich nicht um Tötungsdelikt handelt, eine „grausame und außergewöhnliche Bestrafung“ sei. Derzeit verbüßen 137 jugendliche Straftäter in den USA eine lebenslange Freiheitsstrafe, ohne die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung, obwohl ihren Taten keine Tötungsdelikte zu Grunde lagen.<br />
<em>(FAZ vom 19.05.2010 Nr. 114, S. 6)</em></p>
<p><strong>Kommentar: </strong>Im Verhältnis dazu können wir uns in der BRD also glücklich schätzen, uns mit solchen Fragen (noch) nicht beschäftigen zu müssen.</p>
<p><strong>Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für               Strafrecht <a title="Portrait" href="../../../portrait">Dr. Böttner</a>, Strafverteidiger aus               Hamburg. Weitere aktuelle Entscheidungen zum <a title="Strafrecht" href="../../../strafrecht">Strafrecht</a> und Strafprozessrecht               finden Sie unter <a href="../../../category/aktuelles/">“aktuelles”</a> sowie einen               Überblick über die Tätigkeitsfelder der <a title="Kontakt" href="../../../kontakt">Kanzlei</a> in den entsprechenden Rubriken.</strong></p>
<div id="crp_related"><br><h2>Ähnliche Beiträge:</h2><ul><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/01/ermittlungen-wegen-findelkind-aus-hamburg/" rel="bookmark" class="crp_title">Ermittlungen wegen Findelkind aus Hamburg</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/03/34-strafverteidigertag-in-hamburg-%e2%80%93-3-ag-labeling/" rel="bookmark" class="crp_title">34. Strafverteidigertag in Hamburg – 3. AG: &#8220;Labeling&#8221;</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/10/mord-an-93-jaehriger-frau/" rel="bookmark" class="crp_title">Mord an 93-jähriger Frau</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/fund-einer-leiche/" rel="bookmark" class="crp_title">Fund einer Leiche</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/12/olg-celle-zur-nachtraeglichen-bildung-einer-gesamtstrafe/" rel="bookmark" class="crp_title">OLG Celle: Zur nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/01/verlangerte-sicherungsverwahrung-verstost-gegen-die-emrk/" rel="bookmark" class="crp_title">Verlängerte Sicherungsverwahrung verstößt gegen die EMRK</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/07/neues-urteil-nach-17-jahren-ein-langer-prozess-um-einen-mord/" rel="bookmark" class="crp_title">Neues Urteil nach 17 Jahren? Ein langer Prozess um einen Mord</a></li><li><a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/02/unrechtmaessige-verfahrensabtrennung/" rel="bookmark" class="crp_title">Unrechtmäßige Verfahrensabtrennung</a></li></ul><br></div><div class="plus-one-wrap"><g:plusone size="small" href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/06/fur-jugendliche-keine-lebenslange-freiheitsstrafe-ohne-toetungsdelikt/"></g:plusone></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/06/fur-jugendliche-keine-lebenslange-freiheitsstrafe-ohne-toetungsdelikt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

