Das Wirtschaftsstrafrecht

Übersicht
Schutz durch einen Anwalt
Tätigkeitsfelder der Kanzlei

Die Aufgabe des Wirtschaftsstrafrechts sollte nicht die Verurteilung wirtschaftlicher Rückschläge sein, sondern allein persönlicher – strafrechtlicher – Schuld. Der Tendenz im Strafrecht, das Wirtschaftsstrafrecht als Einfallstor für staatliche Eingriffe und Kritik an wirtschaftlichen Entscheidungen zu missbrauchen, trete ich an der Seite meiner Mandanten entgegen.”

Dr. iur. Sascha Böttner – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg

Trotz der verführerischen Aspekte des freien Wirtschaftslebens existieren viele Straftatbestände, die einerseits den Wirtschaftsverkehr (für die Unternehmer) regeln, andererseits aber häufig nur einem auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt geläufig sind. Zu den typischen Risiken eines Unternehmers, eines Geschäftsführers, eines Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied gehören heute nicht nur Gefahren wirtschaftlicher, sondern auch strafrechtlicher Art. Der Staat hat in den letzten Jahren die Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten erheblich ausgeweitet. Das Wirtschaftsstrafrecht  dient zudem immer häufiger Wettbewerbern dazu, gegen Konkurrenten über den Umweg einer Strafanzeige vorzugehen.

Nicht nur bei der Bilanzierung, sondern bei nahezu jeder wirtschaftlichen Disposition besteht ein schmaler Grad zwischen legalem und illegalem Handeln. Oftmals ist der Reiz einer vermeintlich „guten Idee“ verführerisch und der immer härter werdende Wettbewerb lässt es geradezu notwendig erscheinen, mit wirtschaftlichen Entscheidungen „hart am Wind“ zu fahren. Dabei besteht nicht nur für Manager, Aufsichtsratsmitglieder und Angestellte des Banken- und Wirtschaftsverkehrs die Gefahr der Begehung strafbarer Handlungen, sondern die Staatsanwaltschaft verfolgt auch den „kleinen Unternehmer“. Die strafrechtlichen Risiken z. B. im Zusammenhang mit beschränkt haftenden Gesellschaften treffen Firmen und Unternehmer jedweder Größe.

Damit sich der Einzelne idealerweise vor einer möglichen Strafverfolgung über die gesetzlichen Gegebenheiten informieren, schützen und seine Geschäftsfelder auf Risiken „überprüfen“ lassen  kann, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt mit wirtschaftsstrafrechtlichem Fachwissen frühestmöglich zu empfehlen. Erst recht gilt dies für den Fall einer bereits laufenden Ermittlung und einer späteren Hauptverhandlung vor einem Strafgericht.

Ihr Schutz durch Rechtsanwälte im Wirtschaftsstrafrecht

Umso wichtiger ist es, sich auch persönlich möglichst im Vorfeld zu schützen und durch eine strafrechtliche Beratung beziehungsweise Vertretung viele (alltägliche) Fehler zu vermeiden und so das Risiko nicht nur für das Unternehmen, sondern vielmehr auch für die persönliche Situation und das private Vermögen möglichst zu minimieren. Insbesondere sind auch hier eine Präventivberatung, ein  Krisen-Management und eine objektive Betrachtung der Folgen und Risiken von wirtschaftsstrafrechtlichen Problemstellungen  anzuraten.


Für eine  Beratung im Wirtschaftsstrafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Böttner  in jedem Stadium des Verfahrens persönlich zur Seite.

Tätigkeitsfelder der Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht

Rechtsanwalt  und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist  sowohl als Strafverteidiger wie auch als Anwalt geschädigter Unternehmen und Privatpersonen unter Anderem in folgenden Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts tätig:

Zu den aufgeführten Bereichen, die sich wiederum überschneiden können, zählen weitere Straftatbestände und Verstöße aus strafrechtlichen Nebengesetzen zu den Schwerpunkten der Kanzlei. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Beratung wünschen oder weitere Fragen haben. Zu unseren Mandanten zählen im Wirtschaftsstrafrecht  Gesellschafter, Unternehmer und Privatpersonen der Wirtschaft im gesamten Bundesgebiet, insbesondere aber auch im Wirtschaftsraum um Hamburg, dem Hauptsitz der Kanzlei.

Des Weiteren finden Sie unter “Aktuelles” einen Überblick über aktuelle Entscheidungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht.

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