Zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Untreue und der Vermögensbetreuungspflicht
Zur Untreue und Vermögensbetreuungspflicht einer Bank sowie zur Strafbarkeit einer Bankangestellten wegen Beihilfe zur Untreue bei Falschabbuchung vom Kundenkonto.
Zur Untreue und Vermögensbetreuungspflicht einer Bank sowie zur Strafbarkeit einer Bankangestellten wegen Beihilfe zur Untreue bei Falschabbuchung vom Kundenkonto.
Die Corona-Soforthilfe führt in Hamburg und vielen weiteren Bundesländern zu zahlreichen Ermittlungsverfahren gegen Antragsteller und Banker. Die Strafverteidigung wendet sich gegen im Raum stehende Vorwürfe wegen Untreue und Betrug bzw. Subventionsbetrug.
BGH zur Untreue, zur Pflichtverletzung eines Geschäftsführers im Rahmen eines Untreue-Vorwurfs nach § 266 StGB bei gleichzeitiger Stellung als CEO der Holding.
Ex Ministerpräsident Stefan Mappus droht ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Untreue und Beihilfe zur Untreue. Es kam bereits zu Durchsuchungen.
Strafverteidigung nach Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue in besonders schweren Fällen:
Untreue und Vermögensbetreuungspflicht bei Behilfe zur Untreue im deutschen Strafrecht. Der BGH u.a. zur Möglichkeit (und Nichtbeachtung) der Strafmilderung für Gehilfen nach § 28 StGB.
Risikogeschäfte einer Firma / eines Abteilungsleiters und der Verdacht der Untreue bzw. des Betrugs bei Rechnungen und Geschäften im Außenhandelsbereich.
Revision der Staatsanwaltschaft nach vorangegangenem Freispruch durch das Landgericht: Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit der Untreue eines GmbH-Geschäftsführers bei Überschreitung von Aus- und Rückzahlungsverboten gegenüber Gesellschaftern und/oder Darlehensgebern. Zur Rechtsfehlerhaftigkeit des Freispruchs gegen Vorwürfe der Untreue und Insolvenzverschleppung.
Untreue: Schwarze Kassen (Kriegskassen) erfüllen bereits durch die Einrichtung den Straftatbestand der Untreue, auch beim Einverständnis der Gesellschafter.
Untreue: Vermögensbetreuungspflichten bei einer Aktiengesellschaft (AG) und die Strafbarkeit nach Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB in der Praxis.
In einem Strafprozess wegen Untreue können Wertungswidersprüche über den Tathergang und Handlungen zu einer erfolgreichen Revision führen.