Wer trägt die Verantwortung – der tatsächliche Fahrer oder der Halter des Fahrzeugs?
Es ist für den § 142 StGB entscheidend, den Fahrer, der den Unfall verursacht hat, zu identifizieren und ihm die Tat nachzuweisen. Dabei reicht es den Ermittlungsbehörden nicht aus, lediglich den Fahrzeughalter zu kennen. Dieser Umstand bedeutet, dass allein die Tatsache, wem das Fahrzeug gehört, nicht automatisch zur Verantwortlichkeit führt. Deshalb ist es aus Sicht des Beschuldigten oft ratsam, sich nicht voreilig zur eigenen Fahrereigenschaft zu äußern, da dies möglicherweise als Schuldeingeständnis interpretiert werden könnte. Besonders gefährlich ist es, direkt anzugeben, den Unfall nicht bemerkt zu haben. Eine solche Aussage setzt nämlich zwangsläufig voraus, dass man selbst am Steuer saß und kann damit zur Selbstbelastung führen. Ihr Anwalt bei Fahrerflucht berät Sie hinsichtlich nächster sinnvoller Schritte, unabhängig davon, dass Sie einer Vorladung bei Fahrerflucht von der Polizei niemals Folge leisten sollten.