Ihr Anwalt für eine Brandstiftung nach §§ 306 ff. StGB sollte sorgsam gewählt sein. Die Brandstiftung ist ein Strafdelikt mit hoher medialer Aufmerksamkeit. Nachrichten berichten oft von brennenden Autos, angezündeten Notunterkünften oder brennenden Wäldern. Die Folgen einer Brandstiftung können dabei von einem Sachschaden bis hin zum Tod eines Menschen reichen. Dabei muss der Brand vom Beschuldigten nicht unbedingt willentlich verursacht worden sein. Strafbar ist auch eine fahrlässige Brandstiftung nach § 306d StGB, wenn der Täter unachtsam war und beispielweise eine Zigarette im trockenen Wald fallen gelassen hat und dadurch einen Brand entfacht hat.