Kooperation
Spezialisierung und Zusammenarbeit – ein starkes Team für Ihre Mandanten
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
einer Ihrer Mandanten hat ein strafrechtliches Problem, die Spezialisierung Ihrer Kanzlei liegt jedoch auf einem anderen Rechtsgebiet? Oder sind Sie selbst Fachanwalt für Strafrecht oder Strafverteidiger und suchen einen ebensolchen für eine gemeinsame Verteidigung?
Gern stehe ich Ihnen und Ihren Mandanten zur Seite, wenn Sie ein Mandat im Bereich des
- allgemeinen Strafrechts
- Wirtschaftsstrafrechts
- Steuerstrafrechts
nicht oder nicht allein bearbeiten möchten.
Die Hinzuziehung einer reinen Strafrechtskanzlei hat dabei für beide Seiten Vorteile:
Sie wissen das Mandat gut aufgehoben und können neben einer qualifizierten Betreuung des Mandanten auch sicher sein, dass dieser nach Abschluss des Strafverfahrens wieder zufrieden zu Ihnen zurückkehrt. Da ich ausschließlich strafrechtliche Mandate bearbeite, ist sichergestellt, dass der Mandant nicht „wegakquiriert“ wird und Sie ihn nie mehr wiedersehen. Ich garantiere Ihnen persönlich, dass keine Folgemandate von einem mir angetragenen Mandat durch meine Kanzlei übernommen werden. Nur ein langfristiges Miteinander bringt Vertrauen und Erfolg für beide Seiten und den größtmöglichen Nutzen für den Mandanten.
Kollegiale Zusammenarbeit ist für mich dabei ebenso selbstverständlich, wie bei Bedarf die Zusammenstellung eines für die Problemlösung maßgeschneiderten Teams gern unter Führung oder Einbeziehung Ihrer Kanzlei. Dabei können auf Wunsch auch Besprechungen mit dem Mandanten in Ihren Kanzleiräumen durchgeführt werden, so dass der Mandant nicht „seiner“ Kanzlei „entrissen“ werden muss.
Insbesondere im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ist es oftmals notwendig, für mehrere Beschuldigte innerhalb kurzer Zeit ein schlagkräftiges Team mit spezialisierten Strafverteidigern zusammenzustellen. Eine der Fallkonstellationen, auf die meine Kanzlei ausgerichtet ist. Ebenfalls arbeite ich mit erprobten Detekteien, Wirtschaftsprüfern sowie Steuerberatern und Sachverständigen unterschiedlichster Gebiete zusammen.
Der Umfang der (strafrechtlichen) Beratung durch die Strafrechtskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger ist dabei stets Ihrem bzw. dem Bedarf Ihres Mandanten angepasst, von einer kollegialen Anfrage über eine konsiliarische Tätigkeit bis hin zu einer Übernahme des Mandats, wobei eine schnelle Reaktion auf Ihre Anfrage sichergestellt ist.
Bei Notfällen wie Durchsuchungen oder Verhaftungen ist die Kanzlei für Sie und Ihre Mandanten 24h am Tag erreichbar.
Die meisten unserer Mandanten erhalten wir über Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen sowie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die bereits sehr gute Erfahrung mit einer Zusammenarbeit in einem Strafverfahren gemacht haben.
An dieser Stelle möchte ich mich bei diesen Kooperationspartnern bedanken in dem Bewusstsein, dass meine Strafrechtskanzlei ohne das entgegengebrachte Vertrauen heute nicht Ihren jetzigen Stellenwert hätte. Dies ist keine Selbstverständlichkeit und zeigt meines Erachtens, dass die Spezialisierung der richtige Weg ist, um hohe Qualität und Effizienz bieten zu können.
Dementsprechend werde ich auch weiterhin alle Mandate aus anderen Rechtsgebieten meinerseits an entsprechend qualifizierte Kolleginnen und Kollegen durch Empfehlungen weiterreichen, um diese in anderen Rechtsgebieten ebenso gut aufgehoben zu wissen.
Auf eine fruchtbare Zusammenarbeit freue ich mich.
Mit den besten kollegialen Grüßen, Ihr
Dr. Sascha Böttner
Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)
Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.