Rechtsanwalt für Schadensersatz

Wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson Opfer einer Straftat geworden ist und dabei einen finanziellen Schaden erlitten hat oder immaterielle Folgen (wie Schmerzen oder seelische Belastungen) davongetragen hat, besteht die Möglichkeit, innerhalb des Strafverfahrens oder parallel durch eine Zivilklage Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen oder abzuwehren. Unser Anwaltsbüro verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Schadensersatzansprüchen und der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen.

Rechtsanwalt für Schadensersatz: im Zusammenhang mit Strafrecht und Deliktsrecht

Im Bereich des Strafrechts und des Deliktsrechts ist es möglich, den Betrag bei der Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen, wie beispielsweise bei Betrug, Untreue, Diebstahl oder Heilbehandlungskosten, relativ genau zu beziffern. Bei der Geltendmachung von Schadensersatz
hingegen besteht in der Regel ein weiter Beurteilungsspielraum, um festzustellen, was als angemessen anzusehen ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, auch für diesen Bereich einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der sowohl im Strafrecht als auch im begleitenden Schadensersatzrecht erfahren ist. Um Ihre Rechte effektiv zu vertreten, müssen die Folgen der Tat analysiert werden, unter Berücksichtigung aktueller Schmerzensgeldtabellen sowie der neuesten Rechtsprechung sowohl von Strafgerichten als auch von Zivilgerichten, um festzustellen, in welcher Höhe Schadensersatzansprüche beispielsweise bei schwerer Körperverletzung, Vergewaltigung oder sogar dem Tod einer Person anzusetzen sind.

Auch die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen aufgrund von Vermögensdelikten oder Verträgen birgt Voraussetzungen, die einem juristischen Laien in der Regel nicht bekannt sind. Daher gewährleistet die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht nicht nur Sicherheit hinsichtlich der angemessenen Höhe, sondern auch bezüglich der effektiven Haftung des Schuldners und einer effizienten Vollstreckung nach der Titulierung der Forderung. Bei einem Streitwert von mehr als 5.000 EUR ist es im Zivilprozess erforderlich, einen Rechtsanwalt zu haben, um vor dem zuständigen Landgericht überhaupt gehört zu werden. Zusätzlich muss immer die Frage der Verjährung geprüft werden.

Rechtsanwalt Dr. Böttner vertritt Ihre Interessen sowohl im Rahmen der Abwehr als auch der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz, insbesondere im Zusammenhang mit Straftaten.

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