im Zusammenhang mit Strafrecht und Deliktsrecht
Lässt sich der Betrag bei der Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche – beispielsweise bei Betrug, Untreue, Diebstahl oder Heilbehandlungskosten – relativ genau beziffern, besteht bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld in der Regel ein weiter Beurteilungsspielraum, was noch als angemessen anzusehen ist. Deshalb empfiehlt es sich, für diesen Bereich ebenfalls einen sowohl im Strafrecht als auch im begleitenden Schadensersatzrecht versierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Damit Ihre Rechte effektiv vertreten werden, muss anhand der Folgen der Tat unter Auswertung der aktuellen Schmerzensgeldtabellen sowie der neuesten Rechtsprechung sowohl der Strafgerichte als auch der Zivilgerichte nachvollzogen werden, in welcher Höhe Schmerzensgeldansprüche z.B. bei einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung, einer Vergewaltigung oder gar dem Tod eines Menschen anzusetzen sind.
Doch auch die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen aus Vermögensdelikten oder einem Vertrag bergen Voraussetzungen, die einem juristischem Laien in der Regel nicht bekannt sind, so dass die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Strafrecht nicht nur Sicherheit hinsichtlich einer angemessenen Höhe, sondern auch hinsichtlich der effektiven Haftung des Schuldners und einer effizienten Vollstreckung nach Titulierung der Forderung sicherstellt. Bei einem Streitwert von mehr als 5.000 EUR benötigen Sie im Zivilprozess einen Rechtsanwalt, um vor dem dann zuständigen Landgericht überhaupt gehört zu werden. Zudem gilt es stets auch die Frage der Verjährung zu prüfen.
Rechtsanwalt Dr. Böttner vertritt Ihre Interessen sowohl im Rahmen der Abwehr als auch der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, insbesondere im Zusammenhang mit Straftaten.