Die rechtliche Einordnung von Glücksspielen nach § 284 StGB
Glücksspiele werden als solche Spiele definiert, bei denen der Ausgang und damit Gewinn oder Verlust hauptsächlich vom Zufall abhängen. Hierbei müssen die Spieler einen signifikanten Betrag als Einsatz leisten, um am Spiel teilzunehmen und die Chance auf einen Gewinn zu haben. Wichtig ist die Unterscheidung, dass nur solche Zahlungen als Einsatz gelten, die unmittelbar die Gewinnchance erhöhen. Ausgaben, die keinen direkten Einfluss auf das Spielgeschehen oder die Gewinnmöglichkeiten haben, wie beispielsweise Eintrittsgelder für Veranstaltungsorte, fallen nicht unter diese Definition. In der Rechtsprechung werden diverse Aktivitäten als Glücksspiel im Sinne des Straftatbestands der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels nach § 284 StGB betrachtet, darunter fallen, neben den häufig genannten Beispielen wie Roulette oder Poker, auch andere, auf den ersten Blick weniger offensichtliche Spiele:
- Lotterien
- Automatenspiele
- Bingo
- Online-Slot-Spiele
- Gewinnspiele in sozialen Medien, abhängig von deren Ausgestaltung
Anhand dieser Aufzählung ist das breite Spektrum an Spielen leicht erkennbar. Eine genaue Klassifizierung eines Spiels als Glücksspiel hängt von den spezifischen Umständen und Regelungen ab und bedarf oftmals der sorgfältigen Prüfung durch einen erfahrenen Anwalts für die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels.