Strafe bei Bedrohung nach § 241 StGB
-
Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
-
Handelt es sich um eine Bedrohung mit einem Verbrechen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe
-
Wird die Tat öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts begangen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe, beziehungsweise eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.