Rechtsanwalt für Einfache Körperverletzung, gefährliche und schwere Körperverletzung

Im Laufe seines Lebens ist so gut wie jeder Mensch einmal mit dieser Straftat in Berührung gekommen. Wenn aus einem Streit ernst wird oder Sie angegriffen worden sind und sich verteidigen mussten, werden Sie schnell Beschuldigter oder Opfer einer Körperverletzung, in manchen Fällen sogar beides. Wir zeigen Ihnen deshalb die Körperverletzungsdelikte und deren mögliche strafrechtlichen Konsequenzen auf.

Die Körperverletzung fasst allgemein mehrere Strafnormen des Strafrechts zusammen, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person richten. Nach dem deutschen Strafrecht existiert die „einfache“ Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB als Grundfall. Daneben sind eine Reihe an weiteren Körperverletzungsdelikten wie beispielsweise die schwere Körperverletzung, die gefährliche Körperverletzung und sogar die Körperverletzung mit Todesfolge im Gesetz zu finden.

Die „einfache“ Körperverletzung

Sie haben sicherlich den Begriff „Körperverletzung“ schon einmal gehört, aber was ist eine Körperverletzung? Das Gesetz nennt hier die körperliche Misshandlung sowie die Gesundheitsschädigung.

Bei einer körperlichen Misshandlung treten sichtbare Verletzungen wie Wunden, Blutergüsse oder gebrochene Knochen nach dem Einwirken durch eine Person auf. Aber auch Schlafstörungen, große Angstzustände oder auch psychische Belastungen größerem Ausmaße wie das „Mobbing“ können das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigen. Wenn Sie also auf Arbeit ständig „gemobbed“ werden oder aus Angst vor einer Person länger nicht mehr ruhig schlafen und „normal“ den Tag bewältigen können, ist eine Körperverletzung denkbar. Dies sollte ein Rechtsanwalt für Sie prüfen.

Die Gesundheitsschädigung tritt bei vorübergehenden Abweichungen der Körperfunktionen zum Normalzustand ein, also bei Ansteckung durch eine Krankheit oder nach einer Vergiftung.

Sind Sie Patient oder Arzt?

Aber Sie können auch als Patient betroffen sein: Denn spektakulär und in der Rechtswissenschaft umstritten sind solche Fälle, in welchen ärztliche Behandlungen ohne oder trotz Einwilligung des Patienten vom Gericht später als Körperverletzung angenommen werden (wie das „Beschneidungs-Urteil“). Hier sind weder Ärzte im Krankenhaus bei einer Not-OP noch Schönheitschirurgen oder Hausärzte vor einer möglichen Strafbarkeit oder zumindest einem Strafverfahren in besonderen Ausnahmefällen (Ärztepfusch) gefeit. Als Patient oder als Arzt sollten Sie die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt wählen, um den Schaden so angemessen beurteilen zu lassen.

Ferner muss der Täter die Körperverletzung einer anderen Person mit Wissen und Wollen vornehmen (Vorsatz), andernfalls kann die fahrlässige Körperverletzung noch in Betracht kommen.

Welche Strafe droht?

Das Gesetz nennt als Strafe für die Körperverletzung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, stellt aber auch den Versuch unter Strafe.

Bei leichten Verletzungen und der Erstbegehung wird der Täter wohl mit einer Geldstrafe von geringem bis mittlerem Ausmaße zu rechnen haben. Bei Wiederholungstätern oder größeren Schmerzen oder Spuren kann bereits eine Bewährungsstrafe im Raume stehen. Ein Rechtsanwalt oder Strafverteidiger ist dann empfehlenswert und prüft Ihre Rechte.

Die gefährliche oder schwere Körperverletzung

Sie sollten aber in jedem Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn bei einem Streit weitere Umstände hinzugetreten sind. Hatten Sie beispielsweise ein Messer in der Hand oder haben Sie zu zweit gegen eine Person gekämpft, droht sogar eine Gefängnisstrafe.

Denn wenn eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug ins Spiel kommt, kann eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 StGB verwirklicht sein. Diese ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bedroht.

Beachten Sie: Einige Gerichte nehmen selbst einen festen Schuh als ein gefährliches Werkzeug an, wenn damit Tritte in das Gesicht gesetzt werden oder ein (haushaltsübliches) Messer mit einer Klingenlänge von mindestens 8,5 cm. Und als Waffe gilt „jeder Gegenstand, der dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen eines Menschen hervorzurufen“ wie z.B. eine geladene Pistole.

Je nach Folgen einer Schlägerei prüft der Rechtsanwalt im Rahmen der Körperverletzungsdelikte so dann auch noch die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB. Denn hat die Körperverletzung durch den Täter zur Folge, dass beispielsweise das Opfer seinerseits das Sehvermögen, das Gehör oder das Sprechvermögen oder ebenso ein Glied des Körpers verliert oder dauerhaft nicht mehr gebrauchen kann, droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Spätestens dann sollten Sie sich rechtsanwaltlich beraten lassen.

Je nach schwere des Falls oder des Vorsatzes kann der Strafrahmen noch variieren, was Ihnen der Rechtsanwalt im konkreten Fall genauer erklären kann.

Das Opfer kommt zu Tode

Als schlimmste Folge einer Tat gilt sicherlich der Tod des Opfers. Wenn Jemand also den Tod der verletzten Person gemäß § 227 Abs. 1 StGB verursacht, wird er mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren vom Gericht bestraft werden, sofern kein minder schwerer Fall vorliegt. Dieser ist mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht. Wir kennen dies von den „U-Bahn-Schläger“-Fällen aus den Medien.

Neben den genannten drei Vorschriften befinden sich noch im deutschen Strafgesetzbuch die fahrlässige Körperverletzung, die Misshandlung von Schutzbefohlenen und die Verstümmelung weiblicher Genitalien, auf die Sie ein Fachanwalt für Strafrecht im Einzelfall hinweisen kann.

Was Sie als Beschuldigter stets beachten sollten:

Ein handgreiflicher Streit kann immer einmal vorkommen und oft wollen Männer so etwas unter sich ausmachen. Wenn Sie jedoch zusammen mit einem anderen agieren oder es zu ernsten Verletzungen kommt, sollten Sie sowohl als vermeintlicher Täter oder als Opfer einen Anwalt aufsuchen und die möglichen rechtlichen Folgen aus dem Strafrecht durchspielen. Häufig stehen Straftaten im Raum, die nur ein Jurist kennt. Dennoch sollten Sie als Beschuldigter nicht die Nerven verlieren, keine Aussage vor der Polizei zum Tatvorwurf und Vorfall machen und die Situation von einem Fachanwalt für Strafrecht analysieren lassen. Er zeigt Ihnen Optionen, aber auch mögliche Konsequenzen auf, und versucht eine Strafe abzuwenden.

Der Rechtsanwalt für Körperverletzung kennt das Gesetz

Die Ausführungen zu den unterschiedlichen Körperverletzungsdelikten veranschaulichen, wie schnell durch bestimmte Umstände neben der einfachen Körperverletzung noch höhere Strafen drohen können. So kann bereits die bekannte „Kneipen-Schlägerei“ zu einer Freiheitsstrafe führen, wenn ein Kollege hinzutritt oder eine Bierflasche benutzt wird. Und darüber hinaus sind bei einer als solchen „Schlägerei“ sogar noch weitere Straftaten denkbar, die ein Rechtsanwalt im Auge hat und für Sie anprüft.

Sollte es zu einem Strafverfahren vor den deutschen Gerichten gegen Sie kommen, wird ein Strafverteidiger anhand der Gegebenheiten für Sie eine Strafverteidigung aufbauen und die Strafe bestmöglich abwenden.

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