Rechtsanwalt für Mord, Totschlag und weitere Delikte – § 211 StGB, § 212 StGB, § 222 StGB

Was ist der Unterschied zwischen Totschlag und Mord? Was ist eine Körperverletzung mit Todesfolge? Mit welcher Strafe ist im Falle eines Mords zu rechnen? Und wie viel kostet ein Strafverteidiger in einem solchen Verfahren?

Wenn gegen Sie oder einen nahen Angehörigen wegen eines Mords ermittelt wird, ist es verständlich, dass Sie unzählige offene Fragen haben. Daher möchten wir Ihnen auf dieser Seite einen ersten Überblick über die Delikte des deutschen Strafrechts geben.

Eines vorab: Tötungsdelikte sind in der Regel Fälle der sogenannten notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO. Das heißt, Sie bekommen in jedem Fall einen Strafverteidiger an Ihre Seite gestellt. Die Auswahl eines geeigneten Strafverteidigers sollte dabei unbedingt von Ihnen und nicht vom Gericht getroffen werden. Sie benötigen während des Verfahrens einen überdurchschnittlich erfahrenen, auf das Strafrecht spezialisierten Verteidiger, dem Sie vertrauen und der uneingeschränkt an Ihrer Seite steht. Rechtsanwalt Dr. Böttner berät und verteidigt seit Jahren erfolgreich in diesem Bereich. Gerne können Sie jederzeit ein unverbindliches Erstgespräch mit Rechtsanwalt Dr. Böttner über unsere Kontaktseite vereinbaren.

Welche Tötungsdelikte gibt es im Strafrecht?

Sämtliche Tötungsdelikte haben erkennbar eines gemeinsam: Die Tötung eines Menschen. Die weiteren Tatumstände begründen sodann, ob es sich um einen Mord, einen Totschlag oder beispielsweise eine fahrlässige Tötung handelt.

Folgende Delikte finden sich im Strafgesetzbuch:

  • Mord (§ 211 StGB)
  • Totschlag (§ 212 StGB)
  • Minder schwerer Fall des Totschlags (§ 213 StGB)
  • Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
  • Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
  • Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
  • Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB)
  • Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB)
  • Erpresserischer Menschenraub bzw. Geiselnahme mit Todesfolge (§ 239a Abs. 3 StGB)

Vorsatz oder Fahrlässigkeit – worin besteht der Unterschied?

Ein wesentlicher Unterschied in der Einordnung eines Delikts besteht darin, ob die Tötung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte. So ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass ein Mord vorsätzlich geschieht, während der Totschlag „im Affekt“ passiert. Tatsächlich handelt es sich bei beiden Straftatbeständen um vorsätzliche Delikte. Erfolgte die Tötung lediglich fahrlässig, dann kommen dagegen Straftatbestände wie die fahrlässige Tötung oder der Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht.

Aber wann genau liegt nun ein vorsätzlicher Delikt vor? Vorsatz liegt in der Regel dann vor, wenn eine der folgenden Fragen mit „Ja“ beantwortet werden kann:

  • Wollte der Täter, dass die Person stirbt?
  • Wusste der Täter sicher, dass die Person stirbt?
  • Hat der Täter zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Person stirbt?

Mord und Totschlag – worin besteht der Unterschied?

Es handelt sich nur dann um einen Mord, wenn vorsätzlich ein Mensch getötet wurde und zusätzlich ein sogenanntes Mordmerkmal vorliegt. Der Gesetzgeber hat die Mordmerkmale abschließend im Gesetz aufgelistet.

Ein Mord liegt vor, wenn der Täter

  • aus Mordlust,
  • zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
  • aus Habgier,
  • aus niedrigen Beweggründen,
  • heimtückisch,
  • grausam,
  • mit gemeingefährlichen Mitteln,
  • oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken

tötet.

Typische Varianten des Mordes sind zum Beispiel das heimtückische Töten eines schlafenden Opfers oder die Tötung um an ein Erbe zu gelangen. Wann genau solch ein Mordmerkmal aber tatsächlich vorliegt, ist häufig der größte Streitpunkt bei Delikten.

Liegt keines dieser Mordmerkmale vor, handelt es sich dagegen allenfalls um einen Totschlag und nicht um Mord.

Diese Unterscheidung ist vor allem für die Strafhöhe wichtig. Der Mord sieht zwingend eine lebenslängliche Freiheitsstrafe vor. Auch kann ein Mord nicht verjähren. Der Totschlag wird dagegen mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren bestraft. Nur im Falle eines besonders schweren Totschlags kann eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt werden. Der Totschlag verjährt nach 20 Jahren.

Ob ein Mordmerkmal vorliegt, ist in einem Gerichtsverfahren oftmals streitig und bietet Potential für die Strafverteidigung. Umso wichtiger ist es, dass der eines Mordes Verdächtigte einen erfahrenen Strafverteidiger an seiner Seite hat, der sich für seine Rechte in allen Verfahrenslagen einsetzt.

Körperverletzung mit Todesfolge

Die Körperverletzung mit Todesfolge ist eine „Mischung“ aus einer vorsätzlichen begangenen Körperverletzung und einer fahrlässigen Tötung.

So kann der Tatbestand dieses Delikts beispielsweise erfüllt sein, wenn der Beschuldigte den Getöteten in einem Gerangel mit der Faust ins Gesicht schlagen wollte, dabei jedoch eine ungünstige Stelle traf, sodass der Andere verstarb. Töten wollte der Beschuldigte den Betroffenen nicht, auch hat er den Tod nicht in Kauf genommen. Er wollte ihn ausschließlich verletzen. Der Tod trat daher lediglich fahrlässig ein.

Eine Körperverletzung mit Todesfolge wird im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei und fünfzehn Jahren bestraft.

Mit welchen Strafen ist zu rechnen?

Das Strafmaß hängt stets von den Umständen eines jeden Falles ab. So können sich beispielsweise Vorstrafen oder die Beweggründe eines Beschuldigten für die Tat auf das Strafmaß auswirken. Daher kann ohne konkreten Bezug zum Einzelfall keine seriöse Angabe zur Strafhöhe gemacht werden. Das Gesetz sieht aber für jeden Straftatbestand bestimmte Mindest- und Maximalstrafen vor.

Tötungsdelikt Mindest- und Maximalstrafe
MordLebenslange Freiheitsstrafe
Totschlagmindestens 5 Jahre maximal 15 Jahre
Minder schwerer Fall des Totschlagsmindestens 1 Jahr maximal 10 Jahre
Tötung auf Verlangenmindestens 6 Monate maximal 5 Jahre
Schwangerschaftsabbruchmindestens Geldstrafe maximal 3 Jahre
Fahrlässige Tötungmindestens Geldstrafe maximal 5 Jahre
Körperverletzung mit Todesfolgemindestens 3 Jahre maximal 15 Jahre
Raub mit Todesfolgemindestens 10 Jahre maximal lebenslänglich
Brandstiftung mit Todesfolgemindestens 10 Jahre maximal lebenslänglich
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolgemindestens 10 Jahre maximal lebenslänglich
Erpresserischer Menschenraub bzw. Geiselnahme mit Todesfolgemindestens 10 Jahre maximal lebenslänglich

Bedeutet lebenslänglich tatsächlich lebenslänglich?

Eine lebenslange Freiheitsstrafe wird – beispielsweise im Falle eines Mordes –tatsächlich für das „ganze Leben“ verhängt. Es gibt, anders als viele meinen, keine automatisch Entlassung nach 15 Jahren. Es besteht jedoch bei einer verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren die Möglichkeit, die restliche Strafe zur Bewährung auszusetzen. In diesem Fall ist tatsächlich eine vorzeitige Entlassung möglich. Ob und wann die lebenslange Freiheitsstrafe aber ausgesetzt wird, entscheidet die Strafvollstreckungskammer im jeweiligen Einzelfall.

Anders sieht es in den Fällen aus, in denen die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt wurde. In diesen Fällen ist eine Entlassung erst zu einem späteren Zeitpunkt als die üblichen 15 Jahre möglich. Ob eine „besondere Schwere der Schuld“ vorliegt, entscheidet bereits das Gericht, welches über die Strafe zu entscheiden hat. Daher wird bereits zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung getroffen, die Auswirkung auf die vorzeitige Entlassung in 15 Jahren haben kann. Dies zeigt besonders, mit welcher Weitsicht im Falle der Delikte verteidigt werden muss.

Dies zeigt sich auch beim Fall der Sicherungsverwahrung. Hier erfolgt die Freiheitsentziehung nicht mehr als Strafe, sondern allein zum Schutz der Bevölkerung. Hier kommt eine Entlassung erst dann in Betracht, wenn die Gerichte davon ausgehen, dass keine Gefahr mehr vom Verurteilten ausgeht.

Können Notwehr, Notstand und Nothilfe zum Freispruch führen?

Je nach Tatverlauf kann die Begehung eines Delikts aufgrund eines sogenannten Rechtfertigungsgrundes gerechtfertigt sein. Dies führt dann zu einem Freispruch.

Grundlegende Informationen zur Notwehr und zur Nothilfe haben wir Ihnen hier zusammengetragen: Wann liegt Notwehr vor und was ist Nothilfe?

Im Rahmen der Erstberatung wird Rechtsanwalt Dr. Böttner mit Ihnen erörtern, ob in Ihrem Fall ein solcher Rechtfertigungsgrund vorliegen könnte.

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Wie bereits eingangs erwähnt, sind die meisten Delikte Fälle der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO. Das heißt, der Beschuldigte hat nicht nur das Recht auf anwaltliche Unterstützung, ihm obliegt sogar die Pflicht, sich von einem Strafverteidiger verteidigen zu lassen.

Die Wahl des Strafverteidigers kann der Beschuldigte dabei selbst treffen. Nur wenn er von seinem Wahlrecht kein Gebrauch macht, bestimmt das Gericht einen Pflichtverteidiger.

Angesichts der erheblichen Folgen, die im Falle der Verurteilung wegen eines Delikts drohen, können bereits kleinste Fehler und Aspekte des Falles im Ermittlungsprozess oder während des Verfahrens über das Strafmaß oder gar einen Freispruch entscheiden. Aus diesem Grund sollte unbedingt vom Wahlrecht Gebrauch gemacht werden. Nur dann kann sich der Beschuldigte sicher sein, einen Verteidiger seines Vertrauens an seiner Seite zu haben.

Wie viel kostet ein Strafverteidiger in einem Strafverfahren?

Eine pauschale Aussage zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens bei Delikten dieser Art lässt sich nicht treffen. Dazu sind die einzelnen Fälle zu unterschiedlich. Wir bieten deshalb bei Delikten eine kostenlose Erstberatung mit Akteneinsicht an, um ein konkretes Preisangebot unterbreiten zu können, damit Sie volle Kostentransparenz haben und verlässlich kalkulieren können. Weitere Informationen dazu, nach welchen Faktoren sich die Höhe der Investition in die Verteidigung bemisst, finden Sie hier: Anwaltskosten bei Strafverteidigung.

Gern können Sie sich im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs mit Rechtsanwalt Dr. Böttner erläutern lassen, welche Kosten auf Sie zukommen. Auf diese Weise werden Sie außerdem schnell herausfinden, ob „die Chemie stimmt“. Vertrauen, Erfahrung und eine hohe Kompetenz sind drei unverzichtbare Voraussetzungen für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem Strafverteidiger. Aus diesem Grund sollte auch in dieser schwierigen Zeit eine bewusste Entscheidung getroffen werden. Eine gute Strafverteidigung kann den Unterschied zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und Freispruch ausmachen.

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