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Ihre Suche nach "Beihilfe zur Untreue" ergab 20 Treffer.

  1. Betrug gegen Personenmehrheiten

    Personenmehrheiten können kein Subjekt des Irrtums sein. Beim Betrug muss auf die Täuschung eines Mitarbeiters abgestellt werden.






  1. BGH: Für den Gehilfenvorsatz müssen keine Einzelheiten gekannt werden

    Betrug beim Handel mit Telekommunikationsleistungen: Beihilfe zum Betrug oder Begünstigung? BGH-Urteil (Revision) mit Erläuterungen zum Gehilfenvorsatz sowie zur Beihilfehandlung eines Gehilfen. (Der Gehilfe macht sich im Strafrecht der Beihilfe strafbar, wenn er die strafrechtliche Unrechts- und Angriffsrichtung der Haupttat für möglich hält und billigt.)









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