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  1. Prozessverschleppung und Verfahrensgrundsätze

    Ein Strafverteidiger kann mit Beweisanträgen eine Prozessverschleppung beabsichtigen in einem Prozess wegen Sexualdelikten. Das Gericht muss die Ablehung des Beweisantrags jedoch begründen, um die Verfahrensgrundsätze zu wahren.








  1. Die Strafzumessung der Einzelstrafen bei einem minder schweren Fall

    Strafverteidigung nach Drogenhandel mit Haschisch (Revision): Bei Drogengeschäften nach § 31 BtmG muss das Gericht bei der Urteilsfindung (Strafzumessung) die Drogenmenge, insbesondere aber auch den Aufklärungsbeitrag des Angeklagten ausreichend berücksichtigen.








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