Prozessverschleppung und Verfahrensgrundsätze
Ein Strafverteidiger kann mit Beweisanträgen eine Prozessverschleppung beabsichtigen in einem Prozess wegen Sexualdelikten. Das Gericht muss die Ablehung des Beweisantrags jedoch begründen, um die Verfahrensgrundsätze zu wahren.