Strafe bei Sachbeschädigung nach § 303 StGB
- Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe
Eine frühzeitige Einwirkung auf Ihr Verfahren ist stets von Vorteil. Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses unverbindliches Erstgespräch mit uns.
Haben Sie eine Vorladung wegen einer Sachbeschädigung nach § 303 StGB erhalten? Bei uns finden Sie die nötige rechtliche Unterstützung. Mit über 15 Jahren Expertise im Strafrecht und zahlreichen erfolgreich abgeschlossenen Fällen zur Sachbeschädigung nach § 303 StGB sind wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, Ihr idealer Ansprechpartner in dieser heiklen Phase.
Bei der Wahl Ihres Strafverteidigers sind Sie sorgsam und das finden wir gut. Wie auch bei Ärzten oder Handwerkern gibt es bei Rechtsanwälten und Strafverteidiger gewaltige Qualitätsunterschiede, weshalb nicht jeder Strafverteidiger eine bestmögliche Verteidigung Ihrer Rechte bedeutet. Um Ihnen eine beste mögliche Verteidigung bieten zu können, haben wir Anwälte, die sich genau auf die Verteidigung bei dem Vorwurf einer Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB spezialisiert haben. Mit den 15. Gründen für Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger geben wir Ihnen eine Auswahl von vielen Gründen an die Hand, die verdeutlichen, weshalb Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger die Kanzlei ist, die die bestmögliche Verteidigung in Ihrem Strafverfahren sicherstellt. Erhöhen Sie hier Ihre Chancen auf eine Einstellung Ihres Verfahrens.
Der Straftatbestand der Sachbeschädigung nach § 303 StGB erfasst die Zerstörung oder die Beschädigung, wobei bereits eine nicht unerhebliche Veränderung der Substanz einer fremden Sache ausreicht, um strafrechtlich belangt zu werden. Selbst auf den ersten Blick geringfügige Aktionen, wie beispielsweise das Besprühen mit Farbe, können in diesem Kontext unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtliche Auswirkungen haben.
Im Strafrecht versteht man unter einer „Sache“ jeden materiellen Gegenstand. Dazu zählen auch Tiere, die rechtlich ebenfalls als Sachen behandelt werden (§ 90a BGB). Damit jedoch eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB vorliegt, muss der Gegenstand im Eigentum einer anderen Person stehen. Nur dann kann eine strafbare Beschädigung des Eigentums einer dritten Person gegeben sein. Eine strafbare Handlung im Sinne des § 303 StGB liegt nur vor, wenn Sie eine fremde Sache beschädigen. Eine Sache gilt als „fremd„, wenn sie Ihnen nicht ausschließlich gehört. Mit Ihrem eigenen Eigentum können Sie in der Regel tun, was Sie möchten, doch das ändert sich, wenn auch andere Personen Miteigentümer sind. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise ein gemeinschaftlich erworbenes Auto nicht einfach beschädigen dürfen, da es nicht nur Ihnen gehört.
Eine Beschädigung im Sinne des § 303 StGB wird als Minderung der Brauchbarkeit einer Sache definiert. Dabei geht es nicht darum, die Sache völlig unbrauchbar zu machen, sondern vielmehr darum, dass ihre Funktionalität durch die Sachbeschädigung beeinträchtigt wird.
Eine Zerstörung einer Sache im Sinne der Sachbeschädigung nach § 303 StGB liegt vor, wenn sie so erheblich beschädigt wird, dass sie ihren Gebrauchswert oder gar ihre Existenz verliert. Infolgedessen kann die Sache nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck dienen. Ist die Sache nur teilweise zerstört, handelt es sich nicht um eine Zerstörung, sondern lediglich um eine Beschädigung.
Eine Veränderung des Erscheinungsbildes bezeichnet eine optische Änderung, die aus der Perspektive eines außenstehenden Betrachters wahrgenommen wird.
Ja, das unbefugte Besprühen von Oberflächen mit Graffiti wird ebenfalls unter die Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 2 StGB als erfasst, da es die Erscheinung einer fremden Sache verändert. Voraussetzung dafür ist, dass die Veränderung nicht nur vorübergehend ist.
Obwohl Tiere rechtlich als Sachen gelten, behandelt das Tierschutzgesetz sie als lebende Wesen mit besonderem Schutz. Nach dem § 17 des Tierschutzgesetzes stellt das Zufügen von Schaden an einem Tier eine Straftat dar. Verstöße können sowohl wegen Sachbeschädigung nach § 303 StGB als auch nach Tierschutzgesetz bestraft werden, was Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bedeuten kann.
Damit eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB strafbar ist, muss diese „rechtswidrig“ erfolgen. Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, entfällt die Rechtswidrigkeit, und eine strafrechtliche Verfolgung ist ausgeschlossen. Zu den wichtigsten Rechtfertigungsgründen zählen:
Darüber hinaus liegt keine Rechtswidrigkeit vor, wenn der Eigentümer der Sache seine Zustimmung zur Beschädigung oder Zerstörung erteilt.
Bei einer Anklage wegen Sachbeschädigung spielt der Wert der betroffenen Sache keine Rolle. Entscheidend ist allein, dass es sich um fremdes Eigentum handelt.
Nein. Die Sachbeschädigung muss vorsätzlich geschehen, ansonsten besteht keine Strafbarkeit nach § 303 StGB.
Nicht jede Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB wird automatisch strafrechtlich verfolgt, da es sich hierbei um ein sogenanntes Antragsdelikt handelt. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden in der Regel nur tätig werden, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt. Ein Strafantrag ist im Wesentlichen die Bitte einer Person, dass eine andere Person strafrechtlich verfolgt werden soll. In bestimmten Fällen ist ein Strafantrag jedoch nicht erforderlich: Wenn die Strafverfolgungsbehörde ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung der Tat feststellt, kann sie auch ohne Strafantrag ein Strafverfahren einleiten (§ 303c StGB).
Ja! Schadenswiedergutmachung kann eine zentrale Rolle spielen, wenn es darum geht, eine Anklage oder Verurteilung wegen Sachbeschädigung nach § 303 StGB zu verhindern. Eine Wiedergutmachung ist nicht nur ein Zeichen der Reue und des guten Willens, sondern kann auch dazu beitragen, dass die Strafverfolgungsbehörden oder das Gericht eine mildere Entscheidung treffen oder das Verfahren eingestellt wird.
Schadenswiedergutmachung – Was bedeutet das konkret?
Unter Schadenswiedergutmachung versteht man, dass der Beschuldigte den entstandenen Schaden entweder durch direkte Reparatur oder durch finanzielle Entschädigung ausgleicht. Dies kann in folgenden Formen erfolgen:
Vorteile der Schadenswiedergutmachung
Eine vollständige oder zumindest teilweise Schadenswiedergutmachung kann sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht erhebliche Vorteile für den Beschuldigten haben:
Praktische Schritte zur Schadenswiedergutmachung
Damit die Schadenswiedergutmachung effektiv genutzt werden kann, sollten folgende Schritte beachtet werden:
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Für eine frühzeitige Einwirkung auf Ihr Verfahren kontaktieren Sie noch heute Ihren Anwalt für Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB:
Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.