Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)Startseite

  • Das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben nach eigenen Angaben die Serverinfrastruktur des Darknet-Marktplatzes „Hydra Market“ beschlagnahmt. Bei „Hydra Market“ handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um den umsatzstärksten Marktplatz im Darknet.

    Nachdem vor einigen Monaten bereits die Internet-Plattform „Wall Street Market“ abgestellt wurde, folgte nun mit „Hydra Market“ der nächste große Marktplatz im Darknet bzw. Darkweb. Es sollten dort zum größten Teil Drogen, gestohlene Daten und gefälschte Dokumente gehandelt worden sein. Auch sollen sonstige illegale digitale Dienstleistungen angeboten worden sein, wie zum Beispiel das Verschleiern von Bitcoin-Zahlungsströmen. Im Jahr sollen Umsätze von mehr als einer Milliarde Euro auf der Plattform getätigt worden sein.

  • In den letzten Wochen nehmen die Strafverfahren wegen gefälschter Impfausweise bundesweit zu. Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigen bereits in einer Vielzahl von Verfahren die aufgrund von angeblich gefälschten Impfpässen eingeleitet wurden.

    Gerade aufgrund der Verschärfung durch die Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und der für einige Berufe eingeführte Impfplicht nehmen die Verfahren zu. Bei vielen Arbeitgebern, gerade im gesundheitlichen Bereich, wird bereits vorgeschrieben, dass Ärztinnen und Ärzte ebenso wie Krankenschwestern und Pfleger geimpft oder zumindest getestet sein müssen. De Impfung wird mittels Impfpass, Impfausweis oder Impfzertifikat überprüft.

  • Parteispenden zur Unterstützung politischer Parteien gehören schon lange zu unserer demokratischen Tradition. Trotzdem kommt es gerade im Zusammenhang mit Parteispenden immer wieder zum Vorwurf, dass sich dadurch möglicher Einfluss in der Politik gesichert werden soll. So auch in Strafverfahren bezüglich der Kommunalwahl 2014 in Regensburg.

  • Beim Handel mit Cannabidiol (CBD), ein Produkt aus der Cannabispflanze, gibt es viele Unsicherheit, was erlaubt ist oder nicht. Der Bundesgerichthof (BGH) stellte in einer aktuellen Entscheidung nunmehr klar, dass ein legaler Handel mit Hanftee (auch „CBD Gras“, „CBD Tee“, „CBD Blüten“) nur in Frage kommt, wenn ausgeschlossen ist, dass man sich damit berauschen kann. Kann sich mit dem Produkt nicht berauscht werden, dann dürften zu gewerblichen Zwecken Cannabisprodukte aus EU zertifiziertem Cannabis verkauft werden. In allen anderen Fällen droht dagegen ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

  • Auf der Internetseite anom.io erscheint aktuell nur noch folgende Mitteilung:

    „Die Strafverfolgungsbehörden haben Nachrichten und Anhänge von der ANØM-Plattform überwacht. Eine Reihe von Ermittlungen wurden eingeleitet und dauern an.“

    In einer am 08. Juni 2021 veröffentlichten Pressemitteilung von Europol offenbart sich erst das tatsächliche Ausmaß dieser Meldung:

    Das FBI (Federal Bureau of Investigation), die niederländische Polizei und die schwedischen Polizeibehörden haben in enger Zusammenarbeit mit der US-Drogenbehörde DEA (Drug Enforcement Administration) und 16 weiteren Ländern mit Unterstützung von Europol eine der bislang größten Operationen im Rahmen der organisierten Kriminalität überhaupt durchgeführt.

  • In jüngster Zeit mehren sich die Berichte über Hausdurchsuchungen von Geschäftsräumen und Privatwohnungen im Zusammenhang mit möglichem Abrechnungsbetrug bei Corona-Testzentren. Entsprechende Ermittlungen sind bereits aus Bochum, Berlin, München, Gießen und Lübeck bekannt. Aber auch andere Bundesländer wie Hamburg und Niedersachsen haben bereits angekündigt, die Abrechnungen der privaten Corona-Testzentren stärker zu überprüfen.

  • In dem Beschluss vom 02.03.2022 (Az.: 5 StR 457/21) hat nun auch der 5. Strafsenat entschieden, dass die EncroChat-Daten in deutschen Strafverfahren verwertbar sind. Kurz zuvor hatte sich bereits der 6. Strafsenat (Az.: 6 StR 639/21) am 08.02.2022 im Rahmen einer ergänzenden Bemerkung für die Verwertbarkeit ausgesprochen. Damit schließt sich nun auch der 5. Strafsenat der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung an.

  • Nach der Infiltration von „EncroChat“ hat es innerhalb kürzester Zeit einen weiteren schweren Schlag gegen einen Krypto-Telefonanbieter gegeben. Dieser war ebenfalls in kriminellen Kreisen beliebt und galt als einer der sichersten Telekommunikationsunternehmen.

    Am 09. März 2021 haben belgische Medien erstmals darüber berichtet, dass der Anbieter Sky ECC Global von den Strafverfolgungsbehörden gehackt wurde und es zu zahlreichen Durchsuchungen und Festnahmen gekommen ist.

  • Staatsanwaltschaft und Polizei haben bundesweit zahlreiche Strafverfahren gegen Ärzte wegen des Verdachts der unrichtigen Ausstellung von Gesundheitszeugnissen gemäß § 278 StGB eingeleitet und vielerorts Hausdurchsuchungen durchgeführt. Grund für die strafrechtlichen Verfahren sind angeblich falsche Corona-Atteste zur Maskenbefreiung.

    Es ist damit zu rechnen, dass auch gegen weitere Ärzte Ermittlungen eingeleitet werden und es zu zahlreichen Durchsuchungen von Arztpraxen sowie der Beschlagnahmung von Server-Daten kommen wird. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

    Sollten auch Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben oder sollte bei Ihnen sogar die Praxis durchsucht worden sein, können Sie sich gerne jederzeit vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden. Durch eine frühzeitige professionelle Beratung kann erheblich Einfluss auf das Strafverfahren genommen werden und so die bestmögliche Verteidigung sichergestellt werden.

  • Werte bestehende und zukünftige Mandanten,

    die Maßnahmen rund um die Corona-Pandemie überschlagen sich in den letzten Tagen erneut. Selbstverständlich fragen Sie sich, welche Auswirkungen dies auf unsere Mandatsbearbeitung hat.

    Unsere Kanzlei ist seit Anbeginn des Bestehens umfassend digital aufgestellt, sodass wir örtlich und zeitlich flexible an Ihrem Mandat arbeiten können. Aus diesem Grund wird sich für Sie bei der Mandatsbearbeitung weder in zeitlicher noch in qualitativer Hinsicht etwas ändern. Auch sind all unsere Standorte weiterhin wie gewohnt besetzt und Sie können uns zu den gewohnten Zeiten jederzeit gerne über die bekannten Kommunikationswege kontaktieren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt