Akteneinsicht
Die Akteneinsicht ist ein wesentlicher Bestandteil der Vorbereitung auf ein Strafverfahren. Das Akteneinsichtsrecht steht nur einem Rechtsanwalt zu, der Beschuldigte selbst kann lediglich Auszüge aus der Akte verlangen.
Verkehrsstrafrecht: Strafverteidiger hat Anspruch auf Einsicht in das Handbuch von Geschwindigkeitsmessgeräten
BVerfG: Zur Beschränkung der Akteneinsicht eines Strafverteidigers

Ein Strafverteidiger hat im Strafverfahren einen Anspruch auf Akteneinsicht. Das Recht zur Akteneinsicht ergibt sich aus dem Grundrecht nach Art. 3 I GG und darf durch Gerichte nicht beschränkt werden. Dies hatte hier das Bundesverfassungsgericht im Beschwerdeverfahren zu bestätigen, nachdem es einem Anwalt aus Gladbeck nicht gelungen war, sich die gewünschten Akten zum Zwecke der Einsichtnahme und Verteidigung zusenden zu lassen.
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Zum Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers
Besorgnis der Befangenheit bei Ungleichbehandlung von Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der Akteneinsicht

Akteneinsicht: Wird die Akteneinsicht der Strafverteidigung bei einem Fall der TK-Überwachung versagt, kann das rechtliche Gehör des Angeklagten verletzt sein.
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