Vor wenigen Sekunden ist es über die Ticker gelaufen: Der in Olso wegen 77-fachen Mordes angeklagte Anders Breivik wurde für seine Taten auf der norwegischen Insel Utøya sowie in der Stadt Oslo für schuldig gesprochen und wird zu einer Gefängnisstrafe von 21 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Richter hatten den 33-jährigen Mann für zurechnungsfähig gehalten.
Einen Tag nach der Tragödie in dem Kino in Auroras im Bundesstaat Colorado mit mindestens zwölf Toten und über 30 Verletzten sind ein paar Details über den Todesschützen durchgesickert.
Der 24-jährige Student hatte die Tat anscheinend länger geplant gehabt und sich ein riesiges Waffenarsenal zugelegt. So soll er in den beiden vergangenen Monaten rund 6000 Schuss Munition für ein Sturmgewehr, einer Schrottflinte bzw. für zwei Pistolen im Internet erworben haben. Insgesamt soll er mindestens über vier Waffen verfügt haben.
Im Prozess gegen Anders Breivik wurden vor wenigen Tagen die abschließenden Plädoyers vor dem Gericht in Oslo gehalten. Nach 43 Verhandlungstagen in Prozess wegen des 77-fachen Mordes wurden fast durchweg die Nerven der Beteiligten und Angehörigen der Opfer strapaziert. Nun ist ein Ende in Sicht.
Der Prozess gegen den Vater des „Amokläufers“ von Winnenden zählt zu den spektakulärsten Prozessen der letzten Monaten. Dieser ist vom Landgericht Stuttgart unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Sein Sohn hatte mit Waffen des Vaters ein der Schule auf mehrere Schüler gezielt geschossen und ein Blutbad angerichtet.
Es klingt wie ein Albtraum für die Prozessbeteiligten: Bei einem Prozess im bayrischen Amtsgericht in Dachau ist ein unbekannter Mann „Amok gelaufen“ und hat mitten im Gerichtssaal während der Urteilsverkündung einen Staatsanwalt niedergeschossen. Kurz darauf konnten Justizbeamte den Täter mit vereinten Kräften überwältigen. Derzeit befindet er sich laut Medienberichten in Gewahrsam.
Wie von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft München II gegen über der Presse bekannt gegen wurde, hatte der 54-jährige Mann gegen 16 Uhr im Prozess plötzlich eine Waffe gezogen und mit der Pistole um sich geschossen. Erst ging er auf den Richter los und anschließend feuerte er drei Schüsse auf den aus München stammenden 31-jährigen Staatsanwalt. Dieser erlag wenig später seinen tödlichen Verletzungen. Zuvor hatte bereits der Strafverteidiger erfolglos versucht, den Mann von der Tat abzuhalten.
Der Täter ist wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt angeklagt. In dem Prozess geht es um knapp 44.000 Euro an Schaden. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, bevor er die Nerven verlor und auf den Richter zu schießen begann.
Bislang ist noch unklar, wie der Täter die Waffe in den Gerichtssaal bei sich führen konnte. Anscheinend gab es keine Personenkontrollen am Eingang. Solche sind nicht Pflicht und fehlen in einigen Bundesländern. Es ist zudem vom Richter anzuordnen, wenn besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden sollen. Hier handelte es sich um ein Routineverfahren ohne größere Sicherheitsbedenken.
Näheres zum Tatmotiv ist noch nicht bekannt.
( Quelle: SPON, 11.01.2012)
Im Prozess vor dem Landgericht Stuttgart wegen des Amoklaufs von Winnenden wurden nun die Plädoyers vorgetragen. Der Vater des Amokläufers ist wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und wegen fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen angeklagt.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Dies begründete die Staatsanwaltschaft damit, dass der Angeklagte die Waffen und die Munition nicht vorschriftsmäßig verwahrt und so den Amoklauf seines Sohnes ermöglicht habe.
Die Verteidigung erklärte dazu, dass er zwar die Tatwaffe nicht ordnungsgemäß verwahrt habe, dass die Tatabsicht des Sohnes jedoch subjektiv nicht zu erkennen gewesen sei. Und der Tatablauf außer aller Lebenserfahrung gelegen habe. Somit habe keine unbewusste Fahrlässigkeit vorgelegen. Zudem habe der Angeklagte von der Klinik in der sein Sohn behandelt wurde keine entsprechenden Hinweise bekommen. Es handele sich daher um eine Form des erweiterten Suizides.
Der Angeklagte selbst erklärte, dass es sich für seinen Sohn und für die Fehler die er gemacht habe verantwortlich fühle. Es tue ihm leid, dass die Angehörigen ihre Kinder und Männer verloren hätten und wollte ihnen sein Mitgefühl aussprechen.
( Quelle: FAZ vom 02.02.2011 Nr. 27, S. 7 )
Die 18. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat den Prozess wegen des Amoklaufs in Winnenden gegen den Vater des Täters begonnen. Ihm wird vorgeworfen die Tatwaffe und die Munition fahrlässig verwahrt zu haben und so mitverantwortlichen für den Amoklauf zu sein. Bei dem Amoklauf vor ca. 18 Monaten hatte der 17jährige Täter Tim K. 15 Menschen getötet und sich selbst mit einem Kopfschuss gerichtet.
Bei dem Vater des Täters handelt es sich um einen Sportschützen. Dieser hatte eine erlaubnispflichtige Sportpistole legal in seinem Besitz. Jedoch verwahrte er sie nicht wie vorgeschrieben in einem gesicherten Waffenschrank, sondern in seinem Kleiderschrank hinter einem Stapel Kleidung.
Dadurch, dass der Vater von den sozialen Phobien seines Sohnes gewusst habe, hätte er die Waffe besonders sorgfältig verwahren müssen, so die Staatsanwaltschaft. Hiergegen entgegnete der Strafverteidiger, dass selbst die Psychotherapeutin keine Fremdgefährdung oder Tatneigung festgestellt habe. Der Amoklauf sei daher unvorhersehbar gewesen. Es habe für den Angeklagten daher kein Grund bestanden den Zahlencode für seinen Waffenschrank zu ändern.
Das Gericht erachtet eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung für möglich.
(Quelle: FAZ vom 17.09.2010 Nr. 216, S. 1)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner