Anklage

  • Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen einen 30-Jährigen erhoben. Ihm wird vorgeworfen eine junge Frau in seiner Wohnung gefangen gehalten zu haben. Angeklagt wird er wegen Freiheitsberaubung, versuchter Geiselnahme und Verstöße gegen die Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz, weil die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auch selbst gebastelten Sprengstoff entdeckte. Nach Angaben des Mannes, wollte er mit der Frau ein Kind zeugen.

    Die junge Frau konnte im August aus ihrem Gefängnis fliehen, indem sie aus dem Fenster der Wohnung sprang. Dabei wurde sie von Anwohnern beobachtet, die die Polizei alarmierten. So konnte der Mann damals schnell festgenommen werden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

    In einem Gutachten soll geklärt werden, ob der Mann zum Tatzeitpunkt schuldfähig war.

    ( Quelle: Welt online vom 23.12.2011 )


  • Laut Ermittlungen der Polizei hat ein unbekannter Mann die Gäste des Berliner Weihnachtsmarktes vergiftet. Dabei soll er die Getränke zunächst auf dem Weihnachtsmarkt der Gedächtniskirche und später am Alexanderplatz verteilt haben. Dabei bot er seinen Opfern jeweils kleine Schnapsfäschchen an, denen er vermutlich eine der Polizei noch unbekannte Substanz zumischte.
    Die Menschen, die das Getränk zu sich nahmen erlitten Bewusstseinsstörungen, Übelkeit und Krampfanfälle. Zwei der Opfer mussten sogar stationär behandelt werden.
    Bisher hat die Polizei den Täter noch nicht ermitteln können. Er soll nach Aussagen der Opfer Mitte 40 sein und kurze, blonde Haare haben. Sollte der Täter gefasst werden, ist davon auszugehen, dass  von der Staatsanwaltschaft Berlin die  Anklage erhoben wird.

    ( Quelle: Welt online vom 09.12.2011 )


  • Im Juli wurde in Bayern eine Leiche gefunden, worauf kurz danach vier Verdächtige festgenommen worden sind. Nun hat die Staatsanwaltschaft Ansbach Anklage wegen Mordes erhoben.
    Die drei Männer und die Frau hatten nach der Tat einen Mietwagen als gestohlen gemeldet. In diesem Auto wurden dann Blutspuren des Opfers gefunden.
    Nach Aussage der Staatsanwaltschaft liegt zwar kein Geständnis der Angeschuldigten vor, allerdings sprechen deren Aussagen sowie diverse Indizien für die Täterschaft. Nur das Motiv konnte noch nicht geklärt werden.
    Das Verfahren wird im nächsten Jahr beginnen. Im Falle eine Verurteilung droht den Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe.

    ( Quelle: Main Post online vom 05.12.2011 )


  • Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg Anklage gegen den Mann erhoben, der im März die Kontrolle über sein Auto verlor und einen Unfall verursachte, bei dem vier Menschen starben.
    Der Mann sei mit mindestens 100 km/h bei Rot über eine Ampel und sodann in eine Menschenmenge gerast. Laut Anklage hat sich der 39-jährige Mann damit der fahrlässige Tötung in vier Fällen, der fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen und der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung schuldig gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine fünfjährige Freiheitsstrafe.
    Laut Ermittlungen soll der Mann mehrfach epileptische Anfälle gehabt haben, woraufhin Ärzte ihm vom Autofahren abrieten. Bereits zuvor hatte der Mann zwei Unfälle verursacht, bei einem wurde er selbst lebensgefährlich verletzt. In beiden Fällen aber wurden die Ermittlungen gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt. Trotzdem hat er seinen Führerschein später zurückerhalten. Daher beruft sich der Mann auch darauf, dass er rechtmäßig am Straßenverkehr teilgenommen habe. Dies sieht die Staatsanwaltschaft anders.

    Nach der Tat wurden im Blut des Angeschuldigten sowohl Spuren eines Medikaments gegen Epilepsie als auch der Cannabis-Wirkstoff THC gefunden. Auslöser für den Unfall soll aber nicht der Drogenkonsum gewesen sein.
    Im kommenden Prozess will sich der Strafverteidiger des Mannes auf Schuldunfähigkeit berufen. Gelingt ihm der Nachweis einen Krampfes könnte dies zur Straffreiheit führen. Wann der Prozess beginnt, ist noch unklar.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 29.11.2011 )


  • Im Rahmen der Ausschreitungen in Großbritannien kommt es derzeit zu unzähligen Schnellverfahren. Dabei werden die Festgenommenen von der Polizei dem Haftrichtern vorgeführt.

    In Deutschland wäre dies so nicht möglich. Denn anders als in Deutschland ist in Großbritannien nicht die Staatsanwaltschaft die „Herrin über das Ermittlungsverfahren“, sondern die Polizei. Daher erhebt auch die Polizei zunächst eine vorläufige Anklage kurz nach einer Festnahme, welche später jedoch durch eine zweite endgültige Anklage am Ende der Ermittlungen konkretisiert wird. Erst dann wird die Sache an die Staatsanwalt abgegeben. In Deutschland gibt die Polizei die Sache bereits wesentlich früher an die Staatsanwaltschaft ab, welche dann die Ermittlungen leitet und überwacht. Nach Abschluss der Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft (gegebenenfalls) Anklage gemäß § 152 I StPO, beantrag einen Strafbefehl oder stellt das Verfahren ein.

    Außerdem wird der Angeklagte in Großbritannien bereits zu Beginn eines Prozesses zu seiner Schuld befragt. Gesteht der Angeklagte darauf die Tat, kommt es direkt zu einer Verurteilung. In Deutschland wäre auch dies undenkbar. Hier hat das Gericht – auch im Falle eines Geständnisses – noch die Beweisaufnahme durchzuführen. Ein Geständnis führt demnach nicht zwingend zu einer Verurteilung, sofern das Gericht Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussage hat.
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 12.08.2011 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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