Anti-Doping-Gesetz

  • Diesen Februar finden die Olympischen Winterspiele in Pyeongchang (Südkorea) statt. Das offizielle Motto der olympischen Bewegung lautet citius, altius, fortius („schneller, höher, stärker“). Immer wieder kommt es bei Olympia deswegen zu unerlaubter Leistungssteigerung durch Doping. In diesem Jahr dürfen Russlands Sportler wegen des vorausgegangenen Dopingskandals nur unter neutraler Flagge teilnehmen. Aber auch andere Ländern wurde in der Vergangenheit schon beim Dopen erwischt. In Deutschland ist Doping im Profisport offiziell verboten.

    Bei einer Hausdurchsuchung in der Nähe von Lübeck haben Zollfahnder jetzt ein Untergrundlabor für Dopingmittel entdeckt. Dabei wurden verbotene Substanzen, Laborutensilien und 5000 Euro Bargeld sichergestellt. Nach Angaben der Zollfahndung Hamburg wurden 2.000 Tabletten, ein halbes Kilo Dopingwirkstoff und mehr als 100 Ampullen mit verbotenen Mitteln gefunden. Der Schwarzmarktwert der sichergestellten Dopingmittel beläuft sich auf etwa 12.000 Euro. Das Amtsgericht München hat Haftbefehl erlassen. Laut Vorwurf sollen über das Dopinglabor Dopingwirkstoffe erhalten und weiterverkauft worden sein. Die Ermittlungen dauern an.

  • Das „Gesetz gegen Doping im Sport“ (Anti-Doping-Gesetz) regelt u.a. die Strafbarkeit und Strafe für den Besitz, das Inverkehrbringen, die Herstellung, den Handel und das Verschreiben von Dopingmitteln – daneben das Verbot und die Bestrafung der Einnahme von Dopingmitteln („Selbstdoping“) zur Verschaffung eines Vorteils in einem Wettbewerb des organisierten Sports. Das AntiDopG wurde in der vorliegenden Form am 10.12.2015 vom Bundestag beschlossen und ist am 18.12.2015 in Kraft getreten (letzte Änderungen durch Verordnung vom 08. Juli 2016).

    Im Folgenden informieren wir über Strafverfolgung und Strafverteidigung beim Sportdoping, dem Wesen des Gesetzes nach mit Fokus auf den vermeintlichen „Täter“, den Sportler, dem ein Selbstdoping zur Last gelegt wird:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt