Im Dresden kam es im Februar 2011 zu Gewalt auf einer Anti-Nazi-Demonstration. Das Gericht verurteilte nun einen nichtvorbestraften 36-jährigen Mann zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Mann soll mit einem Megafon die rund 12.000 Gegendemonstranten zum Durchbrechen der Barrikaden aufgerufen haben. Die Anklage lautete auf Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruch und Beleidigung.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner