Natürlich fragt sich ein Rechtssuchender, was er für einen guten Anwalt für Strafrecht ausgeben muss. Dabei lautet die richtige Fragestellung eher: „Was kostet mich die Vertretung meiner Interessen durch einen guten Anwalt für Strafrecht in meinem konkreten Fall?“
Etwa 0,2 Prozent der Bevölkerung besitzt in Deutschland eine Zulassung als Rechtsanwalt. Ca. 29 Prozent der zugelassenen Rechtsanwälte dürfen in der Außendarstellung den Titel „Fachanwalt“ verwenden. Von allen Fachanwälten in Deutschland haben ca. 6,2 Prozent ihre Eignung als Fachanwalt für Strafrecht nachgewiesen. Von den Rechtsanwälten insgesamt haben bundesweit ca. 1,82 Prozent den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ erworben, unter den Anwälten in Hamburg bezeichnen sich etwa 1,26 Prozent der Anwälte als Fachanwalt für Strafrecht. (Basis der Ermittlung: Statistiken der Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de, Stand: 2013.)
Anwalt oder Fachanwalt? Strafrecht-Anwalt oder Fachanwalt für Strafrecht? Anwalt oder Strafverteidiger? Wo liegen die Unterschiede?
Die strafrechtliche Untreue (§ 266 StGB) unterteilt sich in zwei Tatbestandsalternativen. Die erste Variante ist der Missbrauchstatbestand und dann einschlägig, wenn die Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen missbraucht wird. Hier geht es vor allem um die Fälle, in denen das rechtliche Können umfangreicher ist als das rechtliche Dürfen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner