Aufklärungshilfe
Die Aufklärungshilfe ist das bestimmte Mitwirken des Beschuldigten oder Angeklagten in einem Prozess bei der Wahrheitsfindung und Aufklärung eines Tatvorwurfs oder der Straftat. Dies kann sich strafmildernd in einem Urteil auswirken.
Die Kronzeugenregelung im § 31 BtMG
Zur Strafrahmenwahl bei Aufklärungshilfe – minder schwere Fall vs. §§ 46b, 49 StGB

Leistet der Räuber im Strafverfahren eine Aufklärungshilfe, kann der Strafrahmen gesenkt und ein minder schwerer Fall iSd Strafmilderung angenommen werden.
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BGH: Zur Aufklärungshilfe nach § 46b StGB
BGH: Zur Aufklärungshilfe und zur Verfassungswidrigkeit der Sicherungsverwahrung

Was heisst Aufklärungserfolg bzw. Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG? Wenn der Angeklagte im Rahmen des Strafverfahrens wegen Drogenhandel und Drogenbesitz zur Aufklärung der Tat hilt? Fragen Sie einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger!
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BGH: Geständnis keine Voraussetzung für Strafmilderung nach § 46b I StGB

Wirkt sich ein Geständnis strafmildernd nach § 46b Abs. 1 StGB? Ein Geständnis bei schwere räuberischer Erpressung kann ein Strafmilderungsgrund sein im Strafverfahren.
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Vergewaltigung: Erfolgreiche Revision – Aufklärungspflicht auch bei Auslandszeugen

Im Vergewaltigungsprozess kann auch die Zeugenaussage eines Zeugen, der sich im Ausland befindet, notwendig sein zur Aufklärung der Sachlage. Das Gericht muss begründen, warum die Aussage als nicht notwendig erachtet wird.
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Aufklärungsrüge hinsichtlich Aufklärungshilfe
Zum Zeitpunkt der Aufklärungshilfe
Zur Anwendung der „Kronzeugenregelung“ nach § 46b StGB

Kronzeugenregelung und strafprozessuale Aussagepflicht nach erpresserischem Menschenraub und räuberischer Erpressung. Anforderung (§ 46b StGB) und Aufklärungshilfe am Beispiel einer erfolgreichen Revision.
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