Aussagedelikt
Die Aussagedelikte sind solche Straftaten, die in der Regel im Rahmen einer mündlichen Verhandlung bei einer Falschaussage oder Meineid drohen, wenn der Zeuge bewusst die falsche Wahrheit sagt. Aber auch die falsche Versicherung an Eides Statt oder die Verleitung zur Falschaussage unterfallen den so genannten Aussagedelikten.
BGH: Ein Meineid nach einer nicht notwendigen Vereidigung ist ein minder schwerer Fall

Meineid ohne Vereidigung:
Fehlt es im Prozess an der Notwendigkeit der Vereidigung, so begeht der Täter einen Meineid als minder schwerer Fall nach § 154 Abs. 2 StGB.
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